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Lohnsteuer Finanzamt

gefragt von pozega am 02.03.2009 um 11:18 Uhr

Hallo,möchte gerne wissen ab wann man Lohnsteuer bezahlen muss,habe einen Kumpel der ist verheiratet und hat keine Kinder und behauptet er würde keine Lohnsteuer zahlen weil er ein Jahresgehalt zu klein ist stimmt das? Wieviel muss man im Jahr Bruttogehalt haben um keine Lohnsteuer zahlen zu müssen.

Muss man denn auch eine Lohnsteuererklärung machen wenn man keine Lohnsteuer bezahlt machen? wenn ja was wenn man die nicht gemacht hat!

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Liebe grüsse


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belmondo
beantwortet von belmondo am 2. März 2009 11:20
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Wenn man keine Lohnsteuer bezahlt, braucht man auch keine Lohnsteuererklärung machen!

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 2. März 2009 11:58

Ist so nicht richtig, wenn man keine Lohneingänge hat, braucht man keine Lohnsteuer zahlen, aber von der Erklärung kannst du dich nur mittels Antrag ans Finanzamt befreien!!!


anonym
beantwortet von Mietnormade am 2. März 2009 11:20
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Bei 900 Euro Monatseinkommen zahlt man jährlich 6 Euro Lohnsteuer.

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 2. März 2009 11:22

Brutto oder Netto?

Kommentar von Mietnormade am 2. März 2009 11:23

896 Brutto bedeutet keine Lohnsteuer (712 Netto). Und dann kannst Du noch einen 400 Euro Job parallel machen.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 2. März 2009 11:59

Dann wunder dich aber nicht, wenn du Post vom Finanzamt bekommst!

Kommentar von Mietnormade am 2. März 2009 12:02

Was soll das Finanzamt schreiben? Glückwunsch zum Job?


Knabberstange
beantwortet von Knabberstange am 2. März 2009 11:22
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Bis 800€ im Mon. kannst du verdienen ohne LS zahlen zu müssen..das nennt sich glaube ich Gleitzone. Allerdings nur als Festangestellt nicht 2 Minijobs. Und nein natürlich musst du dann keinen LS ausgleich machen...wie denn auch wenn man nix einzahlt.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 2. März 2009 11:19
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Dann muss er schon sehr wenig verdienen. Einen 400€-Job oder so haben.

Kommentar von pozega am 2. März 2009 11:20

also ich glaube er verdient knapp 1500euro brutto und bekommt glaube knapp 1100euro raus kann das sein?

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 2. März 2009 11:21

Nein. Ich verdiene weniger und bezahle Lohnsteuer. Ich bekomme zwar einen Teil mit der Steuererklärung wieder, aber ich zahle Steuern

Kommentar von Mietnormade am 2. März 2009 11:29

Du bist auch nicht verheiratet und hast 2 mal einen Freibetrag von 7800 Euro. Wobei Du selber einen von 11800 hättest.

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 2. März 2009 12:00

Lohnsteuerfreibetrag erhöhen??? LG R...

Kommentar von Simple_avatar2smallSofabaer am 2. März 2009 12:06

@ Manu1979: Weil die Lohnsteuer automatisch von Arbeitgeber vom Lohn abgezogen wird!


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 2. März 2009 11:21
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Hängt von der Höhe des Einkommens ab. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuer_(Deutschland)


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 2. März 2009 11:23
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Ca. 7600€. Meines Wissens nach muß der Arbeitgeber sie trotzdem abführen. Der AN kann dann einen Antrag auf Jahresausgleich stellen. Bitte um Kommentare, es interessiert mich, ob das so ist, oder o man direkt einen Antrag auf Befreiung stellen kann, wie bei Schwerbehinderung.

