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Macht man sich strafbar,wenn

gefragt von biggie55biggie55 am 05.08.2009 um 20:20 Uhr

man einen ellenlangen,sehr negativen beitrag über seinen vorgesetzten bei wkw veröffentlicht?ohne namenangabe,aber jeder der das liest,weiss,wer gemeint ist....

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anonym
beantwortet von linda76 am 5. August 2009 20:21
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man könnte auf jeden Fall mit einer Küngigung rechnen.


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TwilightHeinz81
beantwortet von TwilightHeinz81 am 5. August 2009 20:25
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Kommt darauf an. Wenn der Chef zu identifizieren ist und Du Unwahrheiten verbreitest, ja. Wenn Du Beleidigendes schreibst, auch. Allerdings ist hier die Grenze zur erlaubten und verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerung fließend. Jedenfalls überschritten wird sie bei sog. Schmähkritik, dh bei erheblichen ehrverletzenden Äußerungen. Sachliche, auch harsche und überspitzte Wertungen sind aber erlaubt.Siehe zum Ganzen §§ 185 ff. StGB.


MICIF
beantwortet von MICIF am 5. August 2009 20:21
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strafbar nicht unbedingt....sollte dein Vorgesetzter aber drauf kommen, dass du es geschrieben hast, ist es schon ein Kündigungsgrund

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 5. August 2009 20:22

zu Recht!

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 5. August 2009 20:23

ich habe das nicht gemacht,nur gelesen.

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 5. August 2009 20:29

hoffentlich.


Mondlicht
beantwortet von Mondlicht am 6. August 2009 09:03
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Also die Vermutung alleine genügt nicht als strafbare Handlung, der Boss muss es dir auch beweisen das es dein Schrieb war. Einfach so kündigen aus Verdacht, also ne das is nich.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 5. August 2009 20:26
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derjenige,der das gepostet hat,ist relativ neu in der firma.hat sich schon mit allen angelegt.aber da er beim oberboss sehr gut schleimt,wird er auch noch bevorzugt.ich hoffe,das man ihn in die schranken weist.


anonym
beantwortet von Hammerfall1989 am 5. August 2009 20:21
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schon möglich...würde dies sein lassen...wenn ich recht bescheid weiß kannst du wegen "Rufmord" sowie beleidigung angezeigt werden...

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 5. August 2009 20:24

ich habe das nicht gemacht,nur gelesen.


Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 5. August 2009 20:21
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Das ist einfach nur feige und Du machst es Dir im Leben unnötig schwer. Überleg mal, wie es Dir geht, wenn man das mit Dir macht.

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 5. August 2009 20:22

ich habe das nicht gemacht,nur gelesen.und ich kenne beide.

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 5. August 2009 20:28

ich hab das nur gelesen,nicht gepostet.interessiert mich nur,da ich beide kenne.


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