hallo pozega,
das steuerfreie jahreseinkommen ist etwa das zwölffache des sozialhilferegelsatzes, bei alleinstehenden etwa 7.000,-eur/jährlich.
die genaue einkommensteuertabelle gibt es im google unter
"einkommensteuertabelle 2009".
wenn du das ganze jahr arbeiten warst, stimmt der steuerabzug in etwa.
bei hochzeiten und todesfällen oder allen sonderausgaben oder sonstigen aussergewöhnlichen belastungen könntest du einen teil der abgeführten steuern wiederbekommen,
jedoch nicht mehr als die insgesamt abgeführte lohnsteuer.
s.a. lohnsteuerkarte spalte 3.
wenn du nur einen teil des jahres angestellt warst,
und gleichzeitig im selben jahr arbeitslos, dann
heißt das gemischtes einkommen und ist ein sog.
pflichtfall.
die abgabe der einkommensteuererklärung ist jetzt pflicht geworden. na und?
meistens gibt es etwas raus.
bei hartz4 wird dir die steuererstattung wieder
abgezogen.
wie erfährt das amt davon?
du bist zur anmeldung verpflichtet.
unterbleibt die abgabe der einkommensteuererklärung, kann das finanzamt die besteuerungsgrundlagen
schätzen. das geht meist für den betroffenen nachteilig aus und endet nicht selten mit einer kontenpfändung.
also:_ lieber erklärung abgeben!
Ist so nicht richtig, wenn man keine Lohneingänge hat, braucht man keine Lohnsteuer zahlen, aber von der Erklärung kannst du dich nur mittels Antrag ans Finanzamt befreien!!!