Kommentar von Mietnormade am 2. März 2009 11:26

11832 Sind Einkommenssteuerfrei


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 2. März 2009 11:26
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Das ist unter Umständen möglich. Beispiel: Er hat entweder ein sehr kleines Einkommen und/oder z.B. wegen Fahrtkosten, Behinderung oder ähnlichen Gründen einen hohen Freibetrag auf der Steuerkarte. Oder: Seine Frau arbeitet auch, die beiden haben die Steuerklassen 3/5 gewählt und er ist in der günstigeren Klasse. Es ist allerdings ein Irrtum, dass er gar keine Steuer bezahlt. Das dicke Ende kommt bei der Steuererklärung, die er in den beiden genannten Fällen machen muss!


orkrist
beantwortet von orkrist am 2. März 2009 11:26
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wichtig für die frage ob man steuern zahlen muss oder nicht ist nicht das jahresbrutto, sondern das zu versteuernde einkommen. also jahresbrutto abzüglich freibeträge und werbungskosten. von daher kann es gut sein das man zwar jeden monat lohnsteuer gezahlt hat, aber beim lohnsteuerjahresausgleich heruaskommt, das das zu verstsuernde einkommen unter der mindestgrenze liegt und man deswegen keine steuern zahlen brauchte. die einbehaltene lohnsteuer wird in dem fall komplett zurückgezahlt. und bei steuerklasse 3 ist die grenze halt höher als bei steuerklasse 1... ich lag knapp 5 jahre lang immer eigentlich ein ganzes stück über der grenze, rutschte dann aber immer nach abzug der freibeträge und der ganzen werbungskosten unter de grenze und habe somit 5 jahre lang keine steuern zahlen müssen.


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 2. März 2009 11:29
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hallo pozega,

das steuerfreie jahreseinkommen ist etwa das zwölffache des sozialhilferegelsatzes, bei alleinstehenden etwa 7.000,-eur/jährlich. die genaue einkommensteuertabelle gibt es im google unter "einkommensteuertabelle 2009".

wenn du das ganze jahr arbeiten warst, stimmt der steuerabzug in etwa. bei hochzeiten und todesfällen oder allen sonderausgaben oder sonstigen aussergewöhnlichen belastungen könntest du einen teil der abgeführten steuern wiederbekommen, jedoch nicht mehr als die insgesamt abgeführte lohnsteuer. s.a. lohnsteuerkarte spalte 3.

wenn du nur einen teil des jahres angestellt warst, und gleichzeitig im selben jahr arbeitslos, dann heißt das gemischtes einkommen und ist ein sog. pflichtfall. die abgabe der einkommensteuererklärung ist jetzt pflicht geworden. na und? meistens gibt es etwas raus.

bei hartz4 wird dir die steuererstattung wieder abgezogen. wie erfährt das amt davon? du bist zur anmeldung verpflichtet.

unterbleibt die abgabe der einkommensteuererklärung, kann das finanzamt die besteuerungsgrundlagen schätzen. das geht meist für den betroffenen nachteilig aus und endet nicht selten mit einer kontenpfändung. also:_ lieber erklärung abgeben!

Kommentar von pozega am 2. März 2009 11:33

und wenn ich seit 5 Jahren schon bei einer Firma arbeite und nie Lohnsteuer gezahlt habe und auch keine Lohnsteuererklärung gemacht habe,was würdest du mir nun raten?

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 2. März 2009 11:44

Wer keine Steuergezahlt hat, kann auch keine zurückbekommen. EIne freiwillige Steuererklärung wäre also nicht nötig,

es sei denn, man hat Steuern von Zinsen abgezogen bekommen und will die mit der Steuererklärung zurückholen.


Dann gibt es noch ein paar Fälle, in denen die Steuererklärung Pflicht ist. (häufigster Fall: Ehepaar mit Steurklassen 3/5)

Ausführlicher: www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#muss

.

Kommentar von thomaszg2872 am 2. März 2009 16:26

in den jahren wo du durchgehend gearbeitet hast, ist alles in ordnung. ausser es war eine ehescheidung oder ein angehöriger ist pflegefall geworden und man hat sich beteiligt oder sonstwie eine größere unvermeidliche anderweitige ausgabe die man vortragen möchte. nur wenn du aufhörst und in die alg. gehst, dann wäre es eigentlich pflicht.

