sowei bei Ärzten oder Rechtsanwälten??Kann der Priester dafür angeklagt werden?
ich vermute mal nicht von der Staatsjustiz, allerdings hat die katholische Kirche erine innerkirchliche Jurisprudenz und vor der müßte er sich sicher verantworten, wenn es rauskäme.

§ 203 StGB - Bruch des Berufsgeheimnisses - gilt nur für die dort aufgeführten Berufsgruppen, jedoch nicht für Priester.

ja
kaesbrot am 10. November 2008 23:56 ehrlich?
wolle59 am 10. November 2008 23:59 ja guckst du hierhttp://de.wikipedia.org/wiki/Beichtgeheimnis
bitmap am 11. November 2008 00:04 Da steht aber nichts davon, dass er sich strafbar macht, wenn er sein Beichtgeheimnis bricht.
Guppy194 am 11. November 2008 00:06 der Priester macht sich NICHT strafbar, er ist nicht einmal zur Anzeige verpflichtet, wenn er bei der Beichte von einem Mord oder auch einem geplanten Mord erfährt; es ist sogar so, dass eine Zeugenaussage eines Priesters, die unter Bruch des Beichtgeheimnisses zustandegekommen ist, nicht verwertet werden darf. In kirchenrechtlicher Hinsicht gilt der Bruch als Todsünde und kann zur Exkommunikation führen.
Guppy194 am 11. November 2008 00:00 bitte beachten: der Priester hat aufgrund seines Beichtgeheimnisses ein Zeugnisverweigerungsrecht; der Bruch des Beichtgeheimnisses ist nach dem Strafgesetzbuch nicht strafbar.

Strafbar macht er sich nicht, aber seine Aussage darf keine Verwendung finden, ein Hinweis wäre es allemale !
Er hat zwar ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wenn er sich aber entscheidet, trotzdem auszusagen, darf seine Aussage natürlich verwertet werden. Das gilt im Übrigen auch für alle anderen Zeugnisverweigerungsberechtigte

In zivilrechtlichem Sinn sicherlich nicht, aber nach dem Recht der katholischen Kirche macht er sich strafbar.
Die Höchststrafe wäre die Exkommunikation, also der Ausschluß aus der Kirche und natürlich der Verlust seiner Priesterwürde.

Priester werden doch auch oft von Polizisten aufgefordert, ihr Beichtgeheimnis zu brechen, wenn es hilft einen Verbrecher zu fassen. Das wäre doch Anstiftung zu einer Straftat, wenn die Priester dann verklagt werden könnten.
Guppy194 am 11. November 2008 00:14 gut kombiniert

Ich denke nicht, aber ist eine interessante Frage.
Klasse, habe leider keinen Daumen mehr für Dich
Helfe gerne aus!
der Bruch des Beichtgeheimnisses gilt in der katholischen Kirche als Todsünde und kann zur Exkommunikation führen s.o.