Muss man als alleinerziehende Mutter von einem (1) Kind nach der SCHEIDUNG die Lohnsteuerkarte ändern lassen und wenn ja in welche KLASSE ?! Ganz Liebe Grüße MaliMedo
Es kommt natürlich darauf an, welche StKlasse Du jetzt hast. Die eins oder zwei sind okay, wobei die zwei noch den Kinderfreibetrag berücksichtigt, der aber nur für die Ermittlung von Solizuschlag und Kirchensteuer berücksichtigt wird. Eventuell zuviel gezahlte Lohnsteuer bekommst Du bei der Steuererklärung eh wieder, also keine Panik deswegen. Nur wenn Du jetzt in der fünf bist, würde ich ganz fix wechseln, der Lohnsteuerabzug tut echt weh. Im Trennungsjahr dürftest Du die aber schon nicht mehr gehabt haben.

Du brauchst jetzt die Lohnsteuerklasse II, die ist für Alleinerziehende. Wenn Du Unterhalt bekommst, dann wird nur 1/2 Kind mit eingetragen, die andere Hälfte bei Deinem Ex. Solltest Du keinen Unterhalt bekommen, dann bekommst Du das ganze Kind mit eingetragen.
wenn Du mit Deinem Kind alleine lebst u. wohnst, bekommst Stkl. 2 sobald ein lebensgefährte-Freund mit einzieht, bekommst wieder die 1 und er auch...so sind unsere Gesetze...

Einfach zum Amt gehen. Die erklären einem dann, welche Klasse in Frage kommt. M.E. dürfte es sodann die Klasse II werden.

Ja ändern dann bekommst Du mehr Geld ausbezahlt. Steuerklasse 2 wäre angebracht, frag mal beim Finanzamt nach...LG

Jopp, du solltest dann vermutlich wieder in Steuerklasse 1 rutschen als alleinstehender.
auchmama am 19. Oktober 2009 13:08 ....aber nicht mit Kind...;-)