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Luftrettung durch Hubschrauber nach Bergunfall: Wer zahlt?

gefragt von cyprien am 08.08.2008 um 16:49 Uhr

Zahlt die Krankenversicherung einen Einsatz der Bergrettung mit Helikopter nach einem Wander- oder Skiunfall im Gebirge? Oder muss ich etwa eine Zusatzversicherung abschließen?


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Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 8. August 2008 16:52
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Bei nachgewiesenem groben Leichtsinn wird man sicherlich auch Dich (oder schlimmstenfalls Deine Erben) zur Kasse bitten.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 17:12
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Bergrettung ist kein Krankentransport und somit keine Kassenleistung !!!

Entweder über Alpenverein z.B. oder schauen ob es über eine private Unfallversicherung versichert ist.


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. August 2008 16:50
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Das ist eine Kassenleistung.


b17081973
beantwortet von b17081973 am 8. August 2008 16:51
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informieren.aber der adac plus brief macht glaub ich auch sowas


rain23
beantwortet von rain23 am 8. August 2008 17:31
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ich bin auch der MEinung das dieses eine Kassenleistung ist (Krankentransport etc.) allerdings geht dieses nur bis zum nächsten Krankenhaus. Alles weitere solltest du zusätzlich Versichern, sprich zu Verunglückst im Ausland so kann man dich bei einer Zusatzversicherung bis nach Deutschland und teil auch in dein Heimatort fliegen. Dazu würde ich aber einfach mal bei einer KK nachfragen


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 8. August 2008 17:48
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Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen. Es ist eine Leistung, die sich die Krankenkassen und der Bund / ggf das Land teilen. Später zeigt sich, je nach Ursache, ob sich dann andere Träger die Kosten, evtl wegen Leichtsinn / Fahrlässigkeit wieder holen. Das ist dann aber wiederrum ein Rechtsproblem. Zunächst treten die Krankenkassen ein. Auch gilt diese Regelung für Privatpatienten, die ja ohnehin zunächst die Kosten auslegen müssen, sich sie jedoch später von der Kasse wieder holen.

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 18:23

FALSCH:

Die GKV übernimt nur die medizinisch notwendigen Kosten für die Behandlung und evtl. (im Inland) Kosten und evtl. zum Transport ins Krankenhaus. Nicht aber die Kosten für die Bergrettung selbst !!!

Ein Einsatz des Rettungshubschraubers und nicht notwendiger medizinischer Transport per Hubschraubers muss also bezahlt werden.

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 18:35

So hier ganz korrekt so wie die bayerische Bergwacht es gelöst hat. Ist anscheinend unterschiedlich. Im Ausland hat man jedenfalls keinen Schutz Folgende Kostenpauschalen werden erhoben:

Notfalleinsatz Berg 1 740,-€ Hubschrauber, Notarzteinsatz, erhöhter Zeit- und Materialaufwand bei der Bergrettung
Notfalleinsatz Berg 2 370,-€ Hubschrauber, Bergrettung
Notfalleinsatz Berg 3 185,-€ Bergrettung mit geringem Aufwand
Krankentransport 185,-€
Sondereinsatz Berg 1 740,-€ Lawineneinsatz, Vermisstensuche mit erhöhtem Aufwand...
Sondereinsatz Berg 2 370,-€ Sachbergung, Tierbergung, Pilotenbergung unverletzt, Vermisstensuche geringer Aufwand
Sondereinsatz Berg 3 185,-€

Der tatsächliche Aufwand kann nur bedingt erfasst und nachgewiesen werden. Die Pauschalen liegen in einem Großteil der Fälle deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand.

dazu ein interessanter Artikel http://bergrettung-aut.connetation.at/uploads/media/RettungkostenSTANDARDFeb08.pdf

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 8. August 2008 18:40

Deine Variante scheint für Bayern und evtl. auch andere Länder / Bundesländer zu gelten. Projeziere ich es auf den RTH, den ich kenne, so werden ( ähnliche Rettungskosten ) Seenotfälle zunächst von den Kasse übernommen... Es scheint dort tatsächlich Unterschiede zu geben, DAS hätte ich nicht gedacht. Eine Cousine meiner Frau ist seinerzeit ( etwa <> 10 J. ) in Österreich von der Bergrett. gerettet worden. Die Kosten wurden initial übernommen - später jedoch kam das dickes Ende... Eine Rechnung. Nun... ich mache mich FÜR MICH mal wieder schlau, wie der neueste Stand der Dinge ist... Danke für die Korrektur ! Ich nehme sie gerne mit. LG

Und: > Bergrettung ist kein Krankentransport und somit keine Kassenleistung !!!

Entweder über Alpenverein z.B. oder schauen ob es über eine private Unfallversicherung versichert ist.

... ist man dort oben verletzt, so sehe ICH es als Rettungseinsatz ( Etwa vergleichbar mit Krankentransport ) Dann müssten die Kosten doch übernommen werden - oder ? Hmm...

