Ich stellte in meinem Betrieb eine junge Dame ein. Am Eröffnungstag kam sie 2 Stunden zu spät und wollte dann auch 2 Stunden früher gehen. Am nächsten Arbeitstag erschien sie nicht,und reichte eine AU-Bescheinigung ein. Die Woche darauf reichte sie erneut eine AU-Bescheinigung ein. Ich kündigte sie nicht fristlos,trotz Empfehlung des Arbeitsamtes. Ich wartete, aus Mitleid weil ich inzwischen gemerkt hatte, dass sie ein Alkoholproblem hatte. Ich wollte sie nicht fristlos kündigen, damit sie wenigstens nicht vom Amt gesperrt wird und weiterhin Zahlungen empfangen kann.
Ich wartete vergeblich auf ein Zeichen von ihrer Seite. Inzwischen vergass ich sie zu kündigen.
Jetzt nach 6 Wochen (Sie hat keinen Tag gearbeitet ) möchte sie gerne eine ordentliche Kündigung ,rückwirkend von dem 1.Tag des Arbeitsvertrages. Dann müsste ich doch für diese Zeit (sprich 2 Wochen ) Sozialabgaben bezahlen,oder?
Welche Möglichkeiten habe ich? Heisst es nicht im Gesetzbuch : Ohne Arbeit Kein Lohn???
Ich wäre sehr dankbar für Antworten, Vielen Dank im voraus

In den ersten 4 Wochen gibt es keine Entgelfortzahlung und danach auch nicht, wenn sie unentschuldigt gefehlt hat.

Da sie innerhalb des ersten Monats krankgeschrieben war, zahlt die Krankenkasse Krankengeld, d.h. für den ersten Monat entstehen dir nur die Arbeitgebersozialabgaben, aber keine Lohnkosten, da sie ja ununterbrochen krankgemeldet, zahlst du max. für die 5. u. 6. Woche Lohn und danach muß wohl wieder die Kasse ran. Da würde ich an deiner Stelle einfach mal mit der Krankenkasse telefonieren. Kündige sie jetzt einfach fristgerecht, so wie der Vertrag es vorsieht, auf alles andere würde ich mich nicht einlassen.

Es ist sehr schade, daß gutmütige Menschen, wie du so ausgenutzt werden. Ich habe auch schon mal so ein Fall miterlebt. Auch wenn ich keine Antwort weiß, hoffe ich, daß du deine Einstellung grundsätzlich nicht ändern wirst. Gruß emjay

Ich kenne mich zwar nicht so gut aus, aber wenn ich dies logisch betrachte, hat sie auf keinen Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. auf Lohn im Nachträglichen. Sie hat schließlich nicht gearbeitet. Ohne Fleiß keinen Preis - so wurde mir das immer gesagt.

Also ich wurde nicht bezahlt,als ich im ersten Monat krank war.Ich war allerdings vorher und auch danach arbeiten. Du bist ein guter Mensch ,lass dir das nicht verderben wegen einer solchen Sache.

Das weiß ich alles nicht, ahne es nur. Würde auch über diese Frage mit der Arbeitsagentur reden. Was Du aber unter keinen Umständen darfst und womit Du Dich auch im Sinne des Strafgesetzbuchs strafbar machen würdest, wäre, wenn Du der Bitte der jungen Dame folgen würdest; tut mir leid, aber sie verlangt schlicht und ergreifend, daß Du zu ihren Gunsten einen Betrug durchführen sollst. Im übrigen finde ich Deine Haltung gegenüber einer Alko-Abhängigen sehr nobel - auch mir ist es in meinem Leben leider schon öfter passiert, daß mein Entgegenkommen nur noch ausgenutzt wurde. Aber gelle, wir bleiben sozial verantworliche Menschen, die keine Vorurteile über Arbeitslose, (Alkohol-) Kranke, Ausländer etc. pflegen, auch wenn uns das einige sehr schwer machen!

Lass´diesen Anspruch schriftlich formulieren und kündige sie dann fristlos und erstatte gelichzeitig Anzeige gegen Sie. Dann bist Du das betrügerische Miststück los!
Die Sache ist doch ganz einfach, um einen Anspruch auf Entlohnung zu haben muss sie 4 Wochen gearbeitet haben, hat sie das nicht bekommt sie ab dem 1. Tag der vorliegenden Krankenmeldung für die Dauer von 28 Tagen Geld von der zuständigen Krankenkasse. Diese muss sie selber Informieren. Ab dem 29. Tag zahlt dann der AG den Lohn. Da wir auf der Arbeit einen ähnlichen Fall hatten, Unterschied allerdings das die Kollegin in den ersten 7 Tagen sehr engagiert und sehr verantwortlich gearbeitet hatte aber dann einen Arbeitsunfall hatte, Sturz in der Betriebsküche, habe ich den Ablauf wie es funktioniert mitbekommen.
''möchte sie gerne eine ordentliche Kündigung ,rückwirkend von dem 1.Tag des Arbeitsvertrages.''
Kündigen: ja und auch mit Fristeinhaltung, aber rückwirkend auf keinen Fall!
Bis wann liegen von ihr eigentlich AU-Bescheinigungen vor?