macht man sich strafbar wenn mir einer oder eine eine geklautes handy oder ein geklauften füller oder eine geklaute uhr verkauft? interressiert mich dass thema
genau. das ist hehlerei, ein kriminelles vergehen. wuerde ich nicht machen...

das nennt man glaub ich Hehlerei
mach es einfach und lass dich nicht erwischen
bei wissentlichem Kauf von Hehlerware: strafbar

......weil du dann ein Hehler bist! Auch wenn du es nicht wusstest!! Zumindest müsstest du das Handy zurückgeben und dein Geld, das du dafür bezahlt hast, wäre auch futsch!

Du machst dich strafbar, wenn es dir bekannt ist (Hehlerei).
Wenn du es gewusst hast: Eindeutig ja. Zurückgeben musst du den jeweiligen Gegenstand aber auf jeden Fall, denn es gibt keinen gutgläubigen Eigentumserwerb bei gestohlenen Sachen.

§ 259 StGB - Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
der dieb trägt sowieso mitschuld wenn du aba das noch kaufst machst du dich auch strafbar ob du s weist oda nicht issso keiner kann naczhweisen ob dus wusstest
Questor am 18. Juni 2009 17:19 "aba", "oda", "isso"
Unter welchem Stein bist Du denn vor gekrochen?
Es wäre jeweils nur ein Buchstabe mehr (die richtigen natürlich), dann könnte es jeder entziffern ohne sich die Augen zu verätzen.
alta hasse ein problem man meinse ich achte jetzt aufr meine rechtschreibung(ist sogar richtig geschrieben)im internet achten?und 2. vorgekrochen schreibt man zusammen

Es heißt zwar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber wenn Du für z.B. ein gebrauchtes Handy einen Kaufvertrag bekommst, kannst du davon ausgehen das es sich um Eigentum des Verkäufers handelt.