Wenn Arbeitnehmer krank geschrieben sind, steht ihnen in den ersten sechs Wochen ihrer Abwesenheit vom Betrieb die Zahlung des vollen Lohns oder Gehalts durch den Arbeitgeber zu. Unter bestimmten Umständen können die Beschäftigten diesen Anspruch auch verlieren?

Innerhalb der ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsvertrages greift die Lohnfortzahlung nicht - da springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
LG
Wieselchen

Es muß nicht immer gezahlt werden, lies mal hier: http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3646&key=standarddocument1054152

Verlieren ist das falsch Wort, wenn man zu oft krank ist und der Arbeitgeber hat den verdacht "man macht blau" kann er einen zu einen Vertrauensarzt schicken und wnn der nichts feststellen kann braucht der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung gewären. Oder bei chonischen Krankheiten ie ein ausfall von mehr als 6 Wochen im Jahr überschreitet.