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Lohnzahlung

gefragt von zwilling40 am 13.03.2009 um 23:23 Uhr

Hallo, war vom 22.01.-11.3. krankgeschrieben. Habe auf meinem Lohnzettel für Februar 1/4 meines Gehaltes bekommen. Ist das korrekt?

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geld x 22.544 beruf x 14.549 zahlung-krankengeld x 1

pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 13. März 2009 23:24
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Lohnfortzahlung für 6 Wochen - voller Lohn, danach Krankengeld, das ist aber weniger.


Eifelmensch
beantwortet von Eifelmensch am 13. März 2009 23:28
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Warst du wegen der selben Krankheit schon mal krankgeschrieben?

Dann zählen die Krankheitstage nämlich schon dazu und du bekommst dementsprechend weniger Tage Lohnfortzahlung.

Kommentar von zwilling40 am 14. März 2009 12:32

Nein war ich noch nicht.

Kommentar von 2981230080a295250c26957e07666379smallEifelmensch am 14. März 2009 14:25

Ok, dann weiß ich auch nicht wie die Abrechnung zustande kam. Einfach beim AG nachfragen!

Kommentar von zwilling40 am 14. März 2009 16:33

Ja ich auch nicht,das werd ich machen.


opaleo
beantwortet von opaleo am 13. März 2009 23:24
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Nein erst nach 6Wochen gibt es Krankengeld


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. März 2009 23:28
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Sollen wir daraus jetzt ''automatisch'' schlussfolgern, dass du vor dem 22.02 im Februar komplett gearbeitet hast oder gibts da was, was man sonst noch wissen sollte?

Kommentar von zwilling40 am 14. März 2009 12:35

Ich war ab dem 22.1. krankgeschrieben bis 11.3. und hab 1/4 meines Gehaltes jetzt auf meinem Konto. Müßte doch volles Gehalt für Februar bekommen?!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. März 2009 19:24

''Müßte doch volles Gehalt für Februar bekommen?!''

Wenn du vor dem 22.02. den ganzen Februar gearbeitet hast: Ja.

Arbeitgeber fragen, was da los ist. Wir wissen es nicht.


anonym
beantwortet von ravenmuc am 13. März 2009 23:25
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hm, krankengeld gibts doch erst ab der sechsten woche, oder? klingt für mich also nicht korrekt, das februar gehalt müßte komplett sein.


Schmerzenegger
beantwortet von Schmerzenegger am 13. März 2009 23:24
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Kommt auf deine Anstellung drauf an. Normalerweise nicht, da der Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muss. Es sei denn du bist Selbständig.

Kommentar von zwilling40 am 14. März 2009 12:36

Nein ich bin nicht selbsständig.


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