biggie55 am 05.08.2009 um 20:20 Uhr
man einen ellenlangen,sehr negativen beitrag über seinen vorgesetzten bei wkw veröffentlicht?ohne namenangabe,aber jeder der das liest,weiss,wer gemeint ist....
man könnte auf jeden Fall mit einer Küngigung rechnen.

Kommt darauf an. Wenn der Chef zu identifizieren ist und Du Unwahrheiten verbreitest, ja. Wenn Du Beleidigendes schreibst, auch. Allerdings ist hier die Grenze zur erlaubten und verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerung fließend. Jedenfalls überschritten wird sie bei sog. Schmähkritik, dh bei erheblichen ehrverletzenden Äußerungen. Sachliche, auch harsche und überspitzte Wertungen sind aber erlaubt.Siehe zum Ganzen §§ 185 ff. StGB.

strafbar nicht unbedingt....sollte dein Vorgesetzter aber drauf kommen, dass du es geschrieben hast, ist es schon ein Kündigungsgrund
Marieke2712 am 5. August 2009 20:22 zu Recht!
biggie55 am 5. August 2009 20:23 ich habe das nicht gemacht,nur gelesen.
biggie55 am 5. August 2009 20:29 hoffentlich.

Also die Vermutung alleine genügt nicht als strafbare Handlung, der Boss muss es dir auch beweisen das es dein Schrieb war. Einfach so kündigen aus Verdacht, also ne das is nich.

derjenige,der das gepostet hat,ist relativ neu in der firma.hat sich schon mit allen angelegt.aber da er beim oberboss sehr gut schleimt,wird er auch noch bevorzugt.ich hoffe,das man ihn in die schranken weist.
schon möglich...würde dies sein lassen...wenn ich recht bescheid weiß kannst du wegen "Rufmord" sowie beleidigung angezeigt werden...
biggie55 am 5. August 2009 20:24 ich habe das nicht gemacht,nur gelesen.

Das ist einfach nur feige und Du machst es Dir im Leben unnötig schwer. Überleg mal, wie es Dir geht, wenn man das mit Dir macht.