Hallo!!
Ich mache seit ein paar Wochen Kampfsport (Karate und Kickboxen). Jetzt hat mich ein Bekannter drauf angesprochen, daß ich aufpassen soll, da ich mich strafbar machen kann, wenn ich meinen Sport außerhalb meiner Schule ausübe. Stimmt das???

Wenn du grundlos Gewalt anwendest, ja. Sonst, nein.

Wenn du jemanden gefährdest, ja. Das gilt dann aber auch innerhalb der Schule.

Du darfst das nur zur selbstferteitigung benutzen
tvontheradio am 1. Mai 2009 17:05 Selbstverteidigung.

ja ich hab mal gehört wenn du damit einen ohne grund angreifst gilt das als waffenbesitz
omg-.-
zur selbstverteidugung oko, aber nicht auf andere losgehen^^

Wenn du Boxprofi bist, dann darfst du keinen schlagen. Bist du Karateprofi darfst du ebenfalls keinen schlagen. Dann verlierst du vielleicht dein Verein. Ansonsten ist es bei Notwehr erlaubt.

zur selbstverdeidigung kannst du es natürlich anwenden, wenn du aber wirkürlich jemand zusammentritts machst du natürlich strafbar!
Man macht sich immer strafbar, wenn man - ob Kampfsportler oder nicht - außerhalb einer Notwehrhandlung jemanden angreift/verletzt/tötet etc.. Ausnahmen sind natürlich sportliche Wettkämpfe (außer beim töten). Im Falle einer Notwehr (oder Nothilfe) darfst Du Deine Fähigkeiten natürlich auch außerhalb des Vereins einsetzen.

Wenn du deine Kampfkünste nicht zur Verteidigung nutzt, sondern jemanden einfach so verletzt, dann schon.
so ein blödsinn!!!! nur nicht grundlos jemand angreifen, ein gewonnener kampf ist ein vermiedener kampf ;-) habe selbst jahrelang WT betrieben...
Ist mir schon klar, daß ich niemanden so verkloppen darfst, würd ich ja auch gar nicht machen. Zur Selbstverteidigung oder Notwehr ist aber auch ein sehr dehmbarer Begriff....
Natürlich nicht strafbar! Wenn Du aber in Konfliktsituatinen kommen würdest, ist es ähnlich, wie wenn Du eine scharfe Waffe mit Dir führen dürftest! Nur in absoluter Notwehr oder Nothilfe darfst Du dann Deine (körperliche) Überlegenheit anwenden! Auf alle Fälle: Ein sehr brisantes Thema!
Du darfst keine Gewalt anwenden, außerdem muss man, wenn es zu einem Angriff auf Dich käme, dem Gegner sagen auf was er sich einlässt.
Sorry Schwachsinn!
Wenn du jetzt einfach einen Beliebigen auf der Straße anrempelst und ein bisschen Karate o. Kickboxen "übst", dann kannst du dich schon strafbar machen...es ist nur erlaubt, wenn der andere davon weiß und selber auch mit dir trainieren will...falls du aber meinst, ob du dich verteidigen darfst...also das ist natürlich schon erlaubt...so lange es um deine eigene Sicherheit geht!
Was meinst du mit "Sport ausüben"? Wenn du grundlos andere angreifst, ist das natürlich nicht in Ordnung. Wenn Du niemanden angreifst, kann es auch nicht strafbar sein.

Wenn in deiner Freizeit ohne Grund Leute verprügelst machst du dich der Körperverletzung auch strafbar, wenn du nicht im Kampfsportvereinbist. Das hat damit nichts zu tun.

Du kannst deinem Bekannten sagen, er sei ein Dummkopf! Du kannst jederzeit, wie jeder andere deine Kampfsportart zur Verteidigung anwenden! Du solltest nur zwei Dinge immer bedenken. Dein Gegenüber unterschätzt dich. Also sage ihm das du zB. einen schwarzen Gürtel in Karate besitzt. Und bei einer Verteidigungshandlung solltest du niemals in die Offensive gehen. Denn dann bist du nach Rechtsprechung unserer deutschen Gerichte der Angreifer. Also immer in der Defensive mit ein bis zwei Schritten RÜCKWÄRTS abwehren. Machst du einmal einen Schritt vorwärts bist du der Verbrecher, da du ja einen schwarzen Gürtel in Karate besitzt. MfG SB
Man darf nur Gewalt abwenden um sich zu schützen. Als guttrainierter Kampfsportler kann man sich aber wehren, ohne den Gegner zu verletzen. Wenn aber doch, dann nur zur Abwehr. Also kein harter Abwehrblock und dann noch nachschlagen. Ein Abwehrblock geht aber auch ohne den Arm zu brechen, blaue Flecke sind normal.
Im BGb ist die Notwehr geregelt. Mit Sicherheit empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, anderen ist sie untersagt, das kann schnell eine Abmahnung eintragen. Also behutsam!

Du machst dich dann strafbar, wenn du ohne Grund hingehst und jemandem auf die Schnauze haust. Oder wenn dich jemand beleidigt und du gleich losprügelst. Grundsätzlich macht man sich aber nicht strafbar, wenn man in Notwehr handelt (BGB) oder der Notstandsparagraph greift (auch im BGB).