luperi am 09.01.2007 um 12:31 Uhr
Mein Mann ist Alleinverdiener für unsere vierköpfige Familie. Er hat jetzt die 3 in der Lohnsteuerklasse. Würde er gut machen, wenn er mit der 4 die Jahressteuererklärung machen würde? Oder ist das das Selbe, nur das er jetzt das Geld auf jeden Monat verteilt bekommt?
lG ~luperi~
Die 3 ist auf jeden Fall sinnvoll - erstens hat er monatlich sofort netto mehr in der Tüte, und zweitens wird im Fall einer evtl. Arbeitslosigkeit das ALG prozentual auch vom höheren Nettoeinkommen berechnet; also hätte er auch dann mehr.

Zur Nachfrage:
Bei 3 zahlt er weniger Steuern als bei 4.
Bei 4 müsste er erst einmal mehr zahlen, bekäme aber später Steuern zurück, da die fälligen Steuern im Endeffekt in gleicher Höhe fällig werden.
luperi am 9. Januar 2007 12:50 Danke, das wollte ich wissen, ob das am Ende der selbe Betrag ist ;)
Wenn ich mich mal einmischen darf... Es geht bei den Steuerklassen lediglich um die monatliche Lohnsteuer. Der Jahresausgleich folgt nach der Splittingtabelle, egal ob 4/4 oder 3/5 Wer die Klasse 3 hat, bezahlt am wenigsten monatliche Lohnsteuer, daher sollte die derjeige nehmen, der mehr verdient. 5 bezahlt mehr monatliche Lohnsteuer und bei Klasse 6 (nur mal so als Randvermerk) hast du so um die 50% Abzuege. Das alles liegt an den Freibetraegen (mir mag gerade gar nicht einfallen wie hoch die sind). Wer Klasse 3 hat, hat den hoechsten Freibetrag (bis zu dem Freibetrag faellt keine LSt an) Verdienen beide gleich waere es ja Unsinn, wenn einer mehr und einer weniger LSt zahlt. Daher die Moeglichkeit der Wahl 4/4. Hoffe ich konnte dir helfen?! LG Lambada
Als Alleinverdiener hat Dein Mann gar keine andere Möglichkeit!
Solltest Du irgendwann wieder Arbeiten muß geprüft werden, was für Euch günstiger ist. Wenn beide etwa gleich viel verdienen, nimmt man 4 und 4. Verdient einer deutlich mehr als der andere ist die Variante 3 und 5 am sinnvollsten!
luperi am 9. Januar 2007 12:44 Wieso ist 3 und 5 am sinnvollsten? Erklärt es mir! Bei 4 und 4 bekommt er doch das Geld zum Steuerausgleich wieder, ist das der selbe Betrag?
Er kriegt es zwar wieder, aber warum soll man dem Staat ein zinsloses Darlehen gewähren?
Er zahlt in Klasse III und IV gleich viel Steuern aufs Jahr gesehen, bei Kl. III weniger pro Monat als bei IV. Also die III lassen. siehe lambada
heilloses durcheinander. ramir49 hat es doch schon klar und deutlich gesagt. wer alleinverdienenend und verheiratet ist, hat keine andere wahl als steuerklasse 3. das ändert sich erst, wenn die ehefrau mitarbeitet.
luperi am 19. Januar 2007 23:25 Stimmt ja gar nicht, das ist doch dir selber überlassen, welche Steuerklasse du nimmst, man kann sie aber nur einmal im Jahr ändern lassen!
lese den Beitrag mal http://www.vedix.de/merkblatt-zur-steuerklassenwahl-bei-doppelverdienern-582/
Ehemann LSK 3 und Frau LSK 5. Eheleute die gleichviel verdienen nehmen beide LSK 4. Ich weiss nicht ob die Frau wenn sie arbeitslos ist eine LSK braucht. Aber mit der LSK 3 hat der Ehemann die wenigsten Abzüge. Eheleute nehmen LSK 3 und 5 ,wenn der Ehemann 2/3 mehr verdient wie die Frau.Die Frau hat zwar mehr Abzüge wie der Mann ,das gleicht sich aber wieder aus.Zum Beispiel haben mein Mann und ich LSK 3 und 5 ,was sie bei mir abziehen hat mein Mann mehr und beim Jahressteuerausgleich kann man einiges wieder zurückholen.