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Lohnpfändung????? Unterhalt

gefragt von divel0divel0 am 15.07.2008 um 12:21 Uhr

Hallo, meine Tochte ist im Mai 6 Jahre geworden, und somit in der zweiten Unterhaltsstufe. Mir wurde bereits anfang März mitgeteilt das der biologische Vater ab Mai einen höheren Satz zu leisten hat, was er allerdings bis heut nicht getan hat!!!!

Er hielt mich ewig hin, er müsse sich berechnen lassen, sein Geld würde nicht ausreichen. Dieses dauerte nun aber geschlagene 3 Monate! Nun habe ich vom Jugendamt Post erhalten, dass die Forderung nach der neuen Berechnung, gegen den Vater bestehen bleibt und er den Satz von 229 Euro monatlich zu leisten hat.

Es sind aber nun für die letzten 3 Monate Schulden angehäuft da er ja da einfach weniger bezahlt hat. Diese will er nicht zahlen.

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anonym
beantwortet von tigeroli am 15. Juli 2008 12:25
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keine Frage - der Vater muss die Differenz nachzahlen. Die Frage ist nur, ob Du schwere Geschütze auffahren willst, oder ob es vielleicht doch einvernehmlich geht, z.B., indem Du ihm anbietest, in Raten die ausstehende Summe in den nächsten Monaten nachzuzahlen.

Wenn Du mit ihm nicht einig wirst, kannst Du auch beim Jugendamt um Hilfe bitten. Es gibt nach meiner Information die Möglichkeit, dass das Geld an das JA gezahlt wird und die geben es dann an Dich weiter.

Viele Männer/Väter haben eher ein Problem damit, Geld an die Ex zu zahlen. Geht das Geld an das Jugendamt oder an ein Anwaltsbüro, tun sie sich leichter. - Reine Psychologie, aber manchmal hilft's.

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 15. Juli 2008 12:34

Er sagt ja ganz frech, er zahle nicht! Ich habe bei seinen letzten Schulden 2 Jahre gewartet. Seine andere Ex wartet noch immer, seit mehr als 3 Jahren!

Er kommt mit, er wollte das Kind nicht, mein Mann soll es adoptieren... Oder er gehe in Insolvenz... Er hätte kein Geld... Aber das hat er auch gesagt wo es um die Höherstufung ging, und er muss ja geschwindelt haben, sonst hätte das Jugendamt nicht so entschieden!


princess9907
beantwortet von princess9907 am 16. Juli 2008 12:12
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Keine Frage, der Vater MUß dafür aufkommen... Hol dir doch sonst ein "Beistand" vom Jugendamt, habe ich auch für meine 9 jährige. Die kümmern sich um die finanziellen sachen, wie z.B. Klage ect. Es gibt Schulden, die auch nicht in die Insolvenz mit einfließen, wie z.B. Mietschulden und Unterhalt soviel ich weiß auch. Also, drum herum kommt er eh nicht und wenn er dir so blöd kommt, wäre für mich jede weitere diskussion überflüssig und ich würd meine weiteren Gänge machen. Schließlich mußt DU mit deiner Tochter um die Runden kommen und das ist Geld, was Euch zusteht. Also, fackel da nicht mehr lang, denk an deine Tochter und wenn du Sorgen hast, merkt sie es als erste. Viel Glück weiterhin.


anonym
beantwortet von primaxi am 15. Juli 2008 12:25
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Geh zum Anwalt, lass dich beraten. Wenn du keine Rechtschutz hast, hol dir vom Amtsgericht einen Beratungshilfeantrag.


carola1956
beantwortet von carola1956 am 15. Juli 2008 12:23
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muß er nachzahlen, notfall´s einklagen.redet erst mit ihm, spart viel geld und ärger.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 15. Juli 2008 12:23
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teile diese weigerung dem jugendamt mit, bringt das nix, bleibt dir eine unterhaltsklage gegen den kindesvater.

Kommentar von Simple_avatar6smalldivel0 am 15. Juli 2008 12:29

Das Problem beim Jugendamt, die machen ewig nichts! Es hat nun insgesamt 4 Monate gedauert bis die mal berechnet haben, weil er ewig die Unterlagen nicht geschickt hat! Nicht mal da haben die ihm auf die Füße getreten.

Er sagt nun, er kann das nicht zahlen und basta! Aber laut Titel heißt es anders.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 15. Juli 2008 12:33

dann nimm den titel und reiche eine unterhaltsklage ein.

oder geh zu einem rechtsanwalt, der veranlasst anhand dieses titels eine lohnpfändung.

dann muss dir sein arbeitgeber das geld von seinem lohn überweisen.

hast du kein geld für einen anwalt, geh zum amtsgericht zum rechtspfleger und beantrage da einen beratungsschein, dann wird dir der anwalt bezahlt.

die kosten dafür werden dann vom verursacher des verfahrens zurückgeholt.


russeliana
beantwortet von russeliana am 15. Juli 2008 12:22
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zum Rechtsanwalt, beraten lassen, evtl. einklagen.


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