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Mach ich mich tatsächlich strafbar?

gefragt von darkbluelightdarkbluelight am 01.05.2009 um 17:04 Uhr

Hallo!!

Ich mache seit ein paar Wochen Kampfsport (Karate und Kickboxen). Jetzt hat mich ein Bekannter drauf angesprochen, daß ich aufpassen soll, da ich mich strafbar machen kann, wenn ich meinen Sport außerhalb meiner Schule ausübe. Stimmt das???


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anonym
beantwortet von Schwukkele am 1. Mai 2009 17:05
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solange du keinen verklopps natürlich nich


tvontheradio
beantwortet von tvontheradio am 1. Mai 2009 17:05
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Wenn du grundlos Gewalt anwendest, ja. Sonst, nein.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 1. Mai 2009 17:05
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Wenn du jemanden gefährdest, ja. Das gilt dann aber auch innerhalb der Schule.


Jan500
beantwortet von Jan500 am 1. Mai 2009 17:05
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Du darfst das nur zur selbstferteitigung benutzen

Kommentar von 4440558f1a8b601c5cd2c8685373cb2esmalltvontheradio am 1. Mai 2009 17:05

Selbstverteidigung.

Kommentar von Noel1994 am 1. Mai 2009 17:06

ich hatte gerade selbstbefriedigung gelesen xD

Kommentar von 4b924ad46bc65fa8cc0cfc3b576ebf8bsmallJan500 am 1. Mai 2009 17:45

XD


WrongTurn7
beantwortet von WrongTurn7 am 1. Mai 2009 17:05
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ja ich hab mal gehört wenn du damit einen ohne grund angreifst gilt das als waffenbesitz


Kommentar von Schwukkele am 1. Mai 2009 17:06

omg-.-


anonym
beantwortet von Noel1994 am 1. Mai 2009 17:05
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Quatsch...solange du niemanden verletzt


anonym
beantwortet von syncmaster am 1. Mai 2009 17:05
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zur selbstverteidugung oko, aber nicht auf andere losgehen^^


Libellenmann
beantwortet von Libellenmann am 1. Mai 2009 17:05
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Wenn du Boxprofi bist, dann darfst du keinen schlagen. Bist du Karateprofi darfst du ebenfalls keinen schlagen. Dann verlierst du vielleicht dein Verein. Ansonsten ist es bei Notwehr erlaubt.


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 1. Mai 2009 17:06
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zur selbstverdeidigung kannst du es natürlich anwenden, wenn du aber wirkürlich jemand zusammentritts machst du natürlich strafbar!


anonym
beantwortet von Default am 1. Mai 2009 17:23
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Man macht sich immer strafbar, wenn man - ob Kampfsportler oder nicht - außerhalb einer Notwehrhandlung jemanden angreift/verletzt/tötet etc.. Ausnahmen sind natürlich sportliche Wettkämpfe (außer beim töten). Im Falle einer Notwehr (oder Nothilfe) darfst Du Deine Fähigkeiten natürlich auch außerhalb des Vereins einsetzen.


Drapodie
beantwortet von Drapodie am 1. Mai 2009 17:06
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Wenn du deine Kampfkünste nicht zur Verteidigung nutzt, sondern jemanden einfach so verletzt, dann schon.


tauben
beantwortet von tauben am 1. Mai 2009 17:07
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was redet er dir für ein müll ein


anonym
beantwortet von oanas am 1. Mai 2009 17:07
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so ein blödsinn!!!! nur nicht grundlos jemand angreifen, ein gewonnener kampf ist ein vermiedener kampf ;-) habe selbst jahrelang WT betrieben...


darkbluelight
beantwortet von darkbluelight am 1. Mai 2009 17:07
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Ist mir schon klar, daß ich niemanden so verkloppen darfst, würd ich ja auch gar nicht machen. Zur Selbstverteidigung oder Notwehr ist aber auch ein sehr dehmbarer Begriff....


