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Lohnsteuerkarte und Heirat

gefragt von hanny1976hanny1976 am 23.10.2009 um 16:02 Uhr

Hallo Ich habe jetzt die Lohnsteuerkate 1 und ein halbes Kind und ich will nächstes Jahr Heiraten nun möchte ich gerne wissen ob sich da was Ändert wenn ich die Steuer klasse 4 und ein halbes kind drauf habe. Danke


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Simmi821
beantwortet von Simmi821 am 23. Oktober 2009 16:04
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Klar ändert sich was, Du zahlst weniger Lohnsteuer bei Klasse 4.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 23. Oktober 2009 16:20

Bei Steuerklasse IV hat man die gleichen Abzüge, als wenn man die Steuerklasse I hätte. Ich hab jahrelang die Lohnabrechnungen für meine Firma gemacht!! Nur wenn man dann eine Steuererkärung bzw. einen Lohnsteuerjahresausgleich macht, kommt man als Ehepaar besser weg, weil dann nicht die normale Steuertabelle verwendet wird, sondern die sogenannte Splittingtabelle, die nur für Ehepaare gilt.

Kommentar von relaxer am 23. Oktober 2009 16:30

Stimmt, siehe mein Beispiel weiter unten!


anonym
beantwortet von connycow am 23. Oktober 2009 16:06
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Der besserverdienende Partner sollte die Steuerklasse III nehmen, der andere Steuerklasse IV.


anonym
beantwortet von Kruemel998 am 23. Oktober 2009 16:05
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Ich denke Lohnsteuerklasse lohnt sich nur,wenn beide ungefähr dasselbe an Gehalt haben.Normal ist ja 5 und 3.

Kommentar von Simple_avatar4smallpeterunddoris am 23. Oktober 2009 16:06

bei 5 und 3 hat einer erheblich mehr als der andere, Steuerklasse 4 beide, dann ist es bei dem Einkommen fast gleich


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 23. Oktober 2009 16:06
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Natürlich ändert sich etwas, Du hast weniger Abzüge bei der Steuerklasse 4

Kommentar von Simple_avatar2smalltanztrainer1 am 23. Oktober 2009 16:22

Ist leider totaler Quatsch!! Schaut Euch mal die Loihnsteuertabelle an!!

Kommentar von Simple_avatar4smallpeterunddoris am 23. Oktober 2009 16:34

ach ja, hattest Du unsere Lohnsteuer, daß Du von Quatsch sprechen kannst. Warum immer gleich so aggressiv??? man man man


anonym
beantwortet von relaxer am 23. Oktober 2009 16:12
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Steuerklasse 1 und 4 sind grundsätzlich gleich. Der Unterschied besteht erst im Jahresausgleich, weil dann die beiden Partner zusammen veranlagt werden und der Splittingvorteil zum Tragen kommt. Wir haben in Deutschland eine progressive Besteuerung, d.h. bei Einkommen (bitte nicht auf die Zahlen exact festnageln) bis ca. 18.000 € fällt keine Steuer an, danach steigen die Prozentsätze von 19 % bis auf ca. 65.000 € und 49 %, aber eben nicht linear. Die Kurve wird immer steiler!

Machen wir ein Beispiel: Sie verdient 20.000 €, Steuersatz 20 , Er verdient 65.000 € mit 50 % (einfacher zu rechnen...). Sie zahlt also 4.000 € steuern, er 32.500. macht zusammen 36.500 € Steuerlast. Jetzt kommt das Splitting: Dafür werden die beiden Einkommen addiert (85.000 €) und durch 2 geteilt (42.500 €) Der Prozentsatz dürfe dann bei ungefähr 30 % liegen = 12.750 €. Der wird dann wieder mit 2 multipliziert und erhgibt die gemeinsame Steuerlast: 25.500. Der Splittingvorteil wäre dann also 11.000 € und würde über den Jahresausgleich erstattet. Wie gesagt, die Zahlen sollen nur verdeutlichen, der Mechanismus ist so, die Werte nicht unbedingt. In Deiner monatlichen Abrechnung des Arbeitgebers ändert sich allerdings erstmal nichts. Aber es gibt noch einen guten Witz dabei: Wenn beide LSt-Klasse 4 haben müssen beide Steuerklassen auch den selben Freibetrag haben, d.h., Dein Partner bekommt auch ein halbes Kind eingetragen, wenn er vorher keines drauf hatte, muss weniger in die Pfelgeversicherung einzahlen und bekomt auch den Freibetrag für das Kind in der monatlichen Abrechnung angerechnet. Ich habe es genau so erlebt und nur mit dem Kopf geschüttelt. Das hat man übrigens bei Steuerklassen 3/5 nicht.... ;-) Das ist Deutschland! Und bei STKl 3/5 ist im Jahresausgleich auch wieder alles wie bei 4/4, nur dass man in die Gefahr kommt, dass Steuern nachbezahlt werden müssen, was bei 4/4 nicht passieren kann.



anonym
beantwortet von Annaberg am 23. Oktober 2009 16:03
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Nein, es ändert sich nichts.


anonym
beantwortet von GhastlyGherkinG am 23. Oktober 2009 16:06
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tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 23. Oktober 2009 16:17
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Es kommt ganz darauf an, wieviel Dein späterer Mann so verdient. Wenn er mehr als 60 % des Familieneinkommes verdient, dann wär es für Euch sinnvoller, dass er die Steuerklasse 3 und Du die Steuerklasse 5 nimmst, wie es dann mit dem "Halben" Kind weiter geht? Dann ändert dich für Dich einiges, denn dann wirst Du zuerst höhere Abzüge haben. Man sollte dann aber einen Lohnsteuerjahresausgleich bzw. eine Steuererklärung machen, da gibt oft Geld zurück. Wenn Ihr aber ungefähr gleich verdient, dann ist es sinnvoller, wenn Ihr Beide jeweils die Steuerklasse IV eintragen läßt. Dann ändert sich für Dich fast gar nichts.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 24. Oktober 2009 15:17
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nach der Heirat sollte jedenfalls der besser Verdienende Steuerklasse III wählen, dann sind die anfallenden Sozialausgaben für beide geringer. Bei der Steuer spielt es keine Rolle, die wird ohnehin im Folgejahr im Lohnsteuer/Einkommensteuerausgleich für beide gemeinsam aufgrund des Splittingtarifs festgelegt - nicht beantragen bedeudet dem Staat Geld schenken!!!


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