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Lohnsteuerkarte und Steuernummer rechtlich erlaubt?

gefragt von CheeneeCheenee am 20.05.2008 um 22:25 Uhr

Hallo, ich habe mehrere Fragen zum Thema Arbeit. Ich bin Schülerin, jedoch volljährig, arbeite zur Zeit auf 400€-Basis mit einer Lohnsteuerkarte. Jedoch habe ich jetzt auch vor, als Promoterin zu arbeiten und da hieß es, ich bräuchte eine Steuernr. Außerdem bin ich bei verschiedenen Agenturen, die zB Komparsenrollen, Werbung mit Mode, etc. nur gelegentliche Jobs (1-2 pro Jahr) anbieten, eingetragen. Nun habe ich verschiedene Fragen. 1. Sind diese Arbeitstätigkeiten als Schülerin rechtlich erlaubt? 2. Sind alle Löhne Steuerpflichtig, da ich gelegentlich durch die Agenturen am Monatsende mehr verdiene als 400 €? Ich hoffe, ihr könn


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Reply


Cheenee
beantwortet von Cheenee am 20. Mai 2008 22:31
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2a. Was genau sollte ich bei den verschiedenen Tätigkeiten beachten, dh muss ich zu bestimmten Ämtern gehen und meine Tätigkeiten angeben? Also, was für Schritte muss ich tätigen, um alles legal unter einem Hut zu bringen? Gibt es ein Paar Dinge die ich vllt beachten müsste? Vielen Dank schonmal im vorraus!


Naddel
beantwortet von Naddel am 20. Mai 2008 22:27
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Das hängt vor allem davon ab, wie dich der Arbeitgeber, der deine LK hat angemeldet hat... 400,- € ist da noch nicht aussagekräftig genug...

Kommentar von 44768aa2ebe92f3206ec3ad17947d337smallCheenee am 20. Mai 2008 22:33

Ich bin nur als Aushilfskraft zuständig, dh ich muss nur 2x wöchentlich kommen und Regale auffüllen. ^^'


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 20. Mai 2008 22:54
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Du darfst einer Hauptbeschäftigung auf Lohnsteuerkarte nachgehen. Daneben darfst Du einem 400 Euro-Job nachgehen. Wenn Du bereits eine Lohnsteuerkarte hast, dann hast Du beim Finanzamt auch eine Lohnsteuernummer. Die Frage die sich mir jetzt nur noch stellt, wie bist Du bei den Agenturen angemeldet? Auch auf 400 Euro-Basis? Wenn ja, dann werden diese 400 Euro-Jobs zusammengerechnet und Du wirst damit Sozialversicherungspflichtig/Lohnsteuerpflichtig. Kommst Du allerdings in dem Monat, in dem Du als Komparse beschäftigt wirst nicht über 400 Euro für den Gesamten Monat und beiden Jobs, dann entfällt auch die Sozial- und Lohnsteuerpflicht. Du bist aber verpflichtet bei Deinen jeweiligen Arbeitgebern mitzuteilen, dass Du noch ander Nebenjobs hast. Da musst Du aufpassen, damit Du nicht mit Deinen Nebenjobs soviel verdienst, dass Du mehr als 400 Euro im Monat hast. Das rechnet sich dann nicht mehr. Du wirst evtl. dann nach Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet, wenn Du einer Hauptbeschäftigung auf Lohnsteuerkarte nachgehst. Ist bei mehreren Jobs ziemlich kompliziert. LG TawaGirl

Kommentar von katjals am 22. Mai 2008 10:21

Nur weil man eine Lohnsteuerkarte hat, hat man noch nicht automatisch eine Steuernummer. Das ist völlig unabhängig voneinander.


komaberl18m
beantwortet von komaberl18m am 22. Mai 2008 07:14
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Zur Frage, sind diese Tätigkeiten für volljährige Schüler erlaubt: Ja. Der 400,- Job ist Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und muss als solches bei einer Steuererklärung angegeben werden. Tätigkeiten als Promoter oder Model sind selbständige Tätigkeiten. Hierzu ist es erforderlich, beim Finanzamt einen Antrag auf eine Steuernummer zu stellen mit dem Hinweis auf Selbständigkeit. Du bekommst einen Fragebogen zugeschickt, den du vollständig ausfüllen solltest: Wichtig ist die Angabe der erwarteten Umsätze und das Kreuz bei Regelung nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung). Diese besagt, dass du keine USt ausweisen musst. Du bekommst dann eine Steuernummer vom Finanzamt und kannst Rechnungen schreiben. Die Einnahmen fallen unter Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Umsatzsteuer fällt nicht an und du musst m.E. auch keine Erklärung für die Umsatzsteuer abgeben. Eine Einkommenssteuererklärung musst du aber in jedem Falle machen. Dort werden alle Einnahmen (nichtselbständig + selbständig) zusammengerechnet. Davon abgezogen werden Kosten (Werbungskosten wie z.B. Fahrtkosten usw.). Das Ergebniss ist dein Einkommen für das Jahr. Allerdings liegt der Freibetrag pro Jahr bei ca. 7500,-, dass heißt, du kannst soviel verdienen, ohne Einkommenststeuer darauf zu zahlen. Bei weiteren Fragen einfach kommentieren oder mich direkt kontaktieren.

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 30. Mai 2008 09:13

Beim Kindergeld, dass du noch bekommst, liegt der Freibetrag für Zuverdienst, genau wie bei der Steuer, bei 7680,-. Wenn du da rüber kommst, wird dir das Kindergeld gestrichen. Also erstmal keine Sorge!




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