Frage von user1626 01.07.2012

Lohnpfändung wie abwenden? Auer/witte & Thiel!

  • Antwort von icemix 01.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Gibt es einen vollsteckbaren Titel / Urteil?

  • Antwort von ichbinvollbio 01.07.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Was heisst wie soll dein AG reagieren?

    Da gibt es eindeutige Vorgaben zu erfüllen. Wenn er die nicht einhält bekommt er große Probleme.

    Er hat die Drittschuldnererklärung auszufüllen und deinen pfändbaren Teil deines Lohnes an jedem Monatsersten an die Kanzlei abzuführen.

  • Antwort von Johnson999 20.07.2012

    Hallo zusammen.

    Also erst einmal muss und darf der Arbeitgeber aus Datenschutzgründen keine Auskünfte geben, wenn kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. Allerdings wird es auch nicht viel Sinn machen einen Versuch zu starten sich auf eine Ratenzahlung zu einigen. Die RAe Auer, Witte, Thiel sind in ihrer Vorgehensweise sehr aggressiv und lassen sich auf nichts ein. Ganz im Gegenteil und da spreche ich leider aus Erfahrung: Erst geht der Pfädnungs- und Überweisungsbeschluss an den Arbeitgeber - zeitgleich müsste eigentlich eine Kopie an den Schuldner geschickt werden, das passiert aber nicht! Dann geht zeitgleich so ein Beschluss an deine Bank und dein Girokonto wird gepfändet, auch hier geht keine Kopie an den Schuldner... Sobald dich die Bank aber darüber informiert, solltest du ein P-Konto anlegen, damit dir wenigstens 1028,89€ im Monat bleiben... Das ist aber noch nicht alles, ich habe dort angerufen und noch mal versucht mich auf eine Ratenzahlung zu einigen. Sie haben mir ein Formular geschickt in denen ich eine Kostenaufstellung achen musste, damit die sehen wie hoch meine monatliche Rate wäre. Es hat eine ganze Weile gedauert bis ich ein Antwortschreiben bekam und ich denke mal, dass ich das auch nur bekam, weil ich da noch mal angerufen habe... Eina Absage mit der Begründung, dass der Gläubiger mehr Geld pfänden könnte (natürlich stand das nicht im Schreiben, die Antwort wurde mir am Telefon gegeben). Zeitgleich kam dann ein Schreiben meiner Bausparkasse, dass die jetzt auch schon meinen Bausparvertrag pfänden wollen... Das nimmt einfach kein Ende!!!! Die sind einfach nur brutal. Natürlich weiss ich, dass ich Mist gebaut habe und mich damals überhaupt auf so einen Kredit eingelassen habe bei der SWK Bank, aber die RAe geben einem gar keine Chance, zumal man ja wirklich zahlen möchte, aber auch keine weiteren Schulden aufbauen möchte.

    Ich arbeite auch in einem Lohnbüro und habe tagtäglich mit Pfändungen zu tun und alle RAe gehen auf Ratenzahlungen ein, nur Auer, Witte, Thiel nicht... Der Horror!!!!

  • Antwort von helmutgerke 01.07.2012

    liegt denn nun bereits deinem Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor oder wurde er lediglich angeschrieben?

    Falls PfÜB bereits vorliegt, kannst du lediglich bei der Kanzlei zunächst darauf hinweisen, die Forderung in Raten abtragen zu wollen und diese im Gegenzug den PfÜB zurück nimmt.

    Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass der Inkassobetreiber dir zunächst die Lohnpfändung hätte androhen müssen. Sicherlich etwas m. E. unseriös zunächst von dir Unterlagen anfordern und anhand deiner Angaben gleich sich an deinen Arbeitsgeber zu wenden.

  • Antwort von Artus01 01.07.2012

    Liegt bereits ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor? Wenn ja hattest Du in der Vergangenheit reichlich Zeit gehabt Dich um die Ratenzahlung zu bemühen und diese auch aufzunehmwen. Auer Witte ist leidlich bekannt die lassen kaum mehr mit sich reden.

  • Antwort von gutefraedus 01.07.2012

    für eine gehaltspfändung benötigt man zunächst einen sogenannten titel vom gericht. gibt es diesen denn schon? wenn nicht, muss und darf dein ag nicht an den ra zahlen.

  • Antwort von Kassandra0815 01.07.2012

    Die Kanzlei verdient so ihr Geld.

    Meine Idee wäre,den Auftraggeber zu kontaktieren.Der sollte eher ein Interesse haben,die Kosten gering zu halten.

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