Nachdem es noch völlig offen ist, in welcher Form ein Gesetz kommen wird, wäre es doch besser, erst mal abzuwarten.

Es kann jedeen Augenblick eine Situation eintreten, in der Du Deine Meinung nicht mehr kundtun kannst, aber ein solches Leben nicht gewollt hättest!!
Ergo: nicht auf ein Gesetz warten, sondern morgen noch verfassen!!

Eine Patientenverfügung gibt das beruhigende Gefühl, alles getan zu haben. Außerdem ist es sehr modern, eine solche zu haben.
Ob der Arzt sich danach richtet, bleibt allerdings seinem Gewissen überlassen.
neurodoc am 10. Dezember 2007 21:54 Sie ist sogar bindend lehrt man uns Ärzten!
WolfRichter am 10. Dezember 2007 22:07 Ethisch möglicherweise. Juristisch u.U. dann nicht mehr, wenn der Patient bewußtlos ist. Sehr heikel. Besonders für den Arzt: Körperverletzung, wenn er gegen den RECHTSWIRKSAMEN Willen Eingriffe vornimmt; Tötungsdelikt (wg. Garantenstellung), wenn er den gebotenen Eingriff nicht vornimmt, obgleich die dem entgegenstehende Verfügung rechtlich keine Wirkung entfaltet.

Das Gesetz kann nicht wissen, wer für dich Entscheidungen treffen kann und was Dein individueller Wille ist. Das weißt alleine Du. Man könnte warten, ob man dann noch so viel regeln muss, aber regeln muss man immer selber. Das Heft aus dem Schreibwarengeschäft Patientenverfügung, das ich ausgefüllt habe, das ist sehr gut. Aber siehe auch Antwort auf Deine andere Frage.
Ich denke, gerade solange es Unklarheiten gibt, ist dies umso wichtiger.
Ich denke, gerade solange es Unklarheiten gibt, ist dies umso wichtiger.
Eine Patientenverfügung ist für die Ärzte, wenn auch jetzt noch nciht rechtlich abgesichert, bindend... In meiner Zeit als Leiter einer Senioreneinrichtung haeb ich keinen Arzt kennengelernt, der nicht den Wünschen in der Patientenverfügung entsprochen hat. Ich denke, da sind die Ärzte aus ethischen Gründen bereit, dem WIllen des Patienten zu entsprechen, auch wenn es ihrem hip. Eid widersprechen sollte...