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Lohnpfändung bei Steuerschulden

gefragt von Mutter1942 am 30.01.2009 um 0:50 Uhr

Hallo. Ich habe beim Finanzamt Steuerschulden durch meine frühere Selbstständigkeit. Diese betragen 9.ooo.-EUR. Da ich die Umsatzsteuer aber nicht mehr, durch einen "Unfall" nicht mehr nachreichen kann, und diese Summe nicht bezahlen kann, habe ich eine Lohnpfändung. Diese beträgt 27.05EUR im monat. Das heisst, ich zahle diese ca. 18 Jahre ab. Bleibt die Lohnpfändung so lange erhalten?? Kann ich ggf. auch selber mal was zahlen, wenn ich im Monat mal mehr übrig habe??

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Lohnpfändung x 41 Wie lange x 38 Stuerschulden x 1

pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 30. Januar 2009 00:54
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  1. Einige dich mit dem Finanzamt über eine Ratenzahlung. So kannst du diese Lohnpfändung wegbekommen.
  2. Wenn du regelmäßig zahlst, wird das Finanzamt eines Tages dein "Konto" schließen, da es weit mehr Aufwand macht, es aufrecht zu erhalten, als deine kleinen raten zu bekommen. Du kannst also davon ausgehen, dass du nicht 18 jahre zahlen mußt.

Im übrigen kannst du natürlich Sondertilgungen leisten.

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 30. Januar 2009 01:18

das Finanzamt holt sich den letzten Cent,die vergessen nichts. wegen einem cent zu wenig kriegte ich sogar Säumniszuschlag,ich war fassungslos

Kommentar von 2d106a7fadda5d10f85ec9b4c2c80ec5smallpcfuzzi am 30. Januar 2009 01:21

Das mag so sein, wenn es sich um Kleinstbeträge handelt und diese in einer Einmalzahlung gezahlt werden können, aber in dem hier vorliegenden Fall wird es nicht so sein.


holsch
beantwortet von holsch am 30. Januar 2009 00:52
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das finanzamt hier hat in einem ähnlichen fall mit sich reden lassen...


anonym
beantwortet von Wolff966 am 30. Januar 2009 00:52
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aber sicher doch.genaueres sagt dir dein finanzamt.


augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 28. April 2009 07:24
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Steuerschulden verjähren nicht und können auch nicht in einem Insolvenzverfahren abgegolten werden. Rede mit dem Finanzamt, ob sie Dir, da Du wenig verdienst, etwas nachlassen. Das geschieht immer dann, wenn Du den Mitarbeiter davon überzeugen kannst, dass sich Deine finanzielle Situation auf absehbare Zeit nicht ändert.


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Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 30. Januar 2009 01:00
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Selbstverständlich darfst du mehr bezahlen. Und je mehr du bezahlst, umso schneller bist du deine Schulden los. Normalerweise wird das vom Lohn gepfändet, was über der Pfändungsgrenze liegt, viel wird dir also für Sondertilgungen nicht übrig bleiben. Der Abzug erhöht sich mit jeder Gehaltserhöhung, mit jedem Urlaubsgeld und jedem Weihnachtsgeld.


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