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mache ich mich strafbar wenn ich geklaute ware kaufe

gefragt von bvbkuba22 am 18.06.2009 um 17:04 Uhr

macht man sich strafbar wenn mir einer oder eine eine geklautes handy oder ein geklauften füller oder eine geklaute uhr verkauft? interressiert mich dass thema

28 Stimmen : Ja (14) ; Nein (1) ; nur der dieb (0) ; der dieb und der käufer (12) ; nur wenn man es nich weiß (1)

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geklaute ware (1)
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romeo27
beantwortet von romeo27 am 18. Juni 2009 17:05
4x
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Hehlerei !

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von mupfelzwo am 18. Juni 2009 17:06
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genau. das ist hehlerei, ein kriminelles vergehen. wuerde ich nicht machen...

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von Norlicht am 18. Juni 2009 17:05
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abgestimmt für: Ja

Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 18. Juni 2009 17:05
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das nennt man glaub ich Hehlerei

abgestimmt für: der dieb und der käufer

Loony7
beantwortet von Loony7 am 18. Juni 2009 17:05
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abgestimmt für: der dieb und der käufer


asomy1
beantwortet von asomy1 am 18. Juni 2009 17:05
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abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von detlefsko am 18. Juni 2009 17:05
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mach es einfach und lass dich nicht erwischen

abgestimmt für: Nein

teddybaer3
beantwortet von teddybaer3 am 18. Juni 2009 17:05
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abgestimmt für: der dieb und der käufer

anonym
beantwortet von tergenna am 18. Juni 2009 17:05
1x
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bei wissentlichem Kauf von Hehlerware: strafbar

abgestimmt für: der dieb und der käufer

marijo2
beantwortet von marijo2 am 18. Juni 2009 17:05
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abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von TazDevil am 18. Juni 2009 17:05
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abgestimmt für: der dieb und der käufer

anonym
beantwortet von matze3006 am 18. Juni 2009 17:05
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was hast du denn anzubieten

abgestimmt für: Ja

Niels12
beantwortet von Niels12 am 18. Juni 2009 17:06
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Aber sowas von!°!°

abgestimmt für: Ja

Erdbeerquarkfan
beantwortet von Erdbeerquarkfan am 18. Juni 2009 17:06
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messemann
beantwortet von messemann am 18. Juni 2009 17:06
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Hehlerei ist eine Straftat

abgestimmt für: Ja


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 18. Juni 2009 17:06
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......weil du dann ein Hehler bist! Auch wenn du es nicht wusstest!! Zumindest müsstest du das Handy zurückgeben und dein Geld, das du dafür bezahlt hast, wäre auch futsch!

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von stista am 18. Juni 2009 17:06
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Julianus
beantwortet von Julianus am 18. Juni 2009 17:06
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Du machst dich strafbar, wenn es dir bekannt ist (Hehlerei).

abgestimmt für: Ja

Sandy9
beantwortet von Sandy9 am 18. Juni 2009 17:06
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abgestimmt für: Ja

apfelschwarz
beantwortet von apfelschwarz am 18. Juni 2009 17:07
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Shawdra
beantwortet von Shawdra am 18. Juni 2009 17:07
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abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von wuseldusel am 18. Juni 2009 17:07
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Wenn du es gewusst hast: Eindeutig ja. Zurückgeben musst du den jeweiligen Gegenstand aber auf jeden Fall, denn es gibt keinen gutgläubigen Eigentumserwerb bei gestohlenen Sachen.

abgestimmt für: der dieb und der käufer

borhap
beantwortet von borhap am 18. Juni 2009 17:07
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abgestimmt für: Ja

tradaix
beantwortet von tradaix am 18. Juni 2009 17:08
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§ 259 StGB - Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.

(3) Der Versuch ist strafbar.

abgestimmt für: Ja

anonym
beantwortet von naufal am 18. Juni 2009 17:08
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der dieb trägt sowieso mitschuld wenn du aba das noch kaufst machst du dich auch strafbar ob du s weist oda nicht issso keiner kann naczhweisen ob dus wusstest

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Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 18. Juni 2009 17:19

"aba", "oda", "isso"

?

Unter welchem Stein bist Du denn vor gekrochen?

Es wäre jeweils nur ein Buchstabe mehr (die richtigen natürlich), dann könnte es jeder entziffern ohne sich die Augen zu verätzen.

Kommentar von naufal am 18. Juni 2009 17:51

alta hasse ein problem man meinse ich achte jetzt aufr meine rechtschreibung(ist sogar richtig geschrieben)im internet achten?und 2. vorgekrochen schreibt man zusammen


frastaft
beantwortet von frastaft am 18. Juni 2009 17:12
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Questor
beantwortet von Questor am 18. Juni 2009 17:13
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Es heißt zwar Unwissenheit schützt vor Strafe nicht aber wenn Du für z.B. ein gebrauchtes Handy einen Kaufvertrag bekommst, kannst du davon ausgehen das es sich um Eigentum des Verkäufers handelt.

abgestimmt für: nur wenn man es nich weiß

Babykatze123
beantwortet von Babykatze123 am 24. Juni 2009 14:51
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