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Mach ich mich als wissentlich HIV-Infizierter strafbar wenn ich ungeschützt mit jemandem schlafe?

gefragt von ImbecillitasImbecillitas am 06.11.2008 um 18:37 Uhr

und ich diesem nichts davon erzähle, dass ich hiv-positiv bin?

Wie sieht das aus? Könnte man da später belangt werden? Sowohl für den Fall das man denjenigen/diejenige ansteckt, als auch wenn das nicht der fall wäre?

Alles rein hypothetisch, versteht sich.

Danke.

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Gesundheit x 60.623 Recht x 35.345 HIV x 251

Tremor
beantwortet von Tremor am 6. November 2008 18:38
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wer das wissentlich billigen würde, gehört aus dem verkehr gezogen.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 6. November 2008 18:39

Im wahrsten Sinne des Wortes.


Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 6. November 2008 18:39
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JA


Zonenluder
beantwortet von Zonenluder am 6. November 2008 18:40
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Hättest du mir das nicht früher sagen können?!


Bullseye170
beantwortet von Bullseye170 am 6. November 2008 18:42
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Ich glaub das ist Vorsätzliche Körperverletzung.Also ja.


sikas
beantwortet von sikas am 6. November 2008 18:40
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Absolut Kriminell und Fahrlässig.Ab in Bau damit!!

Sikas


anonym
beantwortet von lumumbazaubersonne am 6. November 2008 18:40
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schon die Frage ist unverantwortlich.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 6. November 2008 18:41

ach. ich kann das verantworten.


Berserker
beantwortet von Berserker am 6. November 2008 18:39
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Ja


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 6. November 2008 18:38
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ja, das ist strafbar. Körperverletzung und das auch noch wissentlich. Aber was hättest Du davon.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 6. November 2008 18:39

wovon?

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 6. November 2008 18:40

wenn du so etwas wissentlich machen würdest?

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 6. November 2008 18:43

falls ich ihn vorzöge, ungeschützten sex.

falls ich keinen schutz dabei hätte, sex.

Kommentar von Simple_avatar4smallHamburgerin am 13. Januar 2009 17:25

na ich könnte mir vorstellen, daß HIV-Infizierte den Virus aus Rache weitergeben.

Kommentar von 0a42e8f1454f98edc482d2e8a55ed576smalldispo1 am 6. November 2008 18:39

Es gibt nicht wenige,die ihr leid nicht ertragen können und möglichst viele mit reinziehen wollen!


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 6. November 2008 18:38
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Ja, ich denke das ist Körperverletzung


bulli66
beantwortet von bulli66 am 6. November 2008 18:38
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ja und ja

Kommentar von Saarland60 am 6. November 2008 18:38

doppelt ja

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 6. November 2008 18:38

welches gesetz greift da?

welche strafe hätte man zu erwarten?

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 6. November 2008 18:40

Das Vermummungsgebot = Kondomzwang!

Kommentar von 4100c4d44da9177247e44a5fc1546778small01234 am 6. November 2008 18:41

was wäre wenn der HIV infizierte nzu diesem zeitpunkt nicht wüsste dass er HIV positiv ist? dann gilt dieses gesetz nicht oder?

Kommentar von donpuffi am 6. November 2008 18:41

Schwere Körperverletzung glaube 5Jahre oder so

Kommentar von 4100c4d44da9177247e44a5fc1546778small01234 am 6. November 2008 18:39

das ist aber ein hartes gesetz ich finde man sollte sich lediglich strafbar machen können wenn der jenige danach gefragt hat und man ihn belogen hat. schließlich ist jeder selbst alt genug um zu wissen was er tut.

Kommentar von 0a42e8f1454f98edc482d2e8a55ed576smalldispo1 am 6. November 2008 18:41

Das wär wie,als wenn ich nachts zu dir kommen würde und dir im schlaf ne spritze mit meinem Blut in die Hauptschlagarder setzen würde. Mord...

