Soz60 am 29.03.2009 um 21:44 Uhr
was passiert mit dem lohn eines unverheirateten, erbenlosen arbeiters am 31., wenn er am 30. verstirbt?

Es wird ihm überwiesen. Geht in das Testament mit ein.

Wenn er erbenlos ist, geht das vermögen an Papa Staat.
Ich glaube nicht, dass die Firma das einheimst, wenn das Gehalt im nachhinein gezahlt wird. Es fließt in die Erbmasse ein, auch wenn er keine Erben hat.
nochmal: er hat keine erben...
Dann erbt der Staat.
Woher weiss die Bank das er nicht mehr lebt? Dann müsste es ja sowas wie einen staatlichen Nachlassverwalter geben.
Genau so in etwa ist es auch!
wenn kein Testament da ist? Dann dankt die Bank
Auch das nicht. Irgend wer wird ihn unter die Erde bringen müssen, dafür ist bei Leuten ohne Angehörige die Kommune verantwortlich. Die regeln dann auch alles andere.
Quatsch. Die Bank muss an den Nachlassverwalter auszahlen...