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 18:51

hab mal angegragt. siehe weiter unten :-)

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 18:38

So hier ganz korrekt so wie die bayerische Bergwacht es gelöst hat. Ist anscheinend unterschiedlich. Im Ausland hat man jedenfalls keinen Schutz Folgende Kostenpauschalen werden erhoben:

Notfalleinsatz Berg 1 740,-€ Hubschrauber, Notarzteinsatz, erhöhter Zeit- und Materialaufwand bei der Bergrettung
Notfalleinsatz Berg 2 370,-€ Hubschrauber, Bergrettung
Notfalleinsatz Berg 3 185,-€ Bergrettung mit geringem Aufwand
Krankentransport 185,-€
Sondereinsatz Berg 1 740,-€ Lawineneinsatz, Vermisstensuche mit erhöhtem Aufwand...
Sondereinsatz Berg 2 370,-€ Sachbergung, Tierbergung, Pilotenbergung unverletzt, Vermisstensuche geringer Aufwand
Sondereinsatz Berg 3 185,-€

Der tatsächliche Aufwand kann nur bedingt erfasst und nachgewiesen werden. Die Pauschalen liegen in einem Großteil der Fälle deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand.

dazu ein interessanter Artikel http://bergrettung-aut.connetation.at/uploads/media/RettungkostenSTANDARDFeb08.pdf

Die Bergrettung selbst ist übrigens nicht versichert ! Nur die medizinische Versorgung und der medizinisch notwendige Transport

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 8. August 2008 18:45

GENAU... der letzte Satz... SO meinte ich das... Das der krckselnde Bergsteiger, der nicht mehr kann, zahlt ist klar...


anonym
beantwortet von carlosanz am 8. August 2008 18:18
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Mit Verlaub, das ist völlig egal ob Du in Deutschland in den Bergen verunglückst und Dir das Bein brichst, in den Bergen einen Herzinfarkt erleidest oder in irgendeiner Stadt, in einem Dorf, an einem Badesee usw. einen Unfall oder eine Erkrankung erleidest: Wenn ein medizinisch notwendiger Transport in ein Krankenhaus erforderlich ist, dann zahlt das Deine gesetzliche Krankenversicherung, auch wenn es ein Hubschrauber-Transport ist. Das heißt, dass die Rettung selbst streng genommen überhaupt gar nicht bezahlt wird, sondern erst der Transport. Deshalb hat ja auch der Hubi so viel Platz, um Dich in ein Krankenhaus zu fliegen ;-)

Kommentar von Frank5000 am 8. August 2008 18:49

Nur wurde z.B. in einem konkreten Fall in der Schweiz eine Rechnung in Höhe von umgerechnet 11000 Euro in Rechnung gestellt und abgerechnet wurden nach deutschen Recht. Derjenige muss knapp 7000 nachzahlen :-)

Kommentar von carlosanz am 11. August 2008 22:53

Meine Aussage bezog sich auf Deutschland ;-)


anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 18:48
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Hier die offizielle Antwort die ich bekommen habe:

Im Rahmen eines Einsatzes werden die BergretterInnen die Notwendigkeit eines Hubschraubereinsatzes stets nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen und sorgfältig abwägen, was für den Verunglückten am besten ist. Diese Beurteilung ist im Krankenhaus stets leichter als vor Ort, wo auch Faktoren wie Länge und Schwierigkeit des Transportes berücksichtigt werden müssen und nicht nur die Schwere der Verletzung. So kann z.B. auch bei einer einfachen Knochenverletzung ein HS-Transport durchaus angezeigt sein und dem Verunfallten Schmerzen und Komplikationen ersparen.

Im konkreten Fall wird man sich - wenn möglich, sprich, wenn dieser kommunikationsfähig ist, - mit dem Verunfallten darüber beraten. Allerdings ist zu beachten, dass nicht der Bergretter vor Ort letztendlich über einen HS-Einsatz entscheidet, sondern die jeweilige Rettungsleitstelle! "Geholt werden" kann der HS nur von dieser !!

Wenn die spätere Prüfung der Unterlagen "keine medizinische Indikation für einen HS-Transport ergibt", so muss der Gerettete die Kosten tragen.

Bei Verkehrs - und Arbeitsunfällen trägt die jeweilige Sozialversicherung die Kosten, bei Freizeitunfällen nur, wenn die entsprechende Indikation gegeben ist. Es ist daher sehr zu empfehlen, sich gegen dieses Risiko zu versichern (Alpiner Verein, Schutzbrief eines Autofahrerclubs, Kreditkarte usw.)

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 8. August 2008 18:59

Ja. So sehe ich einen Sinn in der Abarbeitung / abrechnung der Einsätze.


anonym
beantwortet von Markusba1983 am 10. August 2008 01:25
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Schon mal bei deiner Unfallversicherung nachgefragt.

Die haben meist Bergungskosten mitversichert. Beitragsfreie Zusatzleistung.

Also wir verkaufen mind. 5000 € mit.


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