Mach ich mich mit 18 Jahren strafbar wenn meine Freundin 15 Jahre alt ist?

11 Antworten

Schau mal unter §182 StGB.

Strafbar macht sich bei einer Minderjährigen über 14 Jahren, wer dabei die mangelnde Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen ausnutzt oder aber sexuelle Handlungen gegen Geld oder unter Ausnutzung einer Zwangslage durchführt bzw. all dies versucht.

Und das liegt doch bei Dir nicht vor, oder ;-) ??

ne liegt nicht vor wir sind beide glücklich zusammen... danke nochma

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Hallo, Nur zusammensein könnt ihr immer ohne Probelme,bei Sex siehsts wieder anders aus,hier eine Zusammenfassung:

Sex unter Jugendlichen ist Grundsätzlich erst ab 14 erlaubt. Wenn beide unter 14 sind ist es eigentlich nicht erlaubt,allerdings sind unter 14 Jährige nicht strafmündig und damit ist es möglich. Wenn ein Partner unter 14 der andere über 14 ist ist es eigentlich auch verboten. Aber natürlich kannst du mit 13 auch mit deiner/deinem 14/15/16 Jährigen Freund/in schlafen, da in solchen Fällen keine Zwangssituation herrscht. Seid ihr beide über 14 gibt es keine Probleme mehr. Ob hetero oder homo spielt in Deutschland keine Rolle.

Nicht erlaubt ist Sex also nur bei: unter14 + über17

und wenn der Partner ein Schutzbefohlener ist. z.B: Eltern,Lehrer,Erzieher,Pfleger,etc.

Sex unter Geschwistern ist auch verboten.

Und selbstverständlich ist Sex gegen deinen Willen IMMER verboten.

Lg.Darkrun

wenn ihre eltern nichts dagegen haben wird dir nichts passieren, aber in der regel dürft ihr erst zusammen sein wenn sie 16 ist, da sie noch als kind zählt und du schon volljährig bist.

Solange du nur mit ihr zusammen bist und ihr keinen Sex habt, dann macht ihr euch nicht strafbar. Sollte es jedoch zu zweiterem kommen gilt: Wo kein Kläger da kein Richter. Achte nur darauf, dass ihr das auch beide wollt!

Sobald sie 16 ist, ist es dann auch legal, solange ihre Eltern keinen Einspruch erheben.

es auch jetzt schon legal. Ab 14 darf man mit 14-21 jährigen schlafen.:)

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Ja, du bist volljährig. Sie "darf" erst ab 16 mit Volljährigen "verkehren".

Wieder mal totaler Unfug. Gesetzlich wurde das Alter für straffreien Sex schon vor einiger Zeit von 16 auf 14 Jahren geändert.

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@tanztrainer1

Dann muß das aber dieses Jahr passiert sein. Letztes Jahr wurde meiner Cousine das Umgangsrecht entzogen weil ihre 15-jährige Tochter (mit Erlaubnis ihrer Mutter), mit einem Volljährigen GV hatte.

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@jennyblomma

Was ich eben noch vergessen hatte zu schreiben, das Jugendamt (und der Vater), haben das Mädchen aus der Wohnung der Mutter geholt, es wohnt jetzt beim Vater und der Mann mit dem das Mädchen verkehrte, wurde angezeigt, eben weil sie noch nicht 16 Jahre alt war.

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