Wollte mal folgenden Sachverhalt nachfragen: Wenn ein Mitarbeiter mal samstags arbeitet mal nicht, und nur ca. 3,5 Tage von einer Arbeitswoche arbeitet (wenn man den Arbeitstag mit 8 Stunden ansetzt), hat er dann Anspruch auf den bezahlten Samstag oder nicht oder wie berechnet sich das ?? danke.
§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz regelt: "Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte." Entscheidend ist also, ob Du an dem Samstag, auf den der Feiertag fällt, hättest arbeiten müssen. Wenn also z.B. Deine Arbeitszeitregelung so aussieht, dass Du an jedem 2. Samstag arbeitest, und der Feiertag eben auf diesen Arbeitstag fällt, hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn der Feiertag auf einen Tag fällt, an dem Du ohnehin nicht arbeiten müsstest, gibt's keine Entgeltfortzahlung. Schwierig wird's, wenn die Arbeitszeiten nicht festgelegt sind und Dein Vorgesetzter Dich willkürlich zur Arbeit einteilen kann und dabei "zufällig" immer den freien Tag auf den Feiertag legt. Hier könnte nur ein Betriebsrat helfen, der bei den Arbeitszeitregelungen ein Mitbestimmungsrecht hat.