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Lohnsteuerklasse nach der Hochzeit ändern - wo, wann , wie?

gefragt von rosiS04 am 23.04.2008 um 7:32 Uhr

Wir werden nach unserer Hochzeit die Lohnsteuerklassen ändern.

Ist es dafür nötig, die "alte" bzw. aktuelle Lohnsteuerkarte mitzunehmen?

Oder reicht es, einfach hinzugehen und man bekommt eine neue Steuerkarte?

Muss man auf's Einwohnermeldeamt?

Was benötigt man noch für Unterlagen?


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Reply


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. April 2008 07:37
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zur Änderung der Steuerklasse ist notwendig die Lohnsteuerkarten auf dem Bürgeramt/Einwohnermeldeamt vorzulegen..

man hat allerdings den Vorteil, dass im Folgejahr man noch entscheiden kann, ob man Einzelvernalagung oder Zusammenveranlagung machen möchte bei der Erstellung der EstE

Kommentar von Simple_avatar3smallnordi am 23. April 2008 07:59

DH. Gute und kompakte Antwort

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 23. April 2008 08:22

DH. --- Möchte vorsichthalber noch ergänzen, dass bitte BEIDE (alten) Karten mitzubringen sind. Das wird gerne vergessen. Neue LSt-Karten gibt's erst wieder am 20. September.


probefahrten
beantwortet von probefahrten am 23. April 2008 08:26
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Danke für die präzise Antwort. Habe ich auch gerade gesucht.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 23. April 2008 09:08
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Ab zum Einwohnermeldeamt, Lohnsteuerkarten mitnehmen und das Stammbuch. Die alte Karte wird geändert mit dem Eintrag, zu welchem Zeitpunkt die Änderung greift.

Viel Glück in eurer Ehe!

LG

Wieselchen1


Connyconrad
beantwortet von Connyconrad am 24. April 2008 11:46
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erst einmal mit dem Steuerberater absprechen und dementsprechen die Lohnsteuerkarte beim Finanzamt mit der heiratsurkunde ändern lasen. das Einwohnermeldeamt hat nichts damit zu tun sondern das Finanzamt. Wenn dann die neue karte vom Einwohnermeldeamt versendet wird, dann ist im Jahr 2009 schon ihre Änerung berücksichtig. manchmal lohnt ein Wechsel der Steuerkarte nicht, wenn beide verdienen. deshalb sollte man erst mit einem Steuerberater sprechen und sich beraten lassen . 20 € die auch noch Steuerlich absetzbar sind.

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 25. April 2008 19:44

Das Finanzamt trägt nur Frei- oder Hinzurechnungsbeträge ein, alles andere läuft über das Einwohnermeldeamt der Stadt bzw. Gemeinde.




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