manu1979 am 28.11.2008 um 12:34 Uhr
Man bekommt ja vom Arbeitgeber 6 Wochen Lohnfortzahlung. Wenn man dann einen Tag arbeiten geht, beginnen dann wieder neue 6 Wochen? Würde mich mal interessieren...

Wenn es sich um eine andere Krankheit handelt , JA
Beispiel: Du hattest einen Knochenbruch , der dich 6 Wochen ausser Gefecht gesetzt hat , du arbeitest wieder und am 2. Tag bekommst Du einen schweren Fieberschub mit Grippe.
Allerdings wird Dein Arbeitgeber über einen solchen Mitarbeiter nicht sehr erfreut sein und der Mitarbeiter spielt mit seinem Arbeitsplatz.

Ja, so ist es, sicher nicht gern gesehen, aber es geht.
WEISTDUS am 28. November 2008 12:46 Doch, liebe kaffeetante. Wenn der Fieberschub nicht aufgrund des Knochen bruches kommt, beginnen die 6 Wochen neu. Da müssen!!! keine längeren!!! Zeiträume zwischenliegen. Wenn etwas anderes in Euerer Firma anders gehandelt wurde, ist es falsch.
manu1979 am 28. November 2008 12:47 biste wohl verrutscht?! :-)
dann frage ich mich nur warum die KK das so gehandhabt hat, ich war mir nämlich auch unsicher. unser mitarbeiter war zuerst 1 woche krank, dann nochmals 1 woche beide male vom gleichen arzt die AU, in der 3. woche kam die 3 AU von einem anderen arzt. so erging es 8 lange wochen, jede woche eine anderer Arzt stelte die AU aus, und jedesmal das Kreuzchen an der ERSTBECHEINIGUNG! auf meine Nachfrage bei der KK wurde mir mitgeteilt und bestätigt, dass nach 6 wochen Schluss ist mit der Lohnfortzahlung.
Wenn verschiedene Krankheiten "ineinander übergehen", ist das wie bei einer Krankheit mit Unterbrechung: Nach 6 Wochen ist Schluß.

Der Arzt, der die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt muss ein kleines Kreuzchen machen: entweder bei Erstbescheinigung oder bei Folgebescheinigung. Auf diese Weise lassen sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinungungen, die an den Arbeitgeber gehen (die ohne Diagnose) einer Krankheit zuordnen.
Es muss noch nicht einmal ein Tag dazwischen liegen; zuerst habe ich Ziegenpeter, dann stecke ich mich im Krankenhaus mit der Pest an. Das wären zwei verschiedene Krankheiten.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist eine gutachterliche Äußerung des Arztes, unter dessen medizinischer Verantwortung sich der Patient zum entsprechenden Zeitpunkt befindet. Die Krankenkasse ermittelt den Zeitpunkt ab dem sie Krankengeld zahlen muss, bis dahin erhält der Arbeitnehmer Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Bei zwei verschiedenen Krankheiten kann dem Arbeitgeber auch zweimal Lohnzahlungspflicht blühen.
sorry nein so ist es eben nicht. wir hatte gerade diesen fall in der firma und es sind definitiv nur 6 wochen. da müssen schon längere zeiträume dazwischen liegen oder eine kpl. andere Krankheit vorliegen
Ja so ähnlich dachte ich mir das auch. Danke euch allen