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Lohnnebenkosten aus der Betriebskostenabrechnung: Wie weise ich sie dem Finanzamt nach?

gefragt von jennyannev am 29.01.2008 um 18:09 Uhr

Hallo,

ich habe Infos aus der Zeitschrift "Stiftung Warentest" vom Sommer 07, dass man die Lohnnebenkosten aus der Betriebskostenabrechnung in Zeile 112 der Einkommensteuererklärung für 2007 geltend machen kann. Das sind z.B. Wartungskosten Fahrstuhl, Hauswart, Gartenpflege, Gebäude- und Straßenreinigung. Dafür gibt es bestimmte Prozentsätze für die jeweiligen Positionen. Nun habe ich die NK-Abrechnung für 2006 vorliegen und schon einige Berechnungen angestellt. Hat vielleicht schon jemand in dieser Sache Erfahrung, wie man das im Einzelnen überhaupt einreichen muss?

Ich würde mich freuen, wenn mir hier ein Rat gegeben werden könnte.

Viele Grüße Jenny-Anne


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 29. Januar 2008 19:17
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nachweisen kannst du diese kosten mit deiner betriebskostenabrechnung die du von deinem vermieter erhalten hast.

die posten musst du entsprechend rausrechnen und dann die prozente eintragen die absetzbar sind.

für inanspruchnahme von handwerkerleistungen, renovierungs-und erhaltungskosten und modernisierung kannst du z.bsp. 20 % höchstens aber 600 euro eintragen.

dazu gehören auch haushaltsnahe dienstleistungen, wie reinigungen, gartenpflege, hauswart ect.

desweiteren must du dem finanzamt einen nachweis beilegen, dass du diese kosten auf ein konto des vermieters überwiesen hast, anhand eines beleges des kreditinstituts.

barzahlungen und barschecks werden nicht anerkannt und es wird keine steuerermäßigung gewährt.

die abrechnung für 2006 kannst du auch nicht jetzt bei der erklärung für 2007 anbringen.

Kommentar von jennyannev am 30. Januar 2008 05:58

Danke für deine Hinweise, hilft mir sehr weiter! Im letzten Satz meinst du sicher statt "nicht" n o c h , oder?

Kommentar von jennyannev am 6. Februar 2008 16:07

Ich habe inzwischen mehrere Hinweise bekommen, dass man keinesfalls 20 % eintragen soll, sondern den vollen Betrag der relevanten NK. Sonst bekommt man von den 20 % auch nur 20 % erstattet. Falls man die Abrechnung für 2007 noch nicht hat, was ja in den meisten Fällen bis zum Abgabetermin der Steuerklärung der Fall sein wird, nimmt man die von 2006. Wenn das FA diese Kosten im Steuerbescheid für 07 nicht anerkennen sollte, muss man Einspruch erheben und auf die NK-Abrechnung 07 verweisen, die man nachreicht, sobald man sie erhalten hat.

Ich habe inzwischen mehrere Hinweise bekommen, dass man keinesfalls 20 % eintragen soll, sondern den vollen Betrag. Sonst bekommt man von den 20 % auch nur 20 % erstattet. Falls man die Abrechnung für 2007 noch nicht hat, was ja in den meisten Fällen bis zum Abgabetermin der Steuerklärung der Fall sein wird, nimmt man die von 2006. Wenn das FA diese Kosten im Steuerbescheid für 07 nicht anerkennen sollte, muss man Einspruch erheben und auf die NK-Abrechnung 07 verweisen, die man nachreicht, sobald man sie erhalten hat.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 30. Januar 2008 09:15
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Das ist das Thema, haushaltsnahe Aufwendungen.

Guckst du hier http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/haushaltsnahe_dienstleistungen.htm

Kommentar von jennyannev am 30. Januar 2008 13:49

Ganz vielen Dank für deinen Hinweis!

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 30. Januar 2008 18:50

Wie wärs mit einem DH

Kommentar von jennyannev am 31. Januar 2008 07:35

Tut mir Leid, das verstehe ich nicht

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallEdgar Niklaus am 31. Januar 2008 08:45

Rechts auf das Feld klicken auf dem 0x steht. Das ist das allgemeine Feedbackzeichen.


anonym
beantwortet von jennyannev am 12. Februar 2008 14:53
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Ich brauche BITTE noch einmal einen Rat:

Da mir noch einige Belege fehlen, habe ich bisher – auch aus Zeitgründen – nicht an meiner Steuerklärung weiter gearbeitet. Gestern wollte ich wieder „los legen“ und bin dabei noch auf die Abrechnung „Heiz-, Warmwasser- u, Hausnebenkosten“ gestoßen, die ja u.a. Grundlage für die NK-Abrechnung ist. Ich habe z.B. keine Position für „Wartung der Heizung“ in meiner NK-Abrechnung, was mich doch gewundert hat.

In der o.g. Einzel-Abrechnung der Fa. für Heizung und Wasser sind jedoch 2x Kosten aufgeführt für die VERBRAUCHSERFASSUNG. Meine Frage nun: Gehören diese Beträge nicht auch zu den absetzbaren Kosten, denn das sind ja doch Lohnkosten, oder liege ich da falsch?

Im Voraus vielen Dank für evtl. Antwort/en :-)


anonym
beantwortet von jennyannev am 4. Juni 2008 09:49
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Das Finanzamt hat die von mir geltend gemachten Lohnnebenkosten aus der BK-Abrechnung 06 für das Jahr 07 übrigens voll anerkannt, die Mühe hat sich also gelohnt :-)




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