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Lohnt sich die Lohnsteuererklärung?

gefragt von Casper2005Casper2005 am 29.05.2008 um 8:47 Uhr

Hallo, ich habe letztes Jahr vom 1. März bis 13.08. gearbeitet, bin in der Lohnsteuerklasse 2 und alleinerziehende Mutter. Meine Frage loht sich eine Lohnsteuererklärung? Ich bin extra wegen der Arbeitsaufnahme umgezogen, habe vorher ALG2 bezogen und beziehe jetzt seit dem 13.08.07 ALG1.

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Finanzen x 23.751 steuererklaerung x 786 lohnsteuer x 457 alleinerziehend x 263 arbeitsaufnahme x 13

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 29. Mai 2008 10:39
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Das Ding heißt genau genommen "Einkommensteuererklärung" und lohnt in deisem Fall ziemlich sicher.

Mehr: http://www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#sinnvoll


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 29. Mai 2008 09:03
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Wenn du so kurz gearbeitet hast und dir Lohnsteuer abgezogen wurde, lohnt sich das auf jeden Fall!

Oder hast du was zu verschenken?

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 29. Mai 2008 09:25

Nee, zu verschenken habe ich leider nichts.


anonym
beantwortet von MarianneW am 29. Mai 2008 08:49
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Normalerweise schon, weil du aufgrund der kurzen Arbeitszeit selsbt ohne Werbungskosten eigentlich unter sämtliche Freigrenzen rutschen müsstest und eigentlich - so schätze ich mal - die komplette bezahlte Lohnsteuer zurückbekommen müsstest.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 29. Mai 2008 08:58
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Das muss man erst mal bei der ersten Beantragung überschlagen, was man wieder bekommt. Erst danach beantragen.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 29. Mai 2008 09:00

Ok und wie kann ich das überschlagen?

Kommentar von MarianneW am 29. Mai 2008 09:04

Indem du anschaust was du gezahlt hast, denn dies ist - vereinfacht gesprochen - ja der Maximalbetrag den du zurückbekommen kannst.

Dann gibst du mal das was du verdienst hast in nen Lohnsteuerrechner ein und schaust was du eigentlich hättest zahlen müssen auf das Jahr, wie gesagt, ich geh mal davon aus dass allein das schon reichen würde um dir die Lohnsteuer zurück zu bringen, selbst ohne Umzugspauschale.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 29. Mai 2008 09:22

Also ein Bekannter von mir hat gesagt ich würde nur ca. 110Euro wieder bekommen und dadurch das ich so wenig Lohnsteuer gezahlt habe würde ich die Umzugskosten auch nicht wieder bekommen, weil ich ja nicht mehr wieder bekommen kann, wie ich bezahlt habe. aber im Internet habe ich jetzt gelesen, das ich das als Verlust/ Aufwendung angeben kann.

Kommentar von MarianneW am 29. Mai 2008 11:15

Wenn Du nur 110 Euro Lohnsteuer gezahlt hast, kannst du auch nur max 110 Euro wieder bekommen.

Du kannst aber dennoch höhere Kosten als Verlust feststellen lassen und diese dann dieses Jahr in Abzug bringen, so Du denn dieses Jahr nochmal arbeiten solltest.

Aber auch 100 Euro fürs kurze Ausfüllen des Lohnsteuerjahresauasgleichs ist ja auch Geld


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 29. Mai 2008 08:51
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Ich sag mal so, machst du eine, musst Du jedes Jahr eine machen. Viel gearbeitet hast Du ja nicht und die Umzugskosten hat vermutlich schon das Amt getragen, ein paar Freibeträge sind zwar vorhanden, aber groß was rüber kommen wird da nicht. Wieso hast Du denn nicht mal ein Jahr gearbeitet und beziehst ALG1, das verstehe ich nicht.

Kommentar von Simple_avatar3smallCasper2005 am 29. Mai 2008 08:56

Den Umzug hat nicht das Amt getragen und ich beziehe ALG1, weil das AA festgestellt hat, das ich da ein Anspruch drauf habe. Und ich habe mir das mit Sicherheit nicht ausgesucht, das ich entlassen werde aus betrieblichen Gründen!!!!


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