Ein "Hallo" in die Ratgeberrunde,
welche Mängel (z.B. Wurmbefall von Fachwerk- und Dachbalken, defekte Regenrinnen, Schimmel) müssen bei einem Hausverkauf von Seiten des Verkäufers angesprochen werden? Oder muss ein Käufer solche Sachen selbst sehen? Wann verschweigt ein Verkäufer einen Mangel arglistig?
Gruß Hans-Georg
Moin, diese Frage wirst Du hier nicht geklärt bekommen. Grundsätzlich gilt aber, Mängel die dem Verkäufer bekannt sind, muss er mitteilen, sonst haftet er dafür. Stellt sich die Frage der Beweispflicht. Du merkst, es kann sehr verzwickt werden. Ich kann bei einem Immobilienkauf nur immer wieder zu einem Gutachter vorab raten, in Anbetracht der hohen Investition. Sieh mal hier nach www.wertexperte.de Gruß

Ja verschweigen ist "arglistige täuschung" was die schäden angeht ist das eine absprache zwischen käufer und verkäufer!
Die von dir angeführten Beispiele sind schon schwerwiegende Mängel und sollten mit Sicherheit angesprochen werden.
Man kann Schimmelbildung auch "verstecken oder verdecken"...
Feuchtigkeit etc. ist zum Beispiel ein schwerwiegender Mangel, den der Verkäufer mit Sicherheit kennt, der Käufer evtl. aber nicht erkennen kann.
Kaputte Fenster sieht man, wenn Ziegel fehlen, auch. Eine kaputte Regenrinne sieht bei trockenem Wetter ganz aus.
Der Verkäufer sollte hier absolut ehrlich sein, sonst riskiert er eine Rückabwicklung, was für beide Seiten nicht schön ist und dem Verkäufer zusätzliche Kosten beschert, die nicht zu verachten sind.

Mängel, die unbedingt beseitigt werden müssen, sollte der Verkäufer immer anzeigen! Sonst hat der Käufer das Recht auf "Wandlung", Rückgabe gegen Kaufpreis.

Nicht das Haus wird verkauft, sondern das Grundstück. Wenn da eine Haus drauf steht kann es der Käufer ja begutachten lassen. Verborgenen Mängel sind nur solche Sachen, die der Verkäufer arglistig verschweigt und mit Absicht verbirgt.

Kleinigkeiten sind nicht relevant, Schimmel sieht der Käufer bei der Besichtigung, aber wenn der Dachstuhl z. b. vor lauter Holzwürmern marode ist, sollte man es schon erwähnen, das er saniert werden muß. Mängel die man selbst nicht kennt, muss man auch nicht nennen. Aber wenn der Käufer halt nach einem halben Jahr merkt, das etwas größeres nicht in Ordnung ist - kann es schon Täuschung sein. Du solltest halt gut abwägen. Normalerweise ist das Haus, gekauft wie besehen, solange nichts passiert. Wenn auf einmal die Rohre explodieren oder die Regenrinne runterkommt, wirst Du hinterher haftbar gemacht.
Smash am 27. Oktober 2009 23:05 Das ist nicht so einfach. Der Käufer muß dann schon nachweisen, daß der Verkäufer arglistig getäusch hat, sonst gilt das was im notariellen Kaufvertrag meist steht, wie Du es ja schreibst: "Gekauft wie besehen". Es steht dem Käufer ja frei das genau untersuchen zu lassen, ob da Mängel sind. Aber sonst passiert dem Verkäufer nichts wenn die Rohre explodieren.