hallo zusammen.
ich war gestern auf ner tupperparty und der gastgeber will doch allen ernstes, dass wir bei der überweisung "Einnahmen Tupperparty 14.10.08 – zur Weiterzahlung " als verwendungszweck eingeben. er ist eben nicht nur dienstlich buchhalter... :)
also, ich möchte in absprache mit allen anderen gästen statt dessen einen lustigen verwendungszweck nehmen, um den gastgeber ein bisschen auf die schippe zu nehmen. "sexuelle gefälligkeiten" ist ja schon ziemlich ausgelutscht. fällt euch was ein? was schreibt ihr denn immer bei überweisungen an freunde und bekannte?
danke für jede idee! :)
"plastikspielzeug" wäre doch mal ein gag.
Ansonsten warum nen anderen , wenn er es doch so will ( der ordnung wegen).

könnte es u.U. sein,. daß er ein Gewerbe besitzt und deshalb die Rechnungen für das Finanzamt oder andere Institutionen braucht...??
nix gegen Späße, aber vorher überlegen, nicht daß ihr eurem Bekannten ein Kuckucksei ins Nest legt und damit Zoff vorprogrammiert ist
danke für den hinweis! :) hab ich noch gar nicht dran gedacht. aber nein, er hat kein gewerbe, er ist einfach übertrieben ordentlich und penibel. an ihm ist ein vorbildlicher beamter verloren gegangen. :)
in dem falle nehme ich immer "VERGNÜGUNGSSTEUER"

Das macht der oder die Jenige bestimmt, weil sie die Auszüge bei der Agentur für Arbeit vorlegen muss, Damit soll aufgezeigt werden, dass es nicht seinem Verdienst entspricht, daher würde ich den Verwendungszweck auch so schreiben. Ich denke wenn der, die Jenige so offen gewesen wäre, hätte sich die Frage nicht gestellt. Aber der Tipp bei privaten Überweisungen mal einen Spass zu machen fand ich gut ! Nebenbei ist es eine mindestens Nebengewerbliche Einnahme und muss zum Ende des Jahres steuerrechtlich erklärt werden. Wenn er den Job bei Tupper also schon länger als ein Kalenderjahr betreibt, kann man sich den Spass wiederum erlauben und finde dan die Vergnügungssteuer als guten Zahlungsgrund.
nein, er ist kein tupper-berater. er ist nur gastgeber und sammelt das geld ein, dass er dann der tupperberaterin aushändigen muss. mit seinen steuern oder so hat das nichts zu tun.
Samml am 15. Oktober 2008 18:53 Na die Gastgeschenke braucht er nichtz zu versteuern, das stimmt wohl, aber für so eien leiben Dienst wollt ihr ihn auch noch hopnehmen

Erbsenzähler und Genauigkeitsfanatiker bringt man auch mit der Referenz "sachfremde Inbezugnahme" ins Schwitzen oder Grübeln ... je nach Typ. Eigentlich bezeichnet dieser Begriff sog. Koppelungsgeschäfte. Mal sehen, welchen Reim sich euer Gastgeber darauf macht....
gute idee! danke! :)

Tupperparty, Überweisung?
Wenn wir schon Tupperpartys veranstaltet haben, haben wir grundsätzlich bei Abholung bar bezahlt.
wir machen das immer bargeldlos, da wir in berlin alle sehr vertreut wohnen und dann auf arbeit die sachen verteilen/abholen, sind alle azubi-kollegen...
sheela2011 am 15. Oktober 2008 11:36 Partygebühren wäre auch eine Möglichkeit.
der soll nicht den ganzen tag an die arbeit denken... :)
ich bin mir sicher er denkt dabei nicht nur an die arbeit ;-)