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Macht eine Fotoversicherung Sinn?

gefragt von rolf95 am 24.09.2008 um 16:09 Uhr

Hallo Ihr Lieben. Ich habe mir vor Kurzem einen etwas teureren Foto-Apparat zugelegt. Jetzt hab ich mich gefragt ob es Sinn macht hierfür eine Foto-Versicherung abzuschliessen. Hat da jemand von Euch schon Erfahrungen gesammelt??? Hört sich ja, wenn man den Versicherungs-Menschen glauben darf, garnicht mal so schlecht an. Bin mir aber dennoch unsicher. Nachdem ich ein wenig rumgesucht hatte "landete" ich bei

http://www.gutguenstigversichert.de/fotoversicherung.html

Was haltet Ihr davon? Macht sowas Sinn oder nicht? Vielen Dank für Eure Hilfe

Lg Rolf


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RedBoys
beantwortet von RedBoys am 24. September 2008 16:11
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ja, aber es kommt darauf an was für ne foto-apparat sie gekauft haben


Wenne
beantwortet von Wenne am 24. September 2008 16:14
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"Wo und wann die Gegenstände versichert sind

Versicherungsschutz besteht, solange die versicherten Sachen durch den Versicherungsnehmer oder einen Berechtigten*

* persönlich mitgeführt oder genutzt werden oder
* sich in einem Raum eines festen Gebäudes befinden und entweder das Gebäude oder der Raum verschlossen ist oder
* als Reisegepäck in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind;
* unter bestimmten Sicherheitsvoraussetzungen auch in Kraftfahrzeugen (siehe weiter unten).

*Ein Berechtigter ist ein mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger, aber auch jemand dem der Versicherungsnehmer die versicherten Gegenstände unentgeltlich überlassen hat. "


Das hört sich für mich so an als wenn das Gerät nur dann versichert ist, wenn es nicht im Gebrauch ist sondern gut eingepackt.

Gerade dann, wenn die Chance dass überhaupt was passiert am geringsten ist.


Wenne
beantwortet von Wenne am 24. September 2008 16:16
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"Wo und wann die Gegenstände versichert sind

Versicherungsschutz besteht, solange die versicherten Sachen durch den Versicherungsnehmer oder einen Berechtigten*

* persönlich mitgeführt oder genutzt werden oder
* sich in einem Raum eines festen Gebäudes befinden und entweder das Gebäude oder der Raum verschlossen ist oder
* als Reisegepäck in ordnungsgemäß verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnissen einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben sind;
* unter bestimmten Sicherheitsvoraussetzungen auch in Kraftfahrzeugen (siehe weiter unten).

*Ein Berechtigter ist ein mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebender Familienangehöriger, aber auch jemand dem der Versicherungsnehmer die versicherten Gegenstände unentgeltlich überlassen hat. "


Das hört sich für mich so an als wenn das Gerät nur dann versichert ist, wenn es nicht im Gebrauch ist sondern gut eingepackt.

Gerade dann, wenn die Chance dass überhaupt was passiert am geringsten ist.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 24. September 2008 16:24
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Ich habe meinen digitalen Fotoapparat fallen lassen. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur betrug EUR 592,--. Da hätte ich gerne eine Versicherung gehabt, die das bezahlt hätte!!!


aleph
beantwortet von aleph am 24. September 2008 16:49
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Also wenn sich die Versicherungsbedingungen so wie von Wenne beantwortet lauten, dann ist die Kamera teilweise automatisch im Zuge der Außenversicherung einer Hausratversicherung mit abgesichert.

Und auch Raub und Überfall (also Bedrohung von Leib und Leben), so dass die Kamera hierdurch abhanden geht/kommt, sind in der Hausratversicherung mit eingeschlossen... wissen viele nur nicht!

Kommentar von E053ce2783fb820d02ee4a32f5b125bdsmallaleph am 24. September 2008 16:57

Was für diese Versicherung spricht:

-> Persönliche Mitführung und Benutzung

-> als Reisegepäck oder in Beförderung

Bruch und Beschädigung würde ich genauer erläutert haben wollen! Wenn das Gerät einfach so herunterfällt und kaputtgeht, würde mich interessieren, welche Umstände hierfür von Belang sind - unbedingt erfragen!

Ach und ein einfacher Verlust der Kamera ist soweit ich das verstanden habe NICHT versichert! Es muss immer ein externer Grund angegeben sein für den Verlust oder die Beschädigung der Kamera.


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