Ist man dann genauso Ziel von Ermittlungen, wie der Fälscher und der Verkäufer oder wird man in Ruhe gelassen?
Wenn du es nicht weißt, dass du auf eine Fälschung bietest, kann dir gar nichts passieren. Selbst wenn du es erkennen solltest, du aber den Artikel ganz normal gebrauchst, wird dir wohl nichts passieren. Erst, wenn du Artikel ersteigerst, um den Verkäufer bewußt zu unterstützen, könntest du eine Beihilfestrafbarkeit riskieren.

der Hersteller ist genau so in der mache , wie der Käufer
Handelt es sich um gefälschte Artikel, dann kann der gekaufte Artikel entschädigungslos requiriert werden und eine Anzeige erstellt werden

Strafbar nicht direkt. Wenn aber ermittelt wird, werden dir die Sachen abgenommen.

Wer ein Ed Hardy T-Shirt für 10,-€ kauft, sollte wissen, dass es sich nicht um reguläre Ware handeln kann und muss auch mit dem Vorwurf der Hehlerei leben können.
Ringelkatze am 7. Juli 2008 22:25 Ganz genau. Ich habe darüber gelesen. Wenn schon bei der Auktion alles darauf hinweist, dass es sich sicher auf eine Fälschung hinweist (z.B. ein sehr niedriger Festpreis), kannst Du Dich noch so dumm stellen - Du machst Dich damit strafbar, that´s it.

finde ide frage iwie untötig wenn du jtzt einen film haben willstt hust "kauf" hust ihn dir doch selbst o.O
und gewand sollte man aus prinzip nur echt kaufen das hat was mit stil zu tun ^^
werde dir für alles was nicht mehr ganz unstrafbar is nen lösungsweg sagen können ;)
aber grundsätzlich heißt es ja unwissenheit schützt vor strafe nicht ;)
und wenn du shcon so fragst wirst du sicher wissen was du tust

Grundsätzlich ja! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren und/oder zu einer Strafanzeige, sind zumindest Kosten zu erstatten. Eine Strafe wird beim Erstfall meist nicht verhängt. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich erst vergewissern, daß es sich nicht um irgendeine Fälschung handelt. Dieses Vergewissern beeindruckt einen Richter mehr, als Unwissenheit vorzugeben.

Auch der Kauf ist strafbar. Hier gibt es einige Urteile gegen Käufer. Das ging soweit, dass ein Käufer einer geklauten Bohrmaschine wegen Heelerei verurteilt wurde. Begründung des Gerichts: Beim Starpreis von 1 Euro hätte der Käufer wissen müssen, dass es sich um Diebesgut handelte.

Auch der Käufer liegt im Visier der Ermittler, keine Panik...

Überleg doch mal, wen du eine Gefälschte Wahre bei Ebay kaufst dann weist du das doch im voraus nicht ,,!!oder ? mir ist das auch schon passiert ich habe es dann ebay gemeldet das mich jemand Betrogen hat ,,also dir kann ja nix passieren nur der ,der dir das verkauft hat LG.
genau so sehe ich das auch :-)
Aber...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...