Mortimer am 02.10.2007 um 22:04 Uhr
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Du kannst schlecht einen Monat komplett für zwei Arbeitgeber tätig sein.
Es ist doch eher so, dass Du z.B. vom 1ten bis zum 15ten noch für den ersten Arbeitgeber tätig warst und ab dem 16ten für den anderen Arbeitgeber. Da wird es keinen Ärger geben.
Nein.Habe ständig befristete Arbeitsverträge, und Wechsel der Arbeitgeber kamen dabei auch schon in einem Kalendermonat vor. Reiche deinem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuernachweise des / der Ex- Arbeitgeber des laufenden Jahres ein, sonst wirst du höher besteuert

Warum sollte es Ärger geben. Du musst das versteuern was du verdienst. Egal bei wieviel AG du das machst.
Warum soll das nicht gehen.Er/Sie kann doch je Arbeitgeber z.B. 4 Stunden arbeiten.
Es gibt trotzdem keinen Ärger, weil ja auch in diesem Fall alles korrekt läuft. Der Nachteil: für diesen Monat (während der Überschneidung) ist ein anderer Steuersatz gültig. Dieser wird aber bei der Einkommen- oder Lohnsteuererklärung nicht wesentlich ins Gewicht fallen.
Ich bin vom Arbeitgeber "A" freigestellt bis Monatsende, kriege noch dieses Gehalt, Dank Gerichtsurteil. Ich werde aber in ein paar Tagen beim neuen Arbeitgeber "B" anfangen, möchte ihn nicht mit Steuerklasse 6 erschrecken! Geht das gut oder gibt's Ärger?
Da gibt es keinen Ärger. Spiele nur mit offenen Karten. Ansonsten ist dem Arbeitgeber egal, welche Steuerklasse Du hast.