Kommentar von thomaszg2872 am 27. August 2009 21:44

"gemischtes einkommen"


anonym
beantwortet von sugarta am 2. März 2009 11:40
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Also ich glaube nicht das du soviel verdienst das du am Ende des jahres Geld drauflegen musst.Ich mache seid dem ich Arbeiten gehe eine Lohnsteuererklärung.Und bekomme immer was wieder zurück.Es gibt im Internet jede Menge seiten wo steht welcher der Freibetrag ist. Ich z.b. habe mal über 1000 Euro Arbeitslosengeld bekommen:Anteilig werden da bei diesem Betrag Steuern abgezogen.Die habe ich mir wiedergeholt.

Kommentar von pozega am 2. März 2009 11:48

mein bruttogehalt ist 1509euro plus VWL Zuschlag und davon bezahle ich KV 16,70€,RV 19,90€,AV 3,30€,PV 2,45€ und dann zahle ich 40euro für VWL und bekomm dann knapp 1200euro raus glaube 1177€ oder so.Arbeite jetzt seit knapp 6 Jahren bei der Firma und war der Meinung zahle keine Lohnsteuer mache auch keine Lohnsteuererklärung,ist das schlimm? Sollte ich eine machen und wenn ja was sage ich denen wieso ich bis jetzt keine gemacht habe

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 2. März 2009 11:55

Die Beträge der SV stimmen doch hinten und vorne nicht mit den Beitragssätzen überein! Ausserdem fehlt dann immer noch ein großer Batzen Geld zwischen Brutto und Netto... Vielleicht die einbehaltene Lohnsteuer?

Kommentar von pozega am 2. März 2009 12:00

stimmt hast recht! shit habe es noch nie so genau betrachtet danke für deinen tip aber müssen diese denn nicht aufgelistet sein als lohnsteuer oder so? kann ich jetzt nach knapp 6 Jahren noch Lohnsteuererklärung machen oder ist das schlecht und die können mir ans bein pinkeln und mich bestrafen oder was kann ich jetzt noch machen?

Kommentar von sugarta am 2. März 2009 15:35

JA du solltest es machen,denn wenn das Finanzamt jemal bemerkt das sie was wiederbekommen hätten machen sie ärger.Aber wenn du sie jetzt zum ersten mal machst ist das nicht schlimm du sagst einfach du hast das vorher nicht gewusst.Bedenke aber wenn du sie einmal machst musst du sie immer machen weil du dann erfasst bist beim Finanzamt.


Sofabaer
beantwortet von Sofabaer am 2. März 2009 12:04
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Mittlerweile ist das Thema Lohnsteuererklärung so dermaßen ausgeweitet, daß man das den Leuten überlassen sollte, die sich damit auskennen, ein normaler Steuerzahler kennt sich eh nicht mehr mit den ganzen Schlupflöchern aus, die es da noch gibt. Viele, die ihre letzten Erklärungen gemacht haben und die Pendlerpauschale nicht wie bisher eingetragen haben, schauen jetzt bei der rückzahlung in die Röhre!


kleineroteHexe
beantwortet von kleineroteHexe am 2. März 2009 19:16
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Bei Verheirateten verdoppelt sich der Grundfreibetrag, sind dann 2x7.680 €, also 15.360 €. Dein Kumpel wird wohl die Steuerklasse 3 haben, seine Frau die 5. Wenn diese auch verdient, wird ihr zwar mehr LSt abgezogen, es kann aber zu einer Nachzahlung bei der ESt-Erklärung kommen. Bei diesen Steuerklassen ist die ESt-Erklärung Pflicht! Bei der Lohnsteuerklasse 1 nicht, außer man hat noch andere Einkünfte außer den aus nichtselbständiger Arbeit.


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 27. August 2009 21:48
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hallo pozega, wenn das einkommen so niedrig ist, daß es unter der besteuerungsgrenze liegt, dann kommt null raus. bei deinem kumpel verdoppeln sich ja die beträge, weil er verh. ist. ja das gibts dass das einkommen so niedrig ist, daß er keine lohnsteuer zahlt. manchmal ist das einkommen, neuerdings, so niedrig, daß das arbeitsamt/sozialamt was drauf zahlen muss. mfg-


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