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Macht es Sinn, vor dem Amtsgericht ohne Rechtsanwalt aufzutreten?

gefragt von klaus123 am 29.05.2007 um 14:51 Uhr

Es herrscht vor dem Amtsgericht ja anscheinend nicht der Zwang, einen Rechtsanwalt zu nehmen, dass heißt, dass ich mich ja auch selber vor dem Gericht verteidigen kann? Ist das denn auch sinnvoll oder ist es zu riskant?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 29. Mai 2007 14:55
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Diese Frage hatten wir vor geraumer Zeit schon einmal. Sicher hast Du die Möglichkeit, auf einen Rechtsanwalt zu verzichten und Dich selbst zu verteidigen, aber das ist nicht sinnvoll. Der Rechtsanwalt darf Einsicht in die Akten nehmen, Du nicht. Der Rechtsanwalt hat ganz andere Möglichkeiten als Du, Du als Laie kannst sehr schnell aus Unkenntnis in eine Falle tappen. Also, Rechtsanwalt ist auf jeden Fall besser.


anonym
beantwortet von emilia111 am 29. Mai 2007 14:56
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Das kann man nicht pauschal beantworten, das kommt wirklich auf den Einzelfall an. Ist es ein relativ einfacher Sachverhalt, dann kann man es durchaus wagen, ohne Rechtsanwalt aufzutreten, allerdings hat jeder Prozeß sein Eigenleben und man weiß nie, was passiert. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Anwälte mit einem Gegner, der ohne Rechtsanwalt erscheint, nicht gerade schonungslos umgehen, es kann dann allerdings passieren, dass der zuständige Richter dann verständiger ist. Es kommt aber wirklich immer auf den Einzelfall an, so dass ich eher dazu tendieren würde, auch vor dem Amtsgericht einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Kommentar von Simple_avatar1smallsoust am 29. Mai 2007 16:06

Wenn der Sachverhalt, wie hier gesagt, relativ einfach ist, Du nicht viel Kleingeld hast und/oder vielleicht sogar Prozesskostenhilfe bekommst (ein Zeichen dafür, dass Dein Standpunkt zurückhaltend positiv bewertet wird), ist es möglicherweise einen Versuch wert. Habe mal in einer Mietsache allein, ohne Anwalt, gegen den Kläger, der gleich zwei Anwälte dabei hatte, gewonnen. Allerdings hatte ich vorher Rechtsbeistand durch eine Mieterberatung und habe mich in die Materie möglichst tief eingearbeitet.... Hätte trotzdem anders ausgehen können, wie man mir vorher schon sagte - und zwar MIT oder OHNE Anwalt.


anonym
beantwortet von algarve0 am 29. Mai 2007 15:46
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Anwalt. Auf jeden Fall, wie oben bereits beschrieben hat jede Verhandlung einen eigenen Verlauf.


anonym
beantwortet von Rolfe am 29. Mai 2007 20:59
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Geht es wirklich um einen Strafprozess? Das Wort "verteidigen" lässt diesen Schluss zu. Im Strafprozess beim Amtsgericht kommt es einfach darauf an, worum es geht. Wenn es eine Trunkenheitsfahrt - und damit um den Führerschein - geht, kann das existentielle Folgen (Arbeitsplatz) haben. Da würde ich mir immer einen Anwalt nehmen - und zwar schon vor dem Prozess, also im Ermittlungsverfahren. Wenn es "nur" um Diebstahl geht und man nicht vorbestraft ist, kann man sich den Anwalt sparen, wenn man sowieso die Tat gesteht. Im Zivilprozess (z.B. Schadenersatz pp.) würde ich mir immer dann einen Anwalt nehmen, wenn es um viel Geld geht, auf das man nicht verzichten kann bzw. darf (wenn es um die Existenz, z.B. um den eigenen Arbeitsplatz geht - bei Kündigungen pp.).


anonym
beantwortet von ChrisMa am 22. Juli 2008 23:36
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Immer mit Anwalt!








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