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Macht sich ein Priester strafbar, wenn er sein Beichtgeheimnis bricht??

gefragt von wissbaer am 10.11.2008 um 23:54 Uhr

sowei bei Ärzten oder Rechtsanwälten??Kann der Priester dafür angeklagt werden?

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Recht x 35.320 Priester x 28 Beichte x 25

anonym
beantwortet von sappho am 10. November 2008 23:58
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ich vermute mal nicht von der Staatsjustiz, allerdings hat die katholische Kirche erine innerkirchliche Jurisprudenz und vor der müßte er sich sicher verantworten, wenn es rauskäme.

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 11. November 2008 00:00

Klasse, habe leider keinen Daumen mehr für Dich

Kommentar von 4617dba291005fd368c712197b86352bsmallAngelflight am 11. November 2008 00:06

Helfe gerne aus!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. November 2008 00:07

der Bruch des Beichtgeheimnisses gilt in der katholischen Kirche als Todsünde und kann zur Exkommunikation führen s.o.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. November 2008 23:56
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§ 203 StGB - Bruch des Berufsgeheimnisses - gilt nur für die dort aufgeführten Berufsgruppen, jedoch nicht für Priester.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 10. November 2008 23:55
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ja

Kommentar von A85ec3806be0e9452a006f95981d93c5smallkaesbrot am 10. November 2008 23:56

ehrlich?

Kommentar von C165f3406cd4724df222d796fb008f79smallwolle59 am 10. November 2008 23:59
Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. November 2008 00:04

Da steht aber nichts davon, dass er sich strafbar macht, wenn er sein Beichtgeheimnis bricht.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. November 2008 00:06

der Priester macht sich NICHT strafbar, er ist nicht einmal zur Anzeige verpflichtet, wenn er bei der Beichte von einem Mord oder auch einem geplanten Mord erfährt; es ist sogar so, dass eine Zeugenaussage eines Priesters, die unter Bruch des Beichtgeheimnisses zustandegekommen ist, nicht verwertet werden darf. In kirchenrechtlicher Hinsicht gilt der Bruch als Todsünde und kann zur Exkommunikation führen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. November 2008 00:00

bitte beachten: der Priester hat aufgrund seines Beichtgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht; der Bruch des Beichtgeheimnisses ist nach dem Strafgesetzbuch nicht strafbar.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 11. November 2008 08:04
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Strafbar macht er sich nicht, aber seine Aussage darf keine Verwendung finden, ein Hinweis wäre es allemale !

Kommentar von heinzelinho am 19. Januar 2009 17:12

Er hat zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn er sich aber entscheidet, trotzdem auszusagen, darf seine Aussage natürlich verwertet werden. Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Zeugnisverweigerungsberechtigte


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 11. November 2008 00:22
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In zivilrechtlichem Sinn sicherlich nicht, aber nach dem Recht der katholischen Kirche macht er sich strafbar.

Die Höchststrafe wäre die Exkommunikation, also der Ausschluß aus der Kirche und natürlich der Verlust seiner Priesterwürde.


Angelflight
beantwortet von Angelflight am 11. November 2008 00:05
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Priester werden doch auch oft von Polizisten aufgefordert, ihr Beichtgeheimnis zu brechen, wenn es hilft einen Verbrecher zu fassen. Das wäre doch Anstiftung zu einer Straftat, wenn die Priester dann verklagt werden könnten.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. November 2008 00:14

gut kombiniert


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 10. November 2008 23:55
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Ich denke nicht, aber ist eine interessante Frage.


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