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Mängel beim Autokauf - wer zahlt ?

gefragt von heinrmueller am 24.10.2008 um 14:31 Uhr

Hallo, habe einen Gebrauchten von privat erstanden. Besichtigung war in einer schlecht beleuchteten Tiefgarage, Probefahrt war nicht möglich, da Auto nicht mehr angemeldet. Habe Verkäufer gefragt, ob außer den ersichtlichen Mängel noch weitere vorliegen - er verneinte. Da Preis passte, habe ich Auto gekauft. An meinem Wohnort (ca. 200km) drohte dann die Frontschürze abzufallen. Meine Werkstatt stellte dann fest, dass nicht nur eine Schraube locker ist, sondern die ganze linke Halterung fehlte. Um das Auto wieder vekehrssicher zu machen, lies ich also die Halterung anfertigen. Die Rg-Summe wollte ich dann vom VK zurückhaben. Er weigerte sich, sagte den Schaden kenne er nicht, was ich ihm nicht glaube, da er den Wagen mit dieser defekten Schürze auch benutzt hat. Auf einem vom dem VK gemachten Foto war aber der Schaden bereits geringfügig zu erkennen, da ich nun nach der Montage den Vergleich anstellen konnte. Schaden war also schon vorher da, wenn auch o. Vergleich auf dem Foto nicht als Schaden zu erkennen. Leider habe ich auch versäumt, bei der Abholung den Wagen nochmal bei Tageslicht zu betrachten, da ich in Eile war. Hat der VK Recht - bleibe ich auf der Rechnung (170€) sitzen? Übrigens: Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen, jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit. Vielen Dank für die Antworten.


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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 24. Oktober 2008 14:37
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Du kannst dem Verkäufer ja gerne mal die Rechnung schicken, er wird sie aber nicht bezahlen. Du solltest das nächste Mal etwas vorsichtiger beim Autokauf sein. Dunkele Tiefgarage, keine Probefahrt, warum wohl ?


anonym
beantwortet von kubi50 am 24. Oktober 2008 14:34
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also enn ich du wäre, würde ich mir sofort einen anwalt anschaffen und ihn fragen!!! 170€ sind viel, würde auch VK anrufen und sagen, das ich anzeige erstatten werde und so, mach es!!!

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 24. Oktober 2008 14:35

Für 170 Euro gleich einen Anwalt ? Du musst ja viel Geld übrig haben. Lohnt nicht.

Kommentar von bigbigAL am 24. Oktober 2008 14:37

wenn er kfz-rechtschutz hat,passt es schon

Kommentar von kubi50 am 24. Oktober 2008 14:42

dann mach eine anzeige


anonym
beantwortet von bigbigAL am 24. Oktober 2008 14:36
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soviel ich weis,bei privatverkauf : wie gesehen so gekauft,aus eigener kraft ist es schwer,da was zu machen,hast n guten anwalt?


Escort
beantwortet von Escort am 24. Oktober 2008 15:49
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Das wird kein Gericht Verhandeln da der Streitwert zu gering ist.Das nennt sich Öffentliches Interesse und der Streitwert dafür sind 300 Euro.Es seiden du kannst dem Vk Arglist oder sogar Betrug Nachweisen das wären dann Straftaten nach dem Stgb.(Strafgesetzbuch)

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 24. Oktober 2008 18:48

Du verwechselst da was, Zivilrecht und Strafrecht; öffentliches Interesse gibts NUR im Strafrecht und es hat nichts mit Streitwert zu tun; einen Streitwert gibts im Strafrecht nicht; dann würde ja z.B. Ladendiebstahl erst ab 300 Euro verfolgt werden; der zivilrechtliche Streitwert beginnt bei 0,01 Euro

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 25. Oktober 2008 09:22

Auch unter 300 E gibt es einen Gerichtsentscheid, jedoch durch den Richter und ohne Hauptverhandlung ! Wäre aber in dem Fall weggeworfenes Geld !


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 25. Oktober 2008 09:20
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Er hat Dir das Auto in dem Zustand verkauft in dem es sich befand ! Wenn der Schaden auf dem Foto zu erkennen war hättest du den Schaden auch sehen können !

Es lag an Dir das Auto zu kaufen oder auch nicht !


Kommentar von heinrmueller am 28. Oktober 2008 10:38

Er hat aber trotz mehrmaliger Nachfrage den Schaden nicht erwähnt. Dass er das nicht gewusst haben soll, kann ich mir aber nicht vorstellen, da er den Wagen benutzt hat und durch die Erschütterungen beim Fahren ihm genauso das Teil entgegengekommen sein muss. Es war halt auf der linken Seite nur draufgesteckt. Auf dem Foto (vorher) war es aber nicht als Schaden zu erkennen, da der Spalt (im Vergleich zur richtigen Montage) nur gering war. Niemand hätte beim Betrachten des Fotos vermuten können, das es sich hier um eine fehlerhafte Befestigung handelt. Es muss halt jemand für das Foto die Schürze positioniert haben. Meiner Meinung wurde dies arglistig verschwiegen. Es kann nur sein, dass ihm dies schwer nachzuweisen ist.


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