Mädchenname der Mutter nach Scheidung annehmen

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nun möchte ich aber lieber den Mädchennamen meiner Mutter annehmen (...) Die Frage ist, ob das für mich überhaupt möglich ist (...)

Nein, das ist nicht möglich.

Um den Familiennamen (Ehename deiner leiblichen Eltern) nicht mehr tragen zu müssen, könntest du allenfalls den Namen deines Stiefvaters annehmen, wenn die Annahme gemäß § 1767 Abs. 1 zulässig ist, also zwischen deinem Stiefvater und dir ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.

Selbst wenn der neue Ehename ein Doppelname wäre, könntest du nicht den deiner Mutter allein führen - es bleibt beim alten Namen oder dem ihres neuen Ehemannes.

Dazu müsste dein Stiefvater gemeinsam mit dir beim zuständigen Vormundschaftsgericht - an eurem gemeinsamen Wohnsitzes zuständigen Amtsgericht - einen Antrag auf Annahme als Volljähriger im Sinne des § 1768 BGB stellen.

Sollten du darüber hinaus wünschen, dass dein Stiefvater in die Rechte und Pflichten deines leiblichen Vaters eintritt, solltest du dabei die Annahme entsprechend § 1772 I 1 Nr. 1 b) und c) BGB verlangen.

Dann wärst du rechtlich dann als gemeinschaftliches Kind deiner Mutter und deines Stiefvaters anzusehen. Die Verwandtschaftverhältnisse zu der Verwandtschaft deines leiblichen Vaters würden mit allen bestehenden Rechten und Pflichten gemäß § 1755 BGB erlöschen.

HTH

G imager761

Ziemlich kompliziert, aber sehr einfach. Du allein kannst den Mädchennamen deiner Mutter nicht annehmen. Kontakt zum Vater ist völlig irrelevant. Namensänderung der Mutter berechtigt dich zur einmaligen Namensänderung zum Namen des Stiefvaters, wenn a) der leibliche Vater zustimmt; oder b: das JA nach einer Gerichtsverhandlung die Unterschrift des leiblichen Vaters ersetzt( wenn er z.B. nicht auffindbar ist).

Namensänderung zum Namen des Stiefvaters, wenn a) der leibliche Vater zustimmt; oder b: das JA nach einer Gerichtsverhandlung die Unterschrift des leiblichen Vaters ersetzt( wenn er z.B. nicht auffindbar ist).

Nein, es bedarf keiner Zustimmung des leiblichen Vaters - die entsprechenden Vorschrift des § 1747 BGB gemäß § 1768 I 2 BGB sind bei einer Volljährigen ausgeschlossen.

Beim Standesamt beantragen, ich weiss nicht, ob man das begründen muss. Es ist mit Kosten verbunden.

muss nicht begründedet werden aber ist teuer

Da du, das setze ich jetzt einfach mal voraus, während der Ehezeit geboren wurdest, kannst du den Namen deines Vaters nicht ablegen. Das ist nicht vorgesehen.

Aber trotzdem rate ich dir, zum Standesamt zu gehen (wenn du volljährig bist) und nachfragst. Wenn du eine wirklich plausible Erklärung für eine Änderung hast, macht das Standesamt schon mal eine Ausnahme. Aber das kostet wirklich richtig Geld! Wenn ich mich recht erinnere, sind das ca. 1.000 Euro. Allerdings reicht es nicht, einfach zu sagen: "Ich will den Namen nicht mehr tragen." Da müssen schon wirklich starke Kaliber vorgetragen werden. Überlege es dir gut.

Selbst wenn das genehmigt werden sollte, musst Du mit sehr hohen Gebühren rechnen.