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Lohnsteuerkarte ändern nach Scheidung ?!

gefragt von MaliMedo am 19.10.2009 um 13:06 Uhr

Muss man als alleinerziehende Mutter von einem (1) Kind nach der SCHEIDUNG die Lohnsteuerkarte ändern lassen und wenn ja in welche KLASSE ?! Ganz Liebe Grüße MaliMedo

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anonym
beantwortet von Pumuckl70 am 19. Oktober 2009 13:14
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Es kommt natürlich darauf an, welche StKlasse Du jetzt hast. Die eins oder zwei sind okay, wobei die zwei noch den Kinderfreibetrag berücksichtigt, der aber nur für die Ermittlung von Solizuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt wird. Eventuell zuviel gezahlte Lohnsteuer bekommst Du bei der Steuererklärung eh wieder, also keine Panik deswegen. Nur wenn Du jetzt in der fünf bist, würde ich ganz fix wechseln, der Lohnsteuerabzug tut echt weh. Im Trennungsjahr dürftest Du die aber schon nicht mehr gehabt haben.


istie
beantwortet von istie am 19. Oktober 2009 13:10
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Du brauchst jetzt die Lohnsteuerklasse II, die ist für Alleinerziehende. Wenn Du Unterhalt bekommst, dann wird nur 1/2 Kind mit eingetragen, die andere Hälfte bei Deinem Ex. Solltest Du keinen Unterhalt bekommen, dann bekommst Du das ganze Kind mit eingetragen.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 19. Oktober 2009 13:07
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dann bekommst du kl.2.alleinerziehend mit kind.

Kommentar von wiebi81 am 19. Oktober 2009 13:08

gibs nicht mehr

Kommentar von F1a2357ab64ee229cfcb835741a426c6smallbiggie55 am 19. Oktober 2009 13:09

????????????


moluwo
beantwortet von moluwo am 19. Oktober 2009 13:15
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anonym
beantwortet von Reisefreunde am 19. Oktober 2009 13:10
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wenn Du mit Deinem Kind alleine lebst u. wohnst, bekommst Stkl. 2 sobald ein lebensgefährte-Freund mit einzieht, bekommst wieder die 1 und er auch...so sind unsere Gesetze...


hland
beantwortet von hland am 19. Oktober 2009 13:08
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Ja deine Lohnsteuerklasse ist dann die 2.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 19. Oktober 2009 13:08
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Einfach zum Amt gehen. Die erklären einem dann, welche Klasse in Frage kommt. M.E. dürfte es sodann die Klasse II werden.


auchmama
beantwortet von auchmama am 19. Oktober 2009 13:08
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Ja ändern dann bekommst Du mehr Geld ausbezahlt. Steuerklasse 2 wäre angebracht, frag mal beim Finanzamt nach...LG


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 19. Oktober 2009 13:08
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Jopp, du solltest dann vermutlich wieder in Steuerklasse 1 rutschen als alleinstehender.

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 19. Oktober 2009 13:08

....aber nicht mit Kind...;-)


anonym
beantwortet von wiebi81 am 19. Oktober 2009 13:07
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klasse 1..! musste ändern lassen!

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 19. Oktober 2009 13:09

....aber nicht mit Kind...;-)

Kommentar von MaliMedo am 19. Oktober 2009 13:10

Was wäre das dann?!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 19. Oktober 2009 13:07
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in welcher Steuerklasse warst du denn

Kommentar von MaliMedo am 19. Oktober 2009 13:09

Klasse 2 in der getrennten Lebenszeit...


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