Ich hab mal ne frage... in die lohnsteuererklärung kann man ja die kilometer zur arbeit angeben. Habe aber in der Lohnsteuerbescheinigung bereits "pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen arbeit und wohnung zu stehen mit nem betrag. kann ich dann trotzdem noch die kilometer angeben?

Angeben würde ich es auf jeden Fall. Der Steuerbeamte prüft schon genau, ob da noch was für dich bei rausspringt.

Angeben ja, wird aber vermutlich nicht anerkannt, da du dafür ja bereits Geld bekommst.
In der Steuererklärung sind alle Fahrten als Kosten zu erfassen (in Zeile 42 ff. in der Anlage N) und gleichzeitig der Arbeitgeberzuschuss in der Zeile 47 in der Anlage N).
D.h. sind die Fahrtkosten größer als der Zuschuss, dann können die übersteigenden Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ist der Zuschuss jedoch größer als die Kosten, so muss die Differenz als Einnahme versteuert werden.