Lohn/Gehalt trotz fristlose Kündigung?

5 Antworten

Selbstverständlich muss der AG Dir Deinen Lohn bis zu dem Tag bezahlen, an dem Du aus der Firma ausgeschieden bist. Deinen Urlaub muss der AG auch bezahlen, da dieser vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann (§ 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz).

War die fristlose Kündigung korrekt? Wenn nicht, hast Du drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit Klage zu erheben.

jamie4 
Fragesteller
 28.07.2014, 21:47

Ja die Kündigung war korrekt so..mein eigenverschulden..

Ja, der Anspruch besteht

Danke für die antworten :) könnt ihr mir vielleicht auch sagen wann ich das geld denn bekomm?:D dauert das bei einer Kündigung länger als wie vorher das es auf dem Konto ist?

Mandrinio  28.07.2014, 22:12

In der Abrechnung zum Folgemonat müssen alle Posten bezahlt werden. Ansonsten an mahnen und Klage Arbeitsgericht vorbereiten.

jamie4 
Fragesteller
 28.07.2014, 22:54
@Mandrinio

danke :)

PeVau  28.07.2014, 22:12

Bei dem Kündigungsdatum sollte es kein Problem sein, die Abrechnung rechtzeitig zum jetzt folgenden Gehaltslauf erledigt zu haben. Du kannst also damit rechnen, dass du das Geld zum gewohnten Termin bekommst. Achte aber darauf, dass dir dein Urlaubsanspruch auch ausgezahlt wurde.

jamie4 
Fragesteller
 28.07.2014, 22:55
@PeVau

okay vielen dank. dann hoffe ich mal das ihr recht habt und es auch so kommen wird :)

Kuestenflieger  28.07.2014, 23:25
@jamie4

Formell sollte das Urlaubsbegehren in der Buchhaltung vorgelegt werden ,

Ohne Frage.. Natürlich steht es dir zu.. Und du hast noch viel mehr Rechte....