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Lohnpfändung

gefragt von PinkPanter am 20.02.2008 um 15:53 Uhr

ich bin geschieden und habe 6 kinder die bei meinen ex Partner leben der ebensfalls berufstätig ist, sie sind im alter von 19 18 14 12 8 und 4 jahren da ich unter 1000 Euro verdiene muß ich nichts zahlen. habe einen neunen Partner gefunden der ebenfall aus seiner ehe 2 kinder hat die nicht bei ihn leben.Er lebt auch in Exsitensminum

Möchte diesen Partner gerne heiraten.

Wie sieht es aus was dürfen wir beide verdienen. Und weiß jemand wie das aussieht in der Schweitz da mein neuer partner aus der Schweitz kommt


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Pfändung (49)
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Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 20. Februar 2008 16:14
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Geringverdiener und Arbeitslose aller Welt vereinigt Euch und protestiert gegen dieses ungerechte Sozialsystem, in dem man für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen muss.

Mir kommen die Tränen.

Kommentar von 0dcb9f33d9edd2433ee47ac297839ee2smallBiggi2000 am 20. Februar 2008 16:23

Daumen hoch !!!!

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 20. Februar 2008 16:24

Ich heule mit ! DH Es lebe die soziale Hängematte !


anjanni
beantwortet von anjanni am 20. Februar 2008 15:53
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Ihr dürft so viel verdienen wie Ihr wollt oder könnt.


U.U. müßt Ihr irgendwann mal für Eure Kinder Unterhalt zahlen - was ich nur korrekt fände!

Kommentar von D6f9502abc0a7c1f847aafdf5edb1425smallTeddyO am 20. Februar 2008 15:57

DH!!!


Manu Manu
beantwortet von Manu Manu am 20. Februar 2008 16:09
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man kann an deinen worten schlecht erkennen, ob du die mutter oder der vater bist. Wenn du die mutter bist, warum hast du deine kinder nicht bei dir?! kann ich nicht nachvollziehen... wer kinder in die welt setzt, soll auch dafür aufkommen, ob mit oder ohne neuen lebenspartner!!

Kommentar von D6f9502abc0a7c1f847aafdf5edb1425smallTeddyO am 20. Februar 2008 16:11

Hey, warum sollten Kinder nicht beim Vater leben dürfen?? Vllt, wollen sie das ja selbst?!?!

Kommentar von Simple_avatar5smallManu Manu am 20. Februar 2008 16:14

Klar können kinder auch bei ihrem papa leben, so war das nicht gemeint... bin mama zweier kinder, würd sie für nichts auf der welt aufgeben.


anonym
beantwortet von PinkPanter am 20. Februar 2008 16:20
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ich bin Mama und es ist mir nicht leicht gefallen meine Kinder bei ihn zulassen,das kannst du mir glauben,ich bin psychisch von meinen Mann runtergemacht worden und habe mehre Suzidversuche hinter mir ins deteil möchte ich net gehn.Ich liebe meine Kinder und das sie nicht bei mir sind verkrafte ich nur schwer.

Kommentar von Simple_avatar5smallManu Manu am 20. Februar 2008 16:23

...dann müsstest du doch aber gerne für deine kinder aufkommen! ...kein drum-rum-geeiere. versteh ich nicht, sorry!

Kommentar von F2b1cdc1d6ec770fda6fc621f6f69413smallIgelauge am 20. Februar 2008 16:31

finde die Anmaßungen auch unter aller Sau.

Kopf hoch Pinky, es kommen auch noch bessere Tage.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 20. Februar 2008 18:23

"was dürfen wir beide verdienen" ist die Formulierung, die ich einfach zum K***** finde - und da bleibe ich auch bei!

Wenn Du Deine Kinder liebst, sollte es Dir ein Anliegen sein, sie zu unterstützen. Und wenn Du sie nicht bei Dir haben kannst, hast du eben für ihren Unterhalt (nach Kräften) zu sorgen.

Die Frage nach dem "bloß nicht zu viel" stellt sich dabei doch gar nicht!

Und Dein neuer Partner scheint es ja keineswegs anders zu halten.


anonym
beantwortet von PinkPanter am 20. Februar 2008 16:47
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also erniedriegen lassen muß ich mich net von euch,das hat mnein ex genung gemacht,wenn manuela mir eine arbeit hat wo ich mehr verdiene dann würde ich das auch tun. Aber wenn man keine Probleme hat kann man auf andere immer mit erhobenen hauptes runterschauen.Also manuela ich muß schon sagen ein Mensch der so redet und von nix einen ahnung sollte sich solche komentare echt sparen.





anonym
beantwortet von Rolfe am 20. Februar 2008 18:50
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Nach der Gehaltspfändungstabelle gem. § 850 c ZPO bleiben zunächst 990 EUR netto pfändungsfrei. Was darüber hinaus verdient wird, wird zum Teil gepfändet: Zunächst bleiben 3/10 des über die 990 EUR hinaus verdienten Geldes ebenfalls pfändungsfrei. Für den ersten Unterhaltsberechtigten (1. Kind, für das Unterhalt gezahlt wird) bleiben weitere 2/10 pfändungsfrei - und für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten jeweils weitere 1/10 des über 990 EUR hinausgehenden Verdienstes. Was über 3000 EUR netto verdient wird, wird unabhängig von der Anzahl der Kinder voll gepfändet. Voraussetzung für diese Berechnung ist aber, dass für die Kinder tatsächlich entweder Unterhalt gezahlt wird oder aber die Kinder im eigenen Haushalt leben, wo sie ja in Form von Naturalunterhalt versorgt werden.


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