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Lohnpfändung

Frage von PinkPanter PinkPanter

ich bin geschieden und habe 6 kinder die bei meinen ex Partner leben der ebensfalls berufstätig ist, sie sind im alter von 19 18 14 12 8 und 4 jahren da ich unter 1000 Euro verdiene muß ich nichts zahlen. habe einen neunen Partner gefunden der ebenfall aus seiner ehe 2 kinder hat die nicht bei ihn leben.Er lebt auch in Exsitensminum

Möchte diesen Partner gerne heiraten.

Wie sieht es aus was dürfen wir beide verdienen. Und weiß jemand wie das aussieht in der Schweitz da mein neuer partner aus der Schweitz kommt

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Antworten (6)

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    Antwort von boriswulff boriswulff

    Geringverdiener und Arbeitslose aller Welt vereinigt Euch und protestiert gegen dieses ungerechte Sozialsystem, in dem man für den Unterhalt seiner Kinder aufkommen muss.

    Mir kommen die Tränen.

    Kommentar von Biggi2000 Biggi2000Biggi2000

    Daumen hoch !!!!

    Kommentar von manni1937 manni1937manni1937

    Ich heule mit ! DH Es lebe die soziale Hängematte !

    Kommentar von blauwald blauwaldblauwald

    Soziale Hängematte war gestern! Les mal hier was du noch für Rechte hast! www.kontopfaendung.net

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    Antwort von anjanni anjanni

    Ihr dürft so viel verdienen wie Ihr wollt oder könnt.


    U.U. müßt Ihr irgendwann mal für Eure Kinder Unterhalt zahlen - was ich nur korrekt fände!

    Kommentar von TeddyO TeddyOTeddyO

    DH!!!

  • 1
    Antwort von manuela0269 manuela0269

    man kann an deinen worten schlecht erkennen, ob du die mutter oder der vater bist. Wenn du die mutter bist, warum hast du deine kinder nicht bei dir?! kann ich nicht nachvollziehen... wer kinder in die welt setzt, soll auch dafür aufkommen, ob mit oder ohne neuen lebenspartner!!

    Kommentar von TeddyO TeddyOTeddyO

    Hey, warum sollten Kinder nicht beim Vater leben dürfen?? Vllt, wollen sie das ja selbst?!?!

    Kommentar von manuela0269 manuela0269manuela0269

    Klar können kinder auch bei ihrem papa leben, so war das nicht gemeint... bin mama zweier kinder, würd sie für nichts auf der welt aufgeben.

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    Antwort von Rolfe Rolfe

    Nach der Gehaltspfändungstabelle gem. § 850 c ZPO bleiben zunächst 990 EUR netto pfändungsfrei. Was darüber hinaus verdient wird, wird zum Teil gepfändet: Zunächst bleiben 3/10 des über die 990 EUR hinaus verdienten Geldes ebenfalls pfändungsfrei. Für den ersten Unterhaltsberechtigten (1. Kind, für das Unterhalt gezahlt wird) bleiben weitere 2/10 pfändungsfrei - und für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten jeweils weitere 1/10 des über 990 EUR hinausgehenden Verdienstes. Was über 3000 EUR netto verdient wird, wird unabhängig von der Anzahl der Kinder voll gepfändet. Voraussetzung für diese Berechnung ist aber, dass für die Kinder tatsächlich entweder Unterhalt gezahlt wird oder aber die Kinder im eigenen Haushalt leben, wo sie ja in Form von Naturalunterhalt versorgt werden.

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    Antwort von PinkPanter PinkPanter

    also erniedriegen lassen muß ich mich net von euch,das hat mnein ex genung gemacht,wenn manuela mir eine arbeit hat wo ich mehr verdiene dann würde ich das auch tun. Aber wenn man keine Probleme hat kann man auf andere immer mit erhobenen hauptes runterschauen.Also manuela ich muß schon sagen ein Mensch der so redet und von nix einen ahnung sollte sich solche komentare echt sparen.

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    Antwort von PinkPanter PinkPanter

    ich bin Mama und es ist mir nicht leicht gefallen meine Kinder bei ihn zulassen,das kannst du mir glauben,ich bin psychisch von meinen Mann runtergemacht worden und habe mehre Suzidversuche hinter mir ins deteil möchte ich net gehn.Ich liebe meine Kinder und das sie nicht bei mir sind verkrafte ich nur schwer.

    Kommentar von manuela0269 manuela0269manuela0269

    ...dann müsstest du doch aber gerne für deine kinder aufkommen! ...kein drum-rum-geeiere. versteh ich nicht, sorry!

    Kommentar von Igelauge IgelaugeIgelauge

    finde die Anmaßungen auch unter aller Sau.

    Kopf hoch Pinky, es kommen auch noch bessere Tage.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    "was dürfen wir beide verdienen" ist die Formulierung, die ich einfach zum K***** finde - und da bleibe ich auch bei!

    Wenn Du Deine Kinder liebst, sollte es Dir ein Anliegen sein, sie zu unterstützen. Und wenn Du sie nicht bei Dir haben kannst, hast du eben für ihren Unterhalt (nach Kräften) zu sorgen.

    Die Frage nach dem "bloß nicht zu viel" stellt sich dabei doch gar nicht!

    Und Dein neuer Partner scheint es ja keineswegs anders zu halten.

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