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Macht man sich strafbar, wenn man bei eBay gefälschte Artikel kauft?

gefragt von jagdglueck am 07.07.2008 um 17:51 Uhr

Ist man dann genauso Ziel von Ermittlungen, wie der Fälscher und der Verkäufer oder wird man in Ruhe gelassen?

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anonym
beantwortet von darel am 7. Juli 2008 17:54
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Wenn du es nicht weißt, dass du auf eine Fälschung bietest, kann dir gar nichts passieren. Selbst wenn du es erkennen solltest, du aber den Artikel ganz normal gebrauchst, wird dir wohl nichts passieren. Erst, wenn du Artikel ersteigerst, um den Verkäufer bewußt zu unterstützen, könntest du eine Beihilfestrafbarkeit riskieren.

Kommentar von Dcbbefe6198f24917e603747691f4b51smallclaudia2566 am 7. Juli 2008 17:57

genau so sehe ich das auch :-)

Kommentar von kirsten am 7. Juli 2008 18:11

Aber...Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Juli 2008 17:52
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der Hersteller ist genau so in der mache , wie der Käufer

Handelt es sich um gefälschte Artikel, dann kann der gekaufte Artikel entschädigungslos requiriert werden und eine Anzeige erstellt werden


schnubbel
beantwortet von schnubbel am 7. Juli 2008 17:52
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Strafbar nicht direkt. Wenn aber ermittelt wird, werden dir die Sachen abgenommen.


hajottka
beantwortet von hajottka am 7. Juli 2008 18:37
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Wer ein Ed Hardy T-Shirt für 10,-€ kauft, sollte wissen, dass es sich nicht um reguläre Ware handeln kann und muss auch mit dem Vorwurf der Hehlerei leben können.

Kommentar von D5ad28ebe4f90d4fd2fdea2691258726smallRingelkatze am 7. Juli 2008 22:25

Ganz genau. Ich habe darüber gelesen. Wenn schon bei der Auktion alles darauf hinweist, dass es sich sicher auf eine Fälschung hinweist (z.B. ein sehr niedriger Festpreis), kannst Du Dich noch so dumm stellen - Du machst Dich damit strafbar, that´s it.


floeh18
beantwortet von floeh18 am 2. Dezember 2008 08:28
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finde ide frage iwie untötig wenn du jtzt einen film haben willstt hust "kauf" hust ihn dir doch selbst o.O

und gewand sollte man aus prinzip nur echt kaufen das hat was mit stil zu tun ^^

werde dir für alles was nicht mehr ganz unstrafbar is nen lösungsweg sagen können ;)

aber grundsätzlich heißt es ja unwissenheit schützt vor strafe nicht ;)

und wenn du shcon so fragst wirst du sicher wissen was du tust


hudiblibu
beantwortet von hudiblibu am 31. Oktober 2008 13:41
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Grundsätzlich ja! Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Kommt es zu einem Ermittlungsverfahren und/oder zu einer Strafanzeige, sind zumindest Kosten zu erstatten. Eine Strafe wird beim Erstfall meist nicht verhängt. Wer sich nicht sicher ist, sollte sich erst vergewissern, daß es sich nicht um irgendeine Fälschung handelt. Dieses Vergewissern beeindruckt einen Richter mehr, als Unwissenheit vorzugeben.


wellnessshop
beantwortet von wellnessshop am 9. Juli 2008 14:56
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Auch der Kauf ist strafbar. Hier gibt es einige Urteile gegen Käufer. Das ging soweit, dass ein Käufer einer geklauten Bohrmaschine wegen Heelerei verurteilt wurde. Begründung des Gerichts: Beim Starpreis von 1 Euro hätte der Käufer wissen müssen, dass es sich um Diebesgut handelte.


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 7. Juli 2008 17:59
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Auch der Käufer liegt im Visier der Ermittler, keine Panik...


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 7. Juli 2008 17:54
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Überleg doch mal, wen du eine Gefälschte Wahre bei Ebay kaufst dann weist du das doch im voraus nicht ,,!!oder ? mir ist das auch schon passiert ich habe es dann ebay gemeldet das mich jemand Betrogen hat ,,also dir kann ja nix passieren nur der ,der dir das verkauft hat LG.


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