GustavGans01 am 17.07.2007 um 16:26 Uhr
Ich will den Tiefgaragenstellplatz, der zu meiner Wohnung gehört untervermieten. Dafür will ich 30 Euro im Monat verlangen und finde wegen so einem geringen Betrag brauche ich mit dem Untermieter eigentlich keinen schriftlichen Vertrag machen sondern nur eine mündliche Vereinbarung. Ist das empfehlenswert oder kann dabei was gründlich schiefgehen?
ich würde schon ein kleines schriftstück aufsetzen mit dem mietbetrag.
wenn es zu ungereimtheiten kommt ist es immer besser etwas in der hand zu haben.
es kann vorkommen, dass es streit um die höhe des betrages geht, oder gar keine zahlung erfolgt.
dann musst du ja nachweisen, dass der untermieter den stellplatz überhaupt bei dir gemietet hat.

Einer Schriftvorm verlangt dieses Rechtsgeschäft nicht. Mündliche Verträge sind i.d.R. gensauso gut, wie die schriftlichen, solange es keinen Streit gibt. Da könnte ja jeder daherkommen und... Aussage gegen Aussage.
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Ich meine, an den paar Zeilen, die man in 5 Minuten aufsetzen kann, soll es nicht scheitern, sie sparen sich u.U. viel Ärger.

auch ein mündlicher vertrag ist ein einzuhaltender vertrag. es wäre natürlich gut, wenn es einen zeugen der mündlichen vereinbarung gibt. aber: wenn schon vertrag, warum nicht schriftlich? es braucht doch nur wenige worte.

Kauf Dir einen Garagenmietvertrag im Schreibwarenladen. Damit kannst Du die Kündigungsfristen festlegen (kürzer als Deine eigene), die Verkehrssicherungspflicht weitergeben (Schneeräumen) usw. Und es ist festgelegt, dass Du auch Geld bekommst.