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Lohnsteuerjahresausgleich und nicht steuerpflichtige Kapitalerträge aus einem kleinen Depot?

gefragt von baerbele am 25.09.2007 um 22:25 Uhr

Meine Frage dazu: ich habe ein kleines Depot mit ein paar Aktien und Fonds, aus dem bisher keine Steuern fällig wurden, weil ich die einjährige Spekulationsfrist streng eingehalten habe und bei den festverzinslichen Erträgen unterhalb der Freibeträge liege.

Bisher habe ich dieses Depot bei der Steuererklärung deswegen gar nicht erwähnt. Ist das korrekt so? Ich mache mir etwas sorgen, weil mit der Abgeltungsteuer das Depot ja dem Finanzamt bekannt wird - nicht dass ich rückwirkend belangt werde? Wer weiß Bescheid? Danke!


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Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 25. September 2007 23:21
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Wenn du in der Freigrenze bist, wirf die Sorgen über Bord


hixpix
beantwortet von hixpix am 27. September 2007 10:22
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Wenn bisher keine Kapitalertragssteuer und Soli-Zuschläge abgeführt wurden und du für deine (Zins-)Erträge einen entsprechend hohen Freistellungsauftrag hast (Achtung: Höchstgrenzen für 2007 wurden drastisch gesenkt!), dann mußt du dir keine Gedanken machen. Noch eine kleine Hilfe: Normalerweise bekommst du von deiner depotführenden Bank eine Erträgnisaufstellung für das abgelaufene Jahr sowie eine Jahressteuerbescheinigung, WENN etwas Relevantes für's Finanzamt angefallen ist...


anonym
beantwortet von fragemich am 11. Mai 2008 11:55
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Mit der Einführung der Abgeltungssteuer ändert sich Verschiedenes. Beispielsweise werden dann auch die Kursgewinne bei Aktien und Fonds unter die Abgeltungssteuer fallen und den Freibetrag für den dann neuen Sparerpauschbetrag belasten. Was allerdings nur für die Aktien und Fonds gilt, die ab 2009 gekauft werden. Bis dahin gilt die einjährige Spekulationsfrist. Zinsen und Dividenden aus Fonds beziehungsweise Aktien belasten aber auch bisher schon den Freibetrag. Gute Website über die Abgeltungssteuer ist beispielsweise: http://www.2009-abgeltungssteuer.de/


anonym
beantwortet von myTimee am 9. Juni 2008 07:50
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Anlagen, die vor 2009 (>1 Jahr), erfolgten bleiben steuerfrei. Neuanlagen (Kaufdatum) ab 2009 sind dann zu versteuern.

Vorsicht ist bei geltend gemachten oder noch zu machenden spekulationsverlusten. Diese verfallen zukünftig. Quelle: http://futures.xii.ing.de




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