Meine Frage dazu: ich habe ein kleines Depot mit ein paar Aktien und Fonds, aus dem bisher keine Steuern fällig wurden, weil ich die einjährige Spekulationsfrist streng eingehalten habe und bei den festverzinslichen Erträgen unterhalb der Freibeträge liege.
Bisher habe ich dieses Depot bei der Steuererklärung deswegen gar nicht erwähnt. Ist das korrekt so? Ich mache mir etwas sorgen, weil mit der Abgeltungsteuer das Depot ja dem Finanzamt bekannt wird - nicht dass ich rückwirkend belangt werde? Wer weiß Bescheid? Danke!
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Wenn du in der Freigrenze bist, wirf die Sorgen über Bord
Wenn bisher keine Kapitalertragssteuer und Soli-Zuschläge abgeführt wurden und du für deine (Zins-)Erträge einen entsprechend hohen Freistellungsauftrag hast (Achtung: Höchstgrenzen für 2007 wurden drastisch gesenkt!), dann mußt du dir keine Gedanken machen. Noch eine kleine Hilfe: Normalerweise bekommst du von deiner depotführenden Bank eine Erträgnisaufstellung für das abgelaufene Jahr sowie eine Jahressteuerbescheinigung, WENN etwas Relevantes für's Finanzamt angefallen ist...
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich Verschiedenes. Beispielsweise werden dann auch die Kursgewinne bei Aktien und Fonds unter die Abgeltungssteuer fallen und den Freibetrag für den dann neuen Sparerpauschbetrag belasten. Was allerdings nur für die Aktien und Fonds gilt, die ab 2009 gekauft werden. Bis dahin gilt die einjährige Spekulationsfrist. Zinsen und Dividenden aus Fonds beziehungsweise Aktien belasten aber auch bisher schon den Freibetrag. Gute Website über die Abgeltungssteuer ist beispielsweise: http://www.2009-abgeltungssteuer.de/
Anlagen, die vor 2009 (>1 Jahr), erfolgten bleiben steuerfrei. Neuanlagen (Kaufdatum) ab 2009 sind dann zu versteuern.
Vorsicht ist bei geltend gemachten oder noch zu machenden spekulationsverlusten. Diese verfallen zukünftig. Quelle: http://futures.xii.ing.de