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Luft rauslassen-Straftat?

gefragt von frischlingfrischling am 13.11.2008 um 11:29 Uhr

Meine Nachbarin hat sich am Fahrrad "Plattfuß" gefahren.Sie meint aber grade eben, ich hätte ihr die Luft rausgelassen!Und wenn das nochmal vorkommt, zeigt sie mich an wegen Sachbeschädigung. Nu würd mich ja mal interessieren ob Luftrauslassen überhaupt eine Straftat ist. Davon mal ab, war ich es nicht, ich sitze ja hier seit ner guten Stunde vorm PC.!

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andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. November 2008 11:29
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es ist keine Straftat, es wäre ein Dummer-Jungen-Streich

Kommentar von Brandenburg am 13. November 2008 11:55

Leider falsch! Ablassen von Luft aus Reifen Anderer erfüllt Tatbestand der Sachbeschädigung.

Im übrigen sollte besagte Nachbarin beim Vorbringen einer Beschuldigung klare Beweise haben. Stellt sich im Anschluss heraus, dass die Beschuldigung unzutreffend ist, kann der Beschuldigte durchaus ein Verfahren wegen Verleumdung, in Tateinheit mit Nötigung, etc... einleiten.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 13. November 2008 12:08

Bei einer Sachbeschädigung muß ja ein nachweisbarer Schaden enstanden sein. Das ist durch das bloße Luftrauslassen nicht der Fall. Es kann aber vielleicht eine Nötigung sein. Dann wäre ein Schaden nur dann enstanden, wenn man nachweisen kann, daß man deshalb einen wichtigen Termin verpaßt hat


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anonym
beantwortet von JoergB am 16. November 2008 11:32
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ich sehe es mal so, wenn du es wirklich nicht warst, hast du ja ertmal nichts zu befürchten, egal ob sachbeschädigung oder nicht. es müsste dir also erstmal bewiesen werden können, dass du das warst. war wohl nur eine "nette" drohung von ihr.

sowas kann übrigens mächtig nach hinten los gehen. ich hatte auch mal mit so einem zeitgenossen zu tun, der ständig leute angezeigt hat. unter anderem mich. je nach straftat, fängt die stastsanwaltschaft auch wirklich an zu ermitteln und in einem fall ging es auch vor gericht. der zeitgenosse ist dann vor gericht eingebrochen und hat zugegeben, dass er sich die sache ausgedacht hat. er musste dann sowohl die verfahrenskosten tragen und hat einen wegen falschaussage reingewürgt gekriegt. seit dem war ruhe!!!


Romjia
beantwortet von Romjia am 13. November 2008 11:33
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Bei einer Sachbeschädigung muss etwas Beschädigt werden. Beschädigen ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz. Das liegt beim Luft rauslassen nicht vor. Vor allem nicht bei einem Fahrradreifen. Den Pumpt man ohne großen Aufwand wieder auf und gut ist.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 13. November 2008 11:38

Trotzdem ist ein Schaden entstanden, nämlich an Arbeitszeit, die fürs Aufpumpen draufgeht. Ob das nun als Zeitdiebstahl oder Sabotage o.ä. strafbar wäre, wage ich zu bezweifeln (wegen Geringfügigkeit).

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. November 2008 11:39

Das Aufwand entstanden ist zweifel ich auch nicht an. Ich würd ich auch ärgern, aber es ist nun mal keine Straftat beim Fahrrad.

Kommentar von Rolfe am 13. November 2008 12:53

DH!


Sieslack
beantwortet von Sieslack am 13. November 2008 12:26
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Flicke ihr doch den Schlauch - Nachbarschaftshilfe ist doch so gut. Sieh das einfach mal von dieser Seite.Klingel bei Ihr und biete Dich an. Viel Spaß und dreckige Finger wünscht Dir. Micha


anonym
beantwortet von docbde am 13. November 2008 11:33
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Klar, das wäre Sachbeschädigung. Insbesondere, wenn der Reifen zerstochen wurde.

Aber mach dir mal nicht ins Hemd. Sowas stellt die Staatsanwaltschaft ein, weil es wirklich Kinderkacke ist und man dir eh nichts beweisen kann (insbesondere, wenn Du es nicht warst).

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 13. November 2008 11:36

Nein das reine Luft aus dem Reifen rauslassen (ohne ihn zu zerstechen)ist keine Sachbeschädigung. Der Reifen ist dadurch schliesslich nicht beschädigt.

Kommentar von docbde am 13. November 2008 12:37

Aber das fahrrad an sich schon. Weil es dadurch nicht mehr betriebsbereit ist, gilt es als "beschädigt"...


anonym
beantwortet von Memmenie am 13. November 2008 11:31
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was kann sie machen : ne anzeige, ok, hat sie zeugen ? wenn nein, wird diese anzeige sicherlich fallen gelassen .Die staatsanwaltschaft hat andere sorgen. Wenn sie allerdings zu einem anwalt geht, dann lacht der wohl darüber ;-)

Luftrauslassen ist wohl nur dann einen straftat wenn du auf dem luftkissen sitzt gggggggggg


sucre
beantwortet von sucre am 13. November 2008 11:31
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Bei Deinem Geburtsdatum musst Du Dir nun wirklich keine Sorgen mehr machen! ;)

Wenn sie nen Flieger macht und sich die Nase bricht, denke ich schon, dass der Vandale dafür belangt wird...


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