Lohnzettel aushändigen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn die Lohnabrechnungen immer gleich sind, muss der Arbeitgeber Dir keine Abrechnung monatlich aushändigen.

Er kommt seinen Verpflichtungen nach, wenn er Dir eine Abrechnung einmal aushändigt.

Wenn sich die Abrechnung allerdings ändert (Änderung des Entgelts, der Abzüge), muss er Dir diese Abrechnung mit den Änderungen aushändigen.

Das ergibt sich aus der Gewerbeordnung GewO § 108 "Abrechnung des Arbeitsentgelts" Abs. 2:

Die Verpflichtung zur Abrechnung entfällt, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben.

Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, sie Dir "zukommen" zu lassen, also zu schicken oder an den Arbeitsplatz zu holen, er muss sie Dir gegebenenfalls nur aushändigen.

Die bisherigen Antworten dazu (Malow und newSteve) sind falsch.

Muss natürlich heißen: "an den Arbeitsplatz zu bringen".

Mmh. Alles schön und gut wie kann man dagegen vorgehen wenn reden schon nicht mehr hilft.

ja ist er. du benötigst das ja für die steuer etc.

So generell ist das falsch!

Du meinst die lohnabrechnung? Natürlich musst du die monatlich erhalten..

So generell ist das falsch!