kaefer1002 am 03.12.2007 um 21:17 Uhr
...wenn ich gleichzeitig die Arbeitszeit erhöhe bzw. sich das Gehalt erhöht? Es geht um die sog. U2...arbeite jetzt 30 Stunden für 1200,-brutto plus Provision und hätte dann ab Januar einen neuen Job für 2000,-plus Prov, damit später mein Mutterschutzgeld höher ausfällt...Der Kasse muesste das ja eigentlich egal sein,oder? (Mutterschutzfrist beginnt am 10. März 08)

Wenn Du verdienst, zahlst Du anteilsmäßig Deinen Beitrag, der Rest ist der Kasse egal!

KLar. Wenn es dem Arbeitgeber egal ist:-). Deine Krankenkasse hat da kein Mitbestimmungsrecht.
kaefer1002 am 3. Dezember 2007 21:29 ...der AG bekommt durch die Umlage 2 ja sowieso alle Kosten zurück...also auch seine Zuzahlung später zum Mutterschutzgeld
koira1975 am 12. Dezember 2007 23:32 Ich meinte auch eher den Arbeitsausfall.