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Lohnsteuerbescheinigung Rückrechnung

gefragt von laramaus4 am 07.01.2009 um 12:12 Uhr

Hallo, was genau bedeutet es, daß steuerrechtliche Rückrechnungen nur in den ersten 3 Wochen des neuen Jahres erfolgen dürfen? Wir haben ein Computerprogramm und würden erst wieder am 01.02. abrechnen (inkl. der Steuer-Rückrechnungen aus Dezember). Das sind dann aber ja schon mind. 4 Wochen.


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antola61
beantwortet von antola61 am 8. Januar 2009 19:37
1x
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Wahrscheinlich meint ihr mit "steuerrechtlichen Rückrechnung" die Lohnsteuerbescheinigungen eurer AN? Dann ist wohl damit gemeint, daß nur in den 1. drei Wochen eine Lohnabrechnung neu berechnet werden darf. Wenn man etwas falsch berechnet hatte, macht man doch eine Rückrechnung, soviel ich weiß...



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