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Lohnfortzahlung

gefragt von michael00blond am 14.12.2007 um 11:23 Uhr

wenn ich länger als 6 wochen krankgeschrieben war, dann 3 tage gearbeitet habe und auf grund der gleichen erkrankung einen rückfall erlitten habe, muss ich dann krankengeld beantragen oder ist der arbeitgeber verpflichtet für die dauer von 6 wochen den lohn/gehalt erneut zu zahlen?

mfg. michael


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 14. Dezember 2007 11:24
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Bei der selben Erkrankung bekommst Du wieder Krankengeld, denn Deine 6 Wochen Lohnfortzahlung sind ausgeschöpft.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 14. Dezember 2007 11:25

Nee... bei der Unterbrechung ist der Arbbeitgeber wieder dran.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 11:30
Kommentar von 04fd57a1ebd491be88a2843240f4f914smallFrohnatur am 14. Dezember 2007 13:47

Wenn Du wieder mit der gleichen Krankheit au-geschrieben bist, bekommst Du wieder Krankengeld. Nur bei einer neuen Diagnose muss der Arbeitgeber bezahlen.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 14. Dezember 2007 11:25
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Er muss wieder neu zahlen.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 11:32

In diesen Fällen gibt es keine Lohnfortzahlung: Der Mitarbeiter war in den vergangenen sechs Monaten wegen derselben Krankheit bereits sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_37822.html


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Dezember 2007 11:24
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Dann muss der Arbeitgeber aufs neue 6 Wochen zahlen...

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 11:32

In diesen Fällen gibt es keine Lohnfortzahlung: Der Mitarbeiter war in den vergangenen sechs Monaten wegen derselben Krankheit bereits sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_37822.html

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 14. Dezember 2007 11:32

das ist Quatsch

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 11:35

aha, Arbeitsrecht ist Quatsch??

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 14. Dezember 2007 11:39

Ich habe schon bei dir gepostet, dass die unterschidlichen Senate durchaus gleichen Sachverhalt anders entscheiden können. Es handelte sich bei dem von dir Zitierten NICHT um einen GRUNSATZURTEIL. Letztendlich kann er zur Krankasse gehen und notfalls regelnd die untereinander ab!

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 14. Dezember 2007 11:47

Was soll "untereinander" geregelt werden. Es gibt eine gesetzliche Lohnfortzahlung und nur die zählt.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 14. Dezember 2007 11:55

Ich meine, dass es für den Kranken eingentlich egal sein kann, von wem er das Geld kriegt.




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