Harryguenni
beantwortet von Harryguenni am 1. Mai 2009 17:12
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Natürlich nicht strafbar! Wenn Du aber in Konfliktsituatinen kommen würdest, ist es ähnlich, wie wenn Du eine scharfe Waffe mit Dir führen dürftest! Nur in absoluter Notwehr oder Nothilfe darfst Du dann Deine (körperliche) Überlegenheit anwenden! Auf alle Fälle: Ein sehr brisantes Thema!



anonym
beantwortet von Antonius22 am 1. Mai 2009 17:14
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Du darfst keine Gewalt anwenden, außerdem muss man, wenn es zu einem Angriff auf Dich käme, dem Gegner sagen auf was er sich einlässt.

Kommentar von Default am 1. Mai 2009 17:24

Sorry Schwachsinn!


goodboy21
beantwortet von goodboy21 am 1. Mai 2009 17:18
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wenn du dich nur vertdeigst,ist das ok


anonym
beantwortet von Unleashed am 1. Mai 2009 17:26
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Wenn du jetzt einfach einen Beliebigen auf der Straße anrempelst und ein bisschen Karate o. Kickboxen "übst", dann kannst du dich schon strafbar machen...es ist nur erlaubt, wenn der andere davon weiß und selber auch mit dir trainieren will...falls du aber meinst, ob du dich verteidigen darfst...also das ist natürlich schon erlaubt...so lange es um deine eigene Sicherheit geht!


gerhass
beantwortet von gerhass am 1. Mai 2009 17:31
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Was meinst du mit "Sport ausüben"? Wenn du grundlos andere angreifst, ist das natürlich nicht in Ordnung. Wenn Du niemanden angreifst, kann es auch nicht strafbar sein.


magura99
beantwortet von magura99 am 1. Mai 2009 22:41
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Wenn in deiner Freizeit ohne Grund Leute verprügelst machst du dich der Körperverletzung auch strafbar, wenn du nicht im Kampfsportvereinbist. Das hat damit nichts zu tun.


Strabahner
beantwortet von Strabahner am 2. Mai 2009 21:39
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Du kannst deinem Bekannten sagen, er sei ein Dummkopf! Du kannst jederzeit, wie jeder andere deine Kampfsportart zur Verteidigung anwenden! Du solltest nur zwei Dinge immer bedenken. Dein Gegenüber unterschätzt dich. Also sage ihm das du zB. einen schwarzen Gürtel in Karate besitzt. Und bei einer Verteidigungshandlung solltest du niemals in die Offensive gehen. Denn dann bist du nach Rechtsprechung unserer deutschen Gerichte der Angreifer. Also immer in der Defensive mit ein bis zwei Schritten RÜCKWÄRTS abwehren. Machst du einmal einen Schritt vorwärts bist du der Verbrecher, da du ja einen schwarzen Gürtel in Karate besitzt. MfG SB


anonym
beantwortet von Alp200 am 3. Mai 2009 18:23
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Man darf nur Gewalt abwenden um sich zu schützen. Als guttrainierter Kampfsportler kann man sich aber wehren, ohne den Gegner zu verletzen. Wenn aber doch, dann nur zur Abwehr. Also kein harter Abwehrblock und dann noch nachschlagen. Ein Abwehrblock geht aber auch ohne den Arm zu brechen, blaue Flecke sind normal.


oli1285
beantwortet von oli1285 am 16. Mai 2009 20:32
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Im BGb ist die Notwehr geregelt. Mit Sicherheit empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, anderen ist sie untersagt, das kann schnell eine Abmahnung eintragen. Also behutsam!


kitty1984sue
beantwortet von kitty1984sue am 15. Juli 2009 11:31
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Du machst dich dann strafbar, wenn du ohne Grund hingehst und jemandem auf die Schnauze haust. Oder wenn dich jemand beleidigt und du gleich losprügelst. Grundsätzlich macht man sich aber nicht strafbar, wenn man in Notwehr handelt (BGB) oder der Notstandsparagraph greift (auch im BGB).


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