Lohnsteuer für Rentner
Mein Mann ist ab 1.7. d.J. Pensionär. Die monatliche Pension beträgt 1.560 €. Hiervon müssen noch Krankenkassenbeiträge in Höhe von 260,-- € gezahlt werden. Wieviel Lohnsteuer kommen dann noch auf ihn zu?
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5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
In Deutschland wird keine Lohnsteuer auf Rente erhoben!!
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Die Angaben sind etwas dürftig. Wenn das euer gesamtes gemeinsames Einkommen ist, hättet ihr erst einmal einen Grundfreibetrag von 16.008 € im Jahr. Die Krankenkassenbeiträge werden in voller Höhe vom Einkommen abgezogen. Dann würdet ihr gar keine Steuern zahlen.
Aber wie gesagt, es hängt davon ab, was sonst noch da ist.
Kommentar von rena101955rena101955 21.07.2012'Er lebt alleine und hat Steuerklasse 1. Weitere Einkünfte gibt es nicht.
Kommentar von kevin1905kevin1905 21.07.2012Wie kann er Steuerklasse 1 haben wenn ihr verheiratet seid?
Kommentar von DerHansDerHans 21.07.2012Du fragst doch wegen deines Mannes. Wenn ihr getrennt lebt, habt ihr doch StKl 2
Aber wenn du die Steuerklasse kennst, kannst du doch einfach auf der Lohnsteuertabelle nachlesen, wie hoch die Steuer ist. (Google hilft)
Kommentar von Vermieterheini1Vermieterheini1 20.10.2012"Die Krankenkassenbeiträge werden in voller Höhe ..." Nein nur 96%!
Die 4 % Abzug sind für die Lohnfortzahlung im Krankeitsfall. Renter und Pensionisten bekommen ja bekanntlich auch "nach der min. 6-wöchigen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber" Krankengeld von der Krankenkasse.
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Das ist von der Steuerklasse abhängig. Am besten googelst Du mal nach 'Lohnsteuerrechner'.
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Ist das Programm der Finanzverwaltung. Rechnet dir genau aus, was du wissen möchtest und macht deine Steuererklärung.
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muss er denn die gesamte Pension versteuern oder nur einen Teil?
Ob er allein lebt ist nicht wichtig, wichtig ist, ob er verheiratet ist...
Kommentar von rena101955rena101955 21.07.2012verheiratet ja, aber getrennt lebend.
Kommentar von guterwolfguterwolf 21.07.2012habt ihr bei der Steuer gemeinsame Veranlagung oder getrennte? Wenn gemeinsam ist der Freibetrag so um die 16.000 - man zahlt dann gar keine Steuern.
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 21.07.2012Ob er allein lebt ist nicht wichtig, wichtig ist, ob er verheiratet ist...
Steuerlich gesehen, gibt es keinen Unterschied zwischen 'geschieden' und 'dauernd getrennt lebend'.
Kommentar von Vermieterheini1Vermieterheini1 20.10.2012"muss er denn die gesamte Pension versteuern"?
Ja bis auf den letzten Cent wie jeder Arbeitnehmer.
Nein, aber auf Pensionen. In der Überschrift steht zwar Rentner, im Text darunter steht Pensionär.
Richtig! Aber evtl. eine Einkommenssteuer je nach Renten-/Pensionseintrittsalter!
Die Lohnsteuer ist nur eine Unterart der Einkommensteuer
Genauer gesagt, ist die Lohnsteuer eine Erhebungsform der Einkommensteuer, und Pensionären wird Lohnsteuer abgezogen, da es sich um Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis handelt.
Bei der Besteuerung von Pensionen spielt das "Eintrittsalter" keine Rolle!
Pensionen werden genau so wie "normaler" Arbeitslohn besteuert.
Bei Pensionen gibt es allerdings den Versorgungsfreibetrag und den zusätzlichen Versorgungsfreibetrag. Diese hängen vom Beginn der Pension ab.