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Lohnsteuer 4 oder 3

gefragt von Chay68Chay68 am 08.11.2009 um 18:24 Uhr

Hallo, wenn mein Mann vom AA Gründungszuschuss bekommt,kann er dann mit der Steuerklasse auf 5 gehen damit ich auf 3 gehe oder wird er dann für die KV und RV noch höher gestellt oder sollte es besser doch bei 4&4 bleiben. LG

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Lohnsteuer x 462 Steuerrecht x 253 Steuerklasse x 186

Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 8. November 2009 18:30
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AA sind das nicht die Anonymen Alkoholiker ?

Kommentar von D636a054fce25c399d056c1335a76c7dsmallKoechlein1948 am 9. November 2009 20:39

KV die Kölner Verkehrsbetriebe RV Rheinischer Verkehrsverbund


Gullup
beantwortet von Gullup am 8. November 2009 18:42
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Vorsicht bei Leistungen des Arbeitsamtes! Die werden häufig von einem Nettoeinkommen berechnet - Da ist natürlich ein theoretischer Steuerabzug wichtig. Alle relevanten Änderungen sind ja immer an alle betroffene Ämter zu melden. Frag doch beim Arbeitsamt mal nach, inwieweit sich die Leistungen ändern. Solltest Du da keine Auskunft bekommen, dann solltest Du hier nicht fragen - Wie man mal wieder an den Antworten sieht, ist es gut, dass Rechtsberatung fast allen verboten ist - auch wenn sie sich hier nicht dran halten.

Daher bekommt Köchlein von mir auch 1x Daumen hoch - Qualifizierteste Antwort ;-)


tanztrainer1
beantwortet von tanztrainer1 am 8. November 2009 18:39
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Kommt ganz darauf an, ob Euer Verdienst etwa gleich ist oder nicht. Normalerweise ist es am sinnvollsten, dass der, der Geld vom AA bezieht die Steuerklasse 3 hat, weils dann mehr Geld vom Amt gibt. Das Geld vom Arbeitsamt muß nicht versteuert werden. Nur der Steuersatz richtet sich nach dem was Ihr Beide zusammen verdient. Versteurt wird aber nur der Betrag abzüglich des Geldes vom AA!!

Wenn Du die Steuerklasse 5 hast, hast Du zwar erst mehr Abzüge, wobei Du aber durch die Einkommenssteuererklärung bzw. dem Lohnsteuerjahresausgleich einen Großteil wieder zurückbekommst, aber leider nicht die Beiträge zur Sozialversicherung! Es hängt aber wirklich davon ab, wer mehr von Euch Beiden verdient.

Dazu gibt es ganz gute und günstige Programme zur Steuererklärung, mit denen man das berechnen kann, zum Beispiel von Lexware. WEil man ohne genaue Angaben zum Verdienst Euch nicht hinreichend beraten kann. Oder Ihr könnt auch bei einem Lohnsteuerhilfeverein nachfragen.


anonym
beantwortet von Annaberg am 8. November 2009 18:26
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Nein, kann man nicht. Er zählt als Selbständiger und bekommt die Stkl. V und Du die III. Aber es ist rechnerisch auch egal bei Euch. Die KV+RV hat mit der Steuerklasse nichts zu tun.


ljubavi
beantwortet von ljubavi am 8. November 2009 18:25
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beim amt zahlt man keine stuern, also ist es völlig schnuppe

Kommentar von 063af448d3452e9156a1fdc709e96e6fsmallChay68 am 8. November 2009 18:27

das ist nur ein Gründungszuschuss, als Unternehmer zahlt man Steuern


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