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Lohnfortzahlung innerhalb von 6 wochen vom Arbeitgeber bei Arbeitsunfall

gefragt von Daimler am 03.01.2009 um 1:35 Uhr

Ich hatte einen bestätigten Arbeitsunfall und bekam die ersten 6 Wochen nur den Grundlohn vom Arbeitgeber. Nach den 6 Wochen bekam ich von der KK bzw. BG den Durchschnitt. Muss der AG nicht auch den Durchschnitt zahlen und hohlt sich es dann von der BG zurück? Grundlohn ist niedrig.viel mit zuschläge.(nachtschicht usw.)

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anonym
beantwortet von DiePutzer am 3. Januar 2009 08:27
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Dein AG hat korrekt gehandelt. Die Zulagen werden nur fällig wenn sie auch geleistet werden. Es sei denn sie sind pauschal vergütet worden. Dann würden Sie aber in deinem Grundlohn enthalten sein. Krankenkassen oder Arbeitsamt nehmen zur Berechnung dem entgegen den Durchschnittslohn der letzten 12 Monate. Egal wo du gearbeitet hast. Dies wäre deinem AG wohl kaum zuzumuten.


groovie
beantwortet von groovie am 9. Januar 2009 09:04
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Im Krankheitsfall wird nur der eigentliche Bruttolohn gezahlt, der Lohn der auch im Vertrag steht. Alles andere sind ja Zuschläge für Extras, die nur bezahlt werden, wenn die Extraleistungen auch tatsächlich geleistet werden.



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