Hallo, was genau bedeutet es, daß steuerrechtliche Rückrechnungen nur in den ersten 3 Wochen des neuen Jahres erfolgen dürfen? Wir haben ein Computerprogramm und würden erst wieder am 01.02. abrechnen (inkl. der Steuer-Rückrechnungen aus Dezember). Das sind dann aber ja schon mind. 4 Wochen.
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Wahrscheinlich meint ihr mit "steuerrechtlichen Rückrechnung" die Lohnsteuerbescheinigungen eurer AN? Dann ist wohl damit gemeint, daß nur in den 1. drei Wochen eine Lohnabrechnung neu berechnet werden darf. Wenn man etwas falsch berechnet hatte, macht man doch eine Rückrechnung, soviel ich weiß...