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Luftmengenmesser am Auto kaputt und Werkstatt will, trotz Garantie nicht zahlen. Was tun?

gefragt von bar66 am 28.11.2008 um 15:52 Uhr

Schon kurz nach meinem Autokauf musste ich feststellen,dass der Wagen sehr langsam beschleunigt, trotz 120PS. Ein bekannter Kfz-Mechaniker gab mir den Rat es könnte am Lufmengenmesser liegen.Ich bin dann zur Werkstatt, um das überprüfen zu lassen, ddie sagten mir dann, das Auto beschleunige ganz normal. Um eine zweite Meinung einzuholen bin ich noch zu einer anderen Werkstatt gefahren,die mir den defekten Lufmengenmesser bestätigten.Trotzdem will meine Vertragswerkstatt nicht für die Reperatur aufkommen, obwohl das unter die Garantieleistung fällt.Was kann man da tun?


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hajottka
beantwortet von hajottka am 28. November 2008 15:54
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Wieso hast Du eine Vertragswerkstatt, Du kannst doch auch zu jeder anderen Werkstatt dieser Automarke fahren????!!!!!


simikra
beantwortet von simikra am 28. November 2008 15:54
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direkt an den hersteller wenden meine fordwerkstatt wolte auch nichtin der garantie zahlen habe mich direkt an ford gewand die haben der erkstatt ein schreiben geschickt das sie im garantiefall verpflichtet sind


zj1000
beantwortet von zj1000 am 28. November 2008 16:01
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Es geht wohl um einen Gebrauchtwagen mit Garantie. Hier muß die Werkstatt wo Du gekauft hast nachbessern. Sag dort einfach dass Du die Reparatur wo anders machen lässt und die Rechnung dann einklagen wirst. Dies dann ggf noch schriftlich mit Fristsetzung. Wenn dies nicht hilft evtl. zur KFZ- Schiedstelle (Kreishandwerkerschaft).

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 28. November 2008 16:26

Mit der Reparatur woanders machen lassen ist das nicht so einfach wie Du schreibst. Es muss erstmal ein Frist (schriftlich) zur Nachbesserung gesetzt werden.

Kommentar von Ruedi am 13. Mai 2009 09:39

Da der Luftmassenmesser weitläufig als Verschleißteil angesehen wird, glaube ich nicht, dass hier etwas zu machen sein wird. Jedenfalls nicht im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung - und nicht Garantie!!!

Anders wäre es, wenn das hier verbaute Teil tatsächlich nicht unter den Begriff "Verschleißteil" zu fassen ist. Aber das zu beurteilen bedarf einer tiefergründigen Beurteilung.

Sollte es so sein, dann gilt das von zj1000 Gesagte.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 28. November 2008 16:25
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Bei einem Neuwagen (Garantie) kannst Du zu jeder anderen Vertragswerkstatt fahren. Bei einem Gebrauchtwagen den Du noch keine 12 Monate (Gewährleistung) hast, musst Du in die Werkstatt fahren die das Auto verkauft hat. Die müssen den Fehler beseitigen. Wenn sie es nicht wollen oder schaffen kannst Du dich auch an andere Stellen wenden. Bei NW an den Hersteller, bei GW an die Schiedsstelle der Innung. Du musst der Werkstatt aber erstmal eine Frist zur Behebung setzen.


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