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Lohnsteuererklärung? fahrgeld?

gefragt von sweetmama1602sweetmama1602 am 22.09.2009 um 14:36 Uhr

Ich hab mal ne frage... in die lohnsteuererklärung kann man ja die kilometer zur arbeit angeben. Habe aber in der Lohnsteuerbescheinigung bereits "pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen arbeit und wohnung zu stehen mit nem betrag. kann ich dann trotzdem noch die kilometer angeben?

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finanzen x 23.751 lohnsteuer x 457

cathystraum
beantwortet von cathystraum am 22. September 2009 14:38
3x
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Angeben würde ich es auf jeden Fall. Der Steuerbeamte prüft schon genau, ob da noch was für dich bei rausspringt.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 22. September 2009 14:37
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Angeben ja, wird aber vermutlich nicht anerkannt, da du dafür ja bereits Geld bekommst.


anonym
beantwortet von Maddie12 am 24. September 2009 21:14
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In der Steuererklärung sind alle Fahrten als Kosten zu erfassen (in Zeile 42 ff. in der Anlage N) und gleichzeitig der Arbeitgeberzuschuss in der Zeile 47 in der Anlage N).

D.h. sind die Fahrtkosten größer als der Zuschuss, dann können die übersteigenden Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ist der Zuschuss jedoch größer als die Kosten, so muss die Differenz als Einnahme versteuert werden.


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