hallo, ich habe am 30. juli einen Aufhebungsvertrag zum 14. August 2009 unterschrieben (in der Probezeit). Ich bin aber seit 20. Juli krankgeschrieben. Muss mir mein Arbeitgeber noch den lohn für Juni zahlen trotz krankheit? Im Vertrag steht nichts drin. Was passiert mit meinen Urlaubstagen und Überstunden? im Aufhebungsvertrag steht nur, das das Arbeitsverhältnis zum 14. August endet.
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Er muss die Lohnfortzahlung bis einschließlich 14.8. löhnen. Eventuell vorhandene Zeitkonten - also Überstunden - müssen dan ausgezahlt werden. Der Urlaubsanspruch allerdings ist dann wohl futsch, denn das ist Erholungsurlaub - und wenn du den wegen Krankheit nicht nehmen kannst ist das Pech.

lohn weiter zahlen ja
urlaub nein,der verfällt leider
bitmap am 9. August 2009 18:35 ''urlaub nein,der verfällt leider''
So schnell verfällt der nicht.
supergirl2271 am 10. August 2009 00:04 ich habe es selber erlebt.wenn man doch krank ist wann soll man dann seinen urlaub nehmen???wenn du den urlaub ausbezahlt kriegst zieht dir das arbeitsamt das geld wieder ab

Natürlich muss dein Lohn/Gehalt bis zum letzten Tag bezahlt werden.

''Muss mir mein Arbeitgeber noch den lohn für Juni zahlen trotz krankheit?''
''Was passiert mit meinen Urlaubstagen und Überstunden?''
''Der Urlaubsanspruch allerdings ist dann wohl futsch''
Nehmen kann man ihn nicht, aber er wird abgegolten.
''Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.''
http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49773.htm