Hallo,
bei meiner Frau wurde heute ein schwerer Hexenschuss festgestellt und mit Spritzen behandelt. sie ist nun bis Ende nächste Woche krank geschriben und der Arzt machte uns auch keine Hoffnung, dass sie die nächsten Tage schmerzfrei wird verbringen können.
Nun haben wir ab Freitg ein Ferienhaus gebucht ( Kosten ca 400 Euro). Wir haben iene Reisekostenversicherung abgeschlossen. Gibt es Chancen, dass sie in diesem Fall bezahlt? Wor könnten uns ja mit dem Auto in das Ferienhaus "Quälen". Aber Urlaub kann man das dort dann wohl nicht nennen, und gemeinsame Aktivitäten scheiden wohl komplet aus. Für meine Frau hieße es viel Bettruhe und mit vielen Schmerzmitteln den Urlaub überstehen.....
Bedanke mich im voraus für Ratschläge, wie wir am besstenverfahren sollen
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Ich würde sagen, da sie krankgeschrieben ist, ist das eben ein unvorhergesehenes Ereignis. Sie ist krank. Punkt. (Würde ich als Laie sagen)

Wenn der Arzt bescheinigt, das die Frau nicht reisen kann JA!!!
Würde mir die Bedingungen im Versicherungsfall durchlesen und wenn Du einen guten Draht zu Deinem Versicherungsvertreter hast( z.B. von Deiner Hausrat/Haftpflichtect.) würde ich den auch mal fragen.
Auch ich hoffe, dass das so "einfach" ist wie ich mir das logisch vorstelle. Aber bei Versicherungen weiß man ja leider nie... Ist ja alles auch recht kurzfristig

Gib im Reisebüro, oder bei der Buchungstelle, Bescheid, das ein Krankheitsfall vorliegt. Dann muss eine Bescheinigung vom Arzt für die Reiserücktrittskostenversicherung ausgestellt werden. Und dann kommt die Erstattung, entweder mit oder ohne Selbstbeteiligung, je nach Versicherungsabschluss. Wichtig ist die Bescheinigung des Arztes, der eine Reiseunfähigkeitsbescheingung ausstellt. Und+++ sofort melden. Gerade so kurzfristig stiegen fast täglich die Stornokosten. !!!! Gute Besserung
Diese Frage solltest Du nicht uns, sondern Deiner Versicherung stellen. Dort gibt es mittlerweile meist auch eine medizinische Hotline.
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Generell ist auch meine Meinung/Erfahrung: der Arzt entscheidet. Liegt eine Krankschreibung und ein Atttest der Reiseunfähigkeit vor, dürfte die Situation klar sein.