Kommentar von 4100c4d44da9177247e44a5fc1546778small01234 am 6. November 2008 18:43

hm wenn man es von der seite betrachtet hast du wohl recht.


anonym
beantwortet von Lissa am 6. November 2008 19:19
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In Österreich sieht man das so: http://www.aekwien.or.at/5768.html


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. November 2008 18:47
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Die Frage ist bereits durch den BGH entschieden; es kann gefährliche Körperverletzung sein; auch der Versuch ist strafbar;

wisst Ihr übrigens wie Kondom auf schwedisch heißt: Pippi Langstrumpf


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 6. November 2008 18:46
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Es gibt durchaus Urteile, die solches Verhalten als Körperverletzung werten.


anonym
beantwortet von kbernsdorf am 6. November 2008 18:42
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Solltest du es mit dem Ziel machen, demjenigen zu schaden, kann das sogar auf gefährliche Körperverletzung oder, wenn die Person stirbt, auf Totschlag hinauslaufen.


anonym
beantwortet von Slizia am 6. November 2008 18:41
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Ich frage mich, wie jemand überhaupt auf die Idee kommen kann, dass könne nicht strafbar sein. Man nimmt damit den Tod eines Menschen billigend in Kauf. HALLO?! Nur weil jemanden ein sehr großes Unglück ereilt hat, gibt ihm das lange nicht das Recht, anderen das Gleiche anzutun.


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 6. November 2008 18:41
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Ja ist Körperverletztung und nicht einmal eine unerhebliche.


tinimini
beantwortet von tinimini am 6. November 2008 18:41
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Ja. Und zum zweiten ist das dem anderen verantwortungslos gegenüber und egoistisch.

Kommentar von 70185f06afc9f9a7c353196dbfdd234fsmallImbecillitas am 6. November 2008 18:41

das zweite steht natürlich ganz ausser frage.


moon73
beantwortet von moon73 am 6. November 2008 18:40
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JA

das ist Körperverletzung mit Todesfolge odersoähnlich

auf jeden Fall machst du dich strafbar.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 6. November 2008 18:40
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Das ist gefährlich Körperverletzung, Haftstrafe bis zu zehn Jahren.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 6. November 2008 18:39
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Dich trifft das nicht!

Du hast in deinem Profil bei Geschlecht: keine Angaben ;-)


katie1988
beantwortet von katie1988 am 6. November 2008 18:39
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hmm..interessante frage! ich glaube schon dass derjenige angezeigt werden könnte.


Felix820
beantwortet von Felix820 am 6. November 2008 18:38
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Jaaaa


tauben
beantwortet von tauben am 15. April 2009 23:08
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wenn man das hat sagt es man das denn sonst macht man sich strafbar und muß aus denn verkehr gezogen werden soll man das mit dir auch machen das findes du bestimmt nicht lustig


anonym
beantwortet von mumarab am 17. Februar 2009 03:38
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Hi! Ja, das tust Du!! Und es ist eine Schweinerei! Sorry, aber ich bin vor 20 Jahren samt Kind von meinem (festen, langjährigen Partner!!)infiziert worden (damals war das aber ales noch ganz neu und LEIDER NOCH NICHT STRAFBAR!! Hier ein Link zu Urteilen: http://www.lsvd.de/142.0.html#c581

cayadu


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 13. Februar 2009 09:56
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ja


donnerunddoria
beantwortet von donnerunddoria am 6. November 2008 22:11
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ja, ja und noch mal ja!!! Für mich bist Du in diesem Fall schon wissentlich ein MÖRDER


anonym
beantwortet von lycopodium am 6. November 2008 21:03
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Deine soziale Kompetenz scheint geringer als die meines 4jährigen Sohnes zu sein. Für die Frage gehörst du alleine schon bestraft


Siam1
beantwortet von Siam1 am 6. November 2008 18:44
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Ja,und das ist man auch dem anderen gegenüber schuldig.Weil der ja noch weiterleben möchte. Außer ich habe den Respekt und die Wertschätzung gegenüber dem Menschen verloren,das wäre aber sehr traurig.


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 6. November 2008 18:43
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Allein der Gedanke an sowas müsste verboten gehören!!!!!


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