wenn ich länger als 6 wochen krankgeschrieben war, dann 3 tage gearbeitet habe und auf grund der gleichen erkrankung einen rückfall erlitten habe, muss ich dann krankengeld beantragen oder ist der arbeitgeber verpflichtet für die dauer von 6 wochen den lohn/gehalt erneut zu zahlen?
mfg. michael

Bei der selben Erkrankung bekommst Du wieder Krankengeld, denn Deine 6 Wochen Lohnfortzahlung sind ausgeschöpft.

Er muss wieder neu zahlen.
HerrLich am 14. Dezember 2007 11:32 In diesen Fällen gibt es keine Lohnfortzahlung: Der Mitarbeiter war in den vergangenen sechs Monaten wegen derselben Krankheit bereits sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_37822.html
Dann muss der Arbeitgeber aufs neue 6 Wochen zahlen...
HerrLich am 14. Dezember 2007 11:32 In diesen Fällen gibt es keine Lohnfortzahlung: Der Mitarbeiter war in den vergangenen sechs Monaten wegen derselben Krankheit bereits sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt. http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_37822.html
vampire am 14. Dezember 2007 11:32 das ist Quatsch
HerrLich am 14. Dezember 2007 11:35 aha, Arbeitsrecht ist Quatsch??
Ich habe schon bei dir gepostet, dass die unterschidlichen Senate durchaus gleichen Sachverhalt anders entscheiden können. Es handelte sich bei dem von dir Zitierten NICHT um einen GRUNSATZURTEIL. Letztendlich kann er zur Krankasse gehen und notfalls regelnd die untereinander ab!
Nee... bei der Unterbrechung ist der Arbbeitgeber wieder dran.
Indy72, Du irrst: http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_37822.html
Wenn Du wieder mit der gleichen Krankheit au-geschrieben bist, bekommst Du wieder Krankengeld. Nur bei einer neuen Diagnose muss der Arbeitgeber bezahlen.