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Lohnfortzahlung trotz Aufhebungsvertrag

gefragt von Suun84 am 09.08.2009 um 18:28 Uhr

hallo, ich habe am 30. juli einen Aufhebungsvertrag zum 14. August 2009 unterschrieben (in der Probezeit). Ich bin aber seit 20. Juli krankgeschrieben. Muss mir mein Arbeitgeber noch den lohn für Juni zahlen trotz krankheit? Im Vertrag steht nichts drin. Was passiert mit meinen Urlaubstagen und Überstunden? im Aufhebungsvertrag steht nur, das das Arbeitsverhältnis zum 14. August endet.


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stefvol
beantwortet von stefvol am 9. August 2009 18:41
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Er muss die Lohnfortzahlung bis einschließlich 14.8. löhnen. Eventuell vorhandene Zeitkonten - also Überstunden - müssen dan ausgezahlt werden. Der Urlaubsanspruch allerdings ist dann wohl futsch, denn das ist Erholungsurlaub - und wenn du den wegen Krankheit nicht nehmen kannst ist das Pech.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. August 2009 18:45

''Der Urlaubsanspruch allerdings ist dann wohl futsch''

Nehmen kann man ihn nicht, aber er wird abgegolten.

''Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.''

http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49773.htm


supergirl2271
beantwortet von supergirl2271 am 9. August 2009 18:29
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lohn weiter zahlen ja

urlaub nein,der verfällt leider

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. August 2009 18:35

''urlaub nein,der verfällt leider''

So schnell verfällt der nicht.

Kommentar von C0b27b57c1ffcff81a2bd6155c5d904bsmallsupergirl2271 am 10. August 2009 00:04

ich habe es selber erlebt.wenn man doch krank ist wann soll man dann seinen urlaub nehmen???wenn du den urlaub ausbezahlt kriegst zieht dir das arbeitsamt das geld wieder ab


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 9. August 2009 18:31
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Natürlich muss dein Lohn/Gehalt bis zum letzten Tag bezahlt werden.


bitmap
beantwortet von bitmap am 9. August 2009 18:31
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''Muss mir mein Arbeitgeber noch den lohn für Juni zahlen trotz krankheit?''

  • Natürlich. Da warst du ja noch nicht krank.

''Was passiert mit meinen Urlaubstagen und Überstunden?''

  • Urlaub wird abgegolten (wenn du nicht mehr AU bist). Überstunden -> kommt drauf an, was dazu vereinbart ist.

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