Antipasta am 18.02.2008 um 21:42 Uhr
Beim damaligen Arbeitgeber oder evtl. Finanzamt? Danke!
Vom Arbeitgeber, der kann Dir eine Kopie anfertigen.
eigentlich braucht man den gar nicht, das finanzamt weiß anhand deiner steuernummer auch so bescheid.
was du verdient hast und was du an steuern gezahlt hast.
das wird automatisch ans finanzamt gemeldet, daher heißt das ja auch eelektronische steuerbescheinigung.
du brauchst die eigentlich ja nur um deine einträge in der steuererklärung machen zu können.
Antipasta am 18. Februar 2008 22:07 Genau dafür brauch ichs ja auch :-)

Beim Finanzamt kann man sich die kostenlos rausholen.
das stimmt doch nicht, den gibts vom Arbeitgeber...
Du meinst viell. den Vordruck für die Steuererklärung... gefragt wurde nach der Steuerbescheinigung!!!
wer lesen kann .... ;-)
Was meinst du denn genau? Diesen Ausdruck, den es jetzt anstelle der ausgefüllten Lohnsteuerkarte gibt? Da würde ich den Arbeitgeber fragen, der wird das gespeichert haben. Wenn es um Vordrucke geht, dann doch eher das Finanzamt bzw. die liegen auch im Internet zum Download bereit.
Antipasta am 18. Februar 2008 21:52 Ja, ich meinte den elektronischen Ausdruck, den es anstelle der Lohnsteuerkarte gibt. Find den nimmer und wollte nicht unbedingt an meinen früheren Arbeitgeber herantreten....
das wird Dir wohl nicht erspart bleiben, den kriegst Du nur vom Arbeitgeber ....
Antipasta am 18. Februar 2008 21:57 Ok. Danke. Dachte nur, weil es heißt, daß dieser Ausdruck auch automatisch ans Finanzamt geht, könnte ich evtl. auch dort rankommen.
Mh. Der Arbeitgeber müsste das Ding ja ans Finanzamt übermittelt haben. Aber ob die daraus einen Ausdruck für dich generieren können und wollen, weiss ich nicht. Frag einfach dort